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| VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarklage gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilte Bauerlaubnis für den Umbau eines Wohnhauses; Anbau einer Grenzgarage an ein Hauptgebäude; Abstandsrechtliche Beurteilung eines Bauvorhabens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbarklage gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilte Bauerlaubnis für den Umbau eines Wohnhauses; Anbau einer Grenzgarage an ein Hauptgebäude; Abstandsrechtliche Beurteilung eines Bauvorhabens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431
Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Rn. 15 Wollte man in dem hier streitig gewesenen Fall die Feststellungswirkung der Genehmigung gleichwohl nur auf die ausdrücklich beantragte Abweichung beschränken, wie es der Leitsatz einer Entscheidung vom 29. Oktober 2015 (BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 -, das 16m-Privileg spielte dort allerdings keine Rolle, vgl. Rn. 37 a.E.) einschränkungslos postuliert, hätte das im vorliegenden Fall folgendes Ergebnis: Weil es an der Nordgrenze des Baugrundstücks in Wirklichkeit keine privilegierte Grenzbebauung gibt, geht die mit der Bauerlaubnis verbundene Abweichungsentscheidung "hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zum Grundstück FlNr.Der Nutzen einer solchen, hier noch dazu nicht einmal "strikt antragsgemäßen" (siehe oben 2.1) Baugenehmigung für den Bauherrn wäre also nicht etwa nur beschränkt (vgl. zu diesem Argument BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - Rn. 35), sondern fehlte mangels Deckungsgleichheit mit dem Vorhaben von vorneherein.
In Anbetracht dessen bedarf es keiner Vertiefung, dass ein alle Fälle erfassendes einseitiges Abstellen auf den "gesetzgeberischen Willen zur Einschränkung des Prüfumfangs" (vgl. BayVGH. U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - Rn. 36 m. w. N. aus der eigenen Rechtsprechung) neben der (vom Gesetzgeber so beabsichtigten?) Herbeiführung in jeder Hinsicht offensichtlich rechtswidriger Zustände auch nicht geeignet wäre, die Arbeit der Bauaufsichtsbehörden zu erleichtern oder zu vereinfachen.
- VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1372
Berufung, Abstandsfläche, Abweichung, Grenzgarage, Nachbaranfechtung, Erledigung, …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Rn. 3 Den Gegenstand dieses Rechtstreits (zur parallelen Klage gegen einen nachfolgenden Ergänzungsbescheid vom 11.9.2014 für dasselbe Vorhaben vgl. den Beschluss im Verfahren 15 B 15.1372 vom heutigen Tag) bildete die Nachbarklage gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilte Bauerlaubnis des Beklagten vom 28. Mai 2014 für den Wohnhausan- und -umbau eines auf dem westlich an das Klägergrundstück angrenzenden Baugrundstück stehenden Gebäudes (Gesamtlänge des ursprünglichen Bestandes: 22, 74 m).Wie eingangs erwähnt, wurde dieser Bescheid Gegenstand eines eigenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und Urteils (RO 7 K 14.1553, vgl. dazu den unter dem Aktenzeichen 15 B 15.1372 ergangenen Beschluss von heutigen Tag).
- VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99
Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Dieser Rechtsgedanke bildete im Übrigen auch eine wesentliche Überlegung in der Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2000 zum Anwendungsbereich des 16m-Privilegs (GrS 1/1999, 14 B 97.2901 - VGH n. F. 53, 89 ff. = juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2672
Erledigung einer Baugenehmigung "auf andere Weise" durch Änderungsantrag und …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Der Anbau der neuen Grenzgarage an das Hauptgebäude und der Abriss des früheren Schuppens neben der "Wohngarage" samt der Zurückverlegung von deren östlicher Außenwand um (angeblich?) einen halben Meter samt dem direkten Anschluss an das Hauptgebäude vermitteln dem Vorhaben in diesem Bereich ein Erscheinungsbild, das eine abstandsrechtliche Neubeurteilung erfordert (vgl. BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - juris Rn. 35 m. w. N.). - VGH Bayern, 09.02.2015 - 15 ZB 12.1152
Nachbarklage; Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen; Verletzung …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Rn. 22 Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, worin - wenn man von dem deutlich hervortretenden Wunsch der Bauherren, den eigenen Grund und Boden baulich möglichst umfangreich auszunutzen und im Süden und Westen des Baugrundstücks vorhandene Freiflächen beizubehalten, einmal absieht - das Besondere dieses Falles, die "Atypik" bestehen soll (…vgl. zu dieser Voraussetzung näher: König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2014, Rn. 865 mit zahlreichen Beispielen in Fn. 443 sowie BayVGH, B. v. 15.9.2015 - 2 CS 15.1792 - juris Rn. 4;… B. v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - juris Rn. 24 bis 26; B. v. 9.2.2015 - 15 ZB 12.1152 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 26.10.2009 - 2 CS 09.2121
Nachbarrechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Maßnahmen zur Sicherung der Rechte …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Rn. 10 Bei zutreffender Annahme eines dort grenzständigen Hauptgebäudes hätte sich die untere Bauaufsichtsbehörde - auch unabhängig von der Formulierung des Abweichungsantrags durch die Bauherren (so zutreffend VG München, B. v. 14.8.2009 - M 8 SN 09.3344 - n. v.; vgl. dazu BayVGH, B. v. 26.10.2009 - 2 CS 09.2121 - juris) - im Rahmen der sich nach dem Sachverhalt unmittelbar aufdrängenden Prüfung der Voraussetzungen des 16m-Privilegs (Art. 6 Abs. 6 BayBO) bereits anlässlich der Genehmigung vom 28. Mai 2014 mit der abstandsrechtlichen Situation der Außenwand des Vorhabens auf der zum Grundstück des Klägers weisenden Ostseite befassen müssen. - VGH Bayern, 21.07.2015 - 22 ZB 14.2340
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Rn. 22 Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, worin - wenn man von dem deutlich hervortretenden Wunsch der Bauherren, den eigenen Grund und Boden baulich möglichst umfangreich auszunutzen und im Süden und Westen des Baugrundstücks vorhandene Freiflächen beizubehalten, einmal absieht - das Besondere dieses Falles, die "Atypik" bestehen soll (…vgl. zu dieser Voraussetzung näher: König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2014, Rn. 865 mit zahlreichen Beispielen in Fn. 443 sowie BayVGH, B. v. 15.9.2015 - 2 CS 15.1792 - juris Rn. 4; B. v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - juris Rn. 24 bis 26;… B. v. 9.2.2015 - 15 ZB 12.1152 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 15.09.2015 - 2 CS 15.1792
Beschwerde; Abweichung; Abstandsflächen; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus); …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Rn. 22 Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, worin - wenn man von dem deutlich hervortretenden Wunsch der Bauherren, den eigenen Grund und Boden baulich möglichst umfangreich auszunutzen und im Süden und Westen des Baugrundstücks vorhandene Freiflächen beizubehalten, einmal absieht - das Besondere dieses Falles, die "Atypik" bestehen soll (vgl. zu dieser Voraussetzung näher: König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2014, Rn. 865 mit zahlreichen Beispielen in Fn. 443 sowie BayVGH, B. v. 15.9.2015 - 2 CS 15.1792 - juris Rn. 4;… B. v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - juris Rn. 24 bis 26;… B. v. 9.2.2015 - 15 ZB 12.1152 - juris Rn. 16). - VG München, 24.02.2014 - M 8 K 13.922
Nachbarklage gegen Grenzgarage, die im Dachgeschoss einen "Abstellspeicher" …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Eine Garage verliert ihre gesetzliche Privilegierung als an der Grenze zulässiges Bauwerk, wenn ihr "Nebenraum" funktional nicht der Garagennutzung zugeordnet ist (VG München, U. v. 24.2.2014 - M 8 K 13.922 - juris Rn. 21 m. zahlr. w. N.). - VG Regensburg, 25.09.2014 - RO 7 K 14.1553
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Wie eingangs erwähnt, wurde dieser Bescheid Gegenstand eines eigenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und Urteils (RO 7 K 14.1553, vgl. dazu den unter dem Aktenzeichen 15 B 15.1372 ergangenen Beschluss von heutigen Tag).
- VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung wegen Abweichung von erforderlichen …
2.3.3 Die Unvollständigkeit und die hieraus resultierende Unrichtigkeit der Bauvorlagen betreffen vorliegend auch Vorschriften, deren Verletzung subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Antragstellers begründen können, da das erkennende Gericht nach summarischer Überprüfung im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa VG München, B. v. 14.8.2009 - M 8 SN 09.3344;… U. v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 - juris Rn. 27) und der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 2015 (B. v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371) zu der Auffassung neigt, dass aufgrund der im Baugenehmigungsverfahren erteilten Abweichungen die Prüfung der Abstandsflächen aller Gebäudeseiten des Vorder- und Rückgebäudes Inhalt der streitgegenständlichen Baugenehmigung geworden ist (a.A. BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431).Eine isolierte Prüfung der Abstandsflächen der einzelnen Außenwände würde zu einer - allein durch den Bauherrn steuerbaren - Zerlegung eines einheitlichen Gesamtvorhabens in - mutmaßlich abweichungsfähige - Einzelteile führen (vgl. BayVGH, B. v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 14).
