Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.05.2021 - 15 B 20.2689 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 23 Abs. 3
Faktische Baugrenze im unbeplanten Innenbereich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 23 Abs. 3
Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung; Trennende Wirkung einer "riegelartigen" Bebauung; Überbaubare Grundstücksfläche; Faktische Baugrenze - rechtsportal.de
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 23 Abs. 3
Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.07.2020 - Au 5 K 19.2237
- VGH Bayern, 06.05.2021 - 15 B 20.2689
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2021 - 15 B 20.2689
Berücksichtigt werden muss dabei die Umgebung insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, und die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828
Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet
Nicht prägende Fremdkörper innerhalb der näheren Umgebung sind singuläre Anlagen, die in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden, im Wesentlichen homogenen Bebauung stehen, soweit sie nicht ausnahmsweise ihre Umgebung beherrschen oder mit ihr eine Einheit bilden (…vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 = juris Rn. 13 ff.;… B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - BRS 63 Nr. 102 = juris Rn. 44;… U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231 = juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 - juris Rn. 38 m.w.N.;… B.v. 19.10.2020 - 15 ZB 20.280 - juris Rn. 19; U.v. 6.5.2021 - 15 B 20.2689 - juris Rn. 18). - VG München, 27.06.2022 - M 8 K 21.5001
Einfügen eines Bauvorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung
Ein nicht zu berücksichtigender Ausreißer oder Fremdkörper liegt dann vor, wenn eine bauliche Anlage von ihrem quantitativen Erscheinungsbild oder nach ihrer Qualität völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung herausfällt (vgl. BayVGH, U.v. 6.5.2021 - 15 B 20.2689 - juris Rn. 18). - VG München, 11.10.2021 - M 8 K 20.2379
Erfolglose Klage in baurechtlichem Nachbarstreitverfahren gegen Neubau eines …
Ein nicht zu berücksichtigender Ausreißer oder Fremdkörper liegt dann vor, wenn eine bauliche Anlage von ihrem quantitativen Erscheinungsbild oder nach ihrer Qualität völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung herausfällt (BayVGH, U.v. 6.5.2021 - 15 B 20.2689 - juris Rn. 18). - VG München, 08.03.2022 - M 8 SN 22.364
Erfolgloser Antrag im einstweiligen Rechtsschutz: Grenzständige Bebauung im …
Dies wäre namentlich dann anzunehmen, wenn eine singuläre Anlage in einem auffälligen Kontrast zur übrigen Bebauung steht (…vgl. BayVGH, B. v. 15.1.2001 - 2 ZB 00.1940 - juris Rn. 2; U.v. 6.5.2021- 15 B 20.2689 - juris Rn. 18). - VG München, 25.01.2022 - M 1 K 20.6867
Erfolglose baurechtliche Nachbarklage: Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot - …
Ein solcher liegt dann vor, wenn eine bauliche Anlage von ihrem quantitativen Erscheinungsbild oder nach ihrer Qualität völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung herausfällt (BayVGH, U.v. 6.5.2021 - 15 B 20.2689 - juris Rn. 18).
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