Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.09.2011 - 15 B 10.328 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Werbeanlage; überholte Darstellung des Flächennutzungsplans; Ortsbild; Splittersiedlung; Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs; Außenbereich im Innenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2011 - 15 B 10.328
Die auf dem Ladehofgelände vorhandene Bebauung ist im Verhältnis zur Größe des äußeren Ladehofs von völlig untergeordneter Bedeutung (vgl. BVerwG vom 19.9.1996 Az. 4 C 15.84 BVerwGE 75, 34/38); sie vermittelt nicht den Eindruck der Geschlossenheit und stellt innerhalb des äußeren Ladehofs, insbesondere auch in dessen nordwestlicher Seite, keinen Bebauungszusammenhang her. - BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96
Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang …
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2011 - 15 B 10.328
Es hat, nach den konkreten örtlichen Verhältnissen geprägt durch die vormalige Nutzung als Bahngelände, nach den Maßstäben der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 Az. 4 B 238.96 NVwZ-RR 1998, 157) einen von der Umgebung sich deutlich abhebenden eigenständigen städtebaulichen Charakter.
- VG Hamburg, 30.01.2026 - 12 K 8345/25
Zur Frage der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im Bereich ehemaliger …
Dementsprechend wird das ehemalige Bahngelände auch durch die Bebauung südlich der …straße in keiner Weise geprägt und würde sich seine Bebauung nicht als zwanglose Fortsetzung der Bebauung südlich der …straße darstellen (…vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 1.12.1972, IV C 6.71, juris Rn. 23;… Beschl. v. 15.9.2005, 4 BN 37.05, juris Rn. 3;… OVG Münster, Urt. v. 7.3.2019, 2 A 2312/17, juris Rn. 35; VGH München, Urt. v. 23.9.2011, 15 B 10.328, juris Rn. 14;… OVG Greifswald, Beschl. v. 9.11.2011, 3 M 184/11, juris Rn. 44).Insoweit kann dahinstehen, ob das Vorhaben deswegen öffentliche Belange beeinträchtigt, weil es den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB; vgl. hierzu auch VGH München, Urt. v. 23.9.2011, 15 B 10.328, juris Rn. 15;… VG Berlin, Urt. v. 6.6.2023, 19 K 254.19, juris Rn. 48).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".