Dieser Rechtsgedanke bildete im Übrigen auch eine wesentliche Überlegung in der Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2000 zum Anwendungsbereich der 16m-Privilegs (BayVGH, B. v. 5.11.2015 a. a. O. mit Verweis auf GrS 1/1999 - 14 B 97.2901 -juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 14.09.2021 - 15 ZB 21.463
Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Garage
Halten aber Wandteile eines Hauptgebäudes die auf sie treffenden Abstandsflächen (…) nicht ein, so kann das Bauvorhaben nicht dadurch abstandsflächenrechtlich zulässig werden, dass in diesem Bereich - in dessen Erdgeschoß - eine Doppelgarage integriert wird." Nicht privilegiert sei - so der Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung aus dem Jahr 1986 resümierend - eine Grenzbebauung, die kumulativ "sich (…) als bauliche Einheit darstellt, ihr G e p r ä g e d u r c h d a s H a u p t g e b ä u d e erhält und bei der lediglich die Garage in das Wohngebäude eingebaut (integriert) ist ('Wohn-Garagen-Haus')" (vgl. BayVGH, U.v. 15.12.1986 - 14 B 85 A.2085 - BayVBl. 1987, 695 f.;… ebenso bei vergleichbaren Fallgestaltungen BayVGH, B.v. 21.11.2006 - 15 CS 06.2862 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 9 f.). - VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1372
Berufung, Abstandsfläche, Abweichung, Grenzgarage, Nachbaranfechtung, Erledigung, …
Rn. 3 Den Gegenstand dieses Rechtsstreits (zur parallelen Klage gegen die Baugenehmigung vom 28.5.2014 für dasselbe Vorhaben vgl. den Beschluss im Verfahren 15 B 15.1371 vom heutigen Tag) bildete die Nachbarklage gegen einen Ergänzungsbescheid des Beklagten vom 11. September 2014.Die der Baugenehmigung vom 28. Mai 2014 fehlende Rechtmäßigkeit - dazu ausführlich im Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 15 B 15.1371 - konnte auch durch den Ergänzungsbescheid vom 11. September 2014 nicht hergestellt werden.
- VG München, 04.12.2023 - M 8 K 22.3299
Bebauungsplan Nr. ... der Landeshauptstadt, München, Abstandsflächenrechtliche …
Rn. 21 Ein als einheitliches Ganzes zur Genehmigung beantragtes Vorhaben, das auch objektiv nicht teilbar ist, kann nicht in Einzelteile zerlegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 14).Da die einzelnen Wände im Rahmen der abstandsflächenrechtlichen Prüfung nicht isoliert betrachtet werden können (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 14), ist im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung das Gesamtgebäude einschließlich der südlichen Außenwand abstandsflächenrechtlich zu überprüfen.
- VG München, 19.01.2018 - M 8 SN 17.5657
Nachbarschutz gegen fehlendes Einfügen des Bauvorhabens in die nähere Umgebung …
Da die Beigeladene keine Abweichungen von den Vorschriften des Abstandsflächenrechts nach Art. 6 BayBO beantragt und die Antragsgegnerin keine Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt hat, gehören die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften auch nicht zum Prüfumfang der streitgegenständlichen Baugenehmigung (Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO) und sind daher vorliegend auch nicht im Rahmen des Antrags nach § 80a Abs. 3 VwGO zu prüfen (…BayVGH, B.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36; B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 15). - VG München, 06.04.2017 - M 8 SN 17.676
Zum Prüfumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Da die Beigeladene zum Grundstück des Antragstellers Abweichungen von den Vorschriften des Abstandsflächenrechts nach Art. 6 BayBO beantragt und die Antragsgegnerin diese gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO in der Baugenehmigung vom 19. Januar 2017 bzw. mit Nachgangsbescheid vom 8. März 2017 erteilt hat, gehören die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften gem. Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO auch zum Prüfumfang der streitgegenständlichen Baugenehmigung, sodass sie im Rahmen des Nachbarrechtsbehelfes zu prüfen sind (…vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 15). - VG München, 05.01.2017 - M 8 SN 16.5611
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung
Da die Beigeladenen keine Abweichungen von den Vorschriften des Abstandsflächenrechts nach Art. 6 BayBO beantragt und die Antragsgegnerin keine Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt hat, gehören die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften auch nicht zum Prüfumfang der streitgegenständlichen Baugenehmigung (Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO) und sind daher vorliegend auch nicht im Rahmen des Nachbarrechtsbehelfs zu prüfen (…BayVGH, B.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36; B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 15). - VG München, 27.08.2018 - M 8 SN 18.3539
Verstoß eines Bauvorhabens gegen das Gebot der Rücksichtnahme
Da die Beigeladene keine Abweichungen von den Vorschriften des Abstandsflächenrechts nach Art. 6 BayBO beantragt und die Antragsgegnerin keine Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt hat, gehören die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften auch nicht zum Prüfumfang der streitgegenständlichen Baugenehmigung und sind daher vorliegend auch nicht im Rahmen des Antrags nach § 80a Abs. 3 VwGO zu prüfen (…vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36; B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 15). - VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.459
Unterschreitung der Abstandsfläche und atypische Situation
Da die Beigeladene Abweichungen von den Vorschriften des Abstandsflächenrechts nach Art. 6 BayBO beantragt und die Beklagte diese gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt hat, gehören die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften gemäß Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO insoweit auch zum Prüfumfang der streitgegenständlichen Baugenehmigung, so dass sie im Rahmen des vorliegenden Nachbarrechtsbehelfes zu prüfen sind (…vgl. BayVGH, B. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36; BayVGH, B. v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 15). - VG München, 27.08.2018 - M 8 SN 18.2521
Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Unbestimmtheit der Bauvorlagen und …
Da die Beigeladene keine Abweichungen von den Vorschriften des Abstandsflächenrechts nach Art. 6 BayBO beantragt und die Antragsgegnerin keine Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt hat, gehören die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften auch nicht zum Prüfumfang der streitgegenständlichen Baugenehmigung und sind daher vorliegend auch nicht im Rahmen des Antrags nach § 80a Abs. 3 VwGO zu prüfen (…vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36; B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 21.02.2018 - 15 CS 17.2569
Erfolglose Beschwerde gegen eine Baugenehmigung zum Umbau und zur Umnutzung eines …
- VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 4 S 19.1926
Erfolgreiches Nachbar-Eilverfahren wegen Abweichung von Abstandsflächen
- VG München, 27.08.2018 - M 8 SN 18.3911
Verstoß eines Bauvorhabens gegen das Gebot der Rücksichtnahme
- VG München, 27.08.2018 - M 8 SN 18.3912
Erfolgloser Eilantrag gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Stadthauses …
- VG München, 14.03.2018 - M 8 SN 18.777
Rücksichtnahmegebot unter dem Gesichtspunkt des Maßes der baulichen Nutzung
- VG München, 17.10.2017 - M 8 SN 17.3845
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
- VG München, 13.05.2016 - M 8 SN 16.358
Wechselseitige Abweichung von Abstandsflächen
- VG München, 30.11.2015 - M 8 K 14.2601
Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine dem Nachbarn erteilte …
- VGH Bayern, 23.06.2021 - 9 ZB 20.1900
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Keine Ermessensreduzierung zugunsten …
- VG München, 01.12.2016 - M 8 SN 16.4574
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Neubau einer …
- VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.5609
Kein Nachbarschutz hinsichtlich der erforderlichen Abstandsflächen bei eigenem …
- VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.460
Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Verkürzung der Abstandsflächen
- VG München, 12.08.2016 - M 8 SN 16.2967
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für Wohngebäude - wechselseitiger …
- VG München, 15.05.2017 - M 8 S7 17.1704
Antrag auf Änderung eines Beschlusses, der die aufschiebende Wirkung der Klage …
- VG München, 27.12.2016 - M 8 SN 16.5109
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Nutzungsänderung - Wohnhaus für …
- VG Würzburg, 02.11.2016 - W 4 S 16.985
Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche
- VG München, 29.03.2016 - M 8 SN 15.5838
Erfolgreicher Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Abweichung von Abstandsfläche
- VG München, 23.09.2020 - M 9 K 18.1525
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines Wohnhauses
- VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985
Abänderungsantrag des Bauherrn gegen stattgebenden Eilbeschluss nach Erlass einer …
- VG Würzburg, 25.06.2020 - W 5 K 19.1354
Verpflichtungsklage, bauaufsichtliches Einschreiten, Carport, Abstandsflächen
- VG München, 26.10.2015 - M 8 K 13.3325
Nachbarklage - Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächenvorschriften für …
- VG München, 17.07.2017 - M 8 K 16.749
Erfolglose Nachbarklage gegen einen Bauvorbescheid, der eine …
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