Rechtsprechung
| VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 123 Abs 1 VwGO, § 15 Abs 3 Nr 1 BAföG, § 48 Abs 2 BAföG
Vorläufige Gewährung von Ausbildungsförderung über das vierte Fachsemester hinaus
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 03.03.2023 - 5 C 6.21
Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu …
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Rn. 17 Bei dem Tatbestandsmerkmal des schwerwiegenden Grundes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2023 - 5 C 6.21 -, juris Rn. 13 m. w. N.).Relevant sind nur solche Umstände, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2023 - 5 C 6.21 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
- VGH Bayern, 15.12.2016 - 12 ZB 16.1141
Keine Leistung von Ausbildungsförderung bei Nichtvorlage der …
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Auch (psychische) Erkrankungen können einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellen (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 12 ZB 16.1141 -, juris Rn. 5 m. w. N.).Zwar können auch (psychische) Erkrankungen - wie die von dem Antragsteller geltend gemachte Zwangsstörung (ICD F42.1 bzw. ICD F42.2) und eine etwaige Angststörung - einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellen (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 12 ZB 16.1141 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
- OVG Hamburg, 16.01.2025 - 4 Bs 142/24
Gewährung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; …
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Das ist in der Regel bei zurückliegenden Zeiträumen nicht der Fall, sodass eine vorläufige Leistungsgewährung regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ausgesprochen werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 Bs 142/24 -, juris Rn. 17; VGH Mannheim…, Beschluss vom 20. Januar 2025 - 12 S 1666/24 -, juris Rn. 15; VG Schleswig, Beschluss vom 9. Januar 2026 - 15 B 120/25 -, n. v.).Solche Ansprüche sind gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 Bs 142/24 -, a. a. O.; VG Schleswig, Beschluss vom 9. Januar 2026 - 15 B 120/25 -, n. v.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 A 10935/17
Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus wegen Behinderung â€" Agoraphobie …
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Das Recht über die aus öffentlichen Mitteln finanzierte Ausbildungsförderung verlangt von einem erkrankten Auszubildenden mitunter, sich im Fall einer länger anhaltenden Krankheit zu beurlauben und zunächst die Genesung seiner Erkrankung voranzutreiben, bevor er die Ausbildung fortsetzt, für die er Ausbildungsförderung beantragt (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 10; OVG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 7 A 10935/17 -, juris Rn. 34; VGH München…, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 12 C 06.51 -, juris Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 12 S 888/19
Bundesausbildungsförderung; Ausbildungsrückstand; während des Prüfungszeitraums …
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Das Recht über die aus öffentlichen Mitteln finanzierte Ausbildungsförderung verlangt von einem erkrankten Auszubildenden mitunter, sich im Fall einer länger anhaltenden Krankheit zu beurlauben und zunächst die Genesung seiner Erkrankung voranzutreiben, bevor er die Ausbildung fortsetzt, für die er Ausbildungsförderung beantragt (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 10; OVG Koblenz…, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 7 A 10935/17 -, juris Rn. 34; VGH München…, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 12 C 06.51 -, juris Rn. 4). - VGH Bayern, 26.06.2006 - 12 C 06.51
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Das Recht über die aus öffentlichen Mitteln finanzierte Ausbildungsförderung verlangt von einem erkrankten Auszubildenden mitunter, sich im Fall einer länger anhaltenden Krankheit zu beurlauben und zunächst die Genesung seiner Erkrankung voranzutreiben, bevor er die Ausbildung fortsetzt, für die er Ausbildungsförderung beantragt (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 10; OVG Koblenz…, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 7 A 10935/17 -, juris Rn. 34; VGH München, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 12 C 06.51 -, juris Rn. 4). - BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt in einem solchen Fall nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und ihm ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris Rn. 22 ff. m. w. N.). - BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Vielmehr trägt der Auszubildende die (materielle) Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit der von ihm geltend gemachten Verlängerungsgründe für den Ausbildungsrückstand, sodass Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Feststellung der Ursächlichkeit zum Nachteil des Auszubildenden gehen, sofern sie in seinen Verantwortungs- und Verfügungsbereich fallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35.85 -, juris Rn. 15). - BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77
Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der …
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Rn. 14 Legt der Auszubildende im Zusammenhang mit dem Antrag auf (Weiterförderung) Förderung des fünften Fachsemesters die Bescheinigung nach § 48 BAföG nicht vor, endet grundsätzlich die Förderung mit dem Ende des vierten Fachsemesters (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1978 - 5 C 38.77 -, juris Rn. 20). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.2025 - 12 S 1666/24
Feststellung einer erheblichen Liquiditätslücke, einer Zahlungseinstellung sowie …
Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2026 - 15 B 5/26
Das ist in der Regel bei zurückliegenden Zeiträumen nicht der Fall, sodass eine vorläufige Leistungsgewährung regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ausgesprochen werden kann (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 Bs 142/24 -, juris Rn. 17; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Januar 2025 - 12 S 1666/24 -, juris Rn. 15; VG Schleswig, Beschluss vom 9. Januar 2026 - 15 B 120/25 -, n. v.). - OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - 3 LB 9/17
Ausbildungsförderung für das 5. Fachsemester im Studiengang Humanmedizin nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2022 - 15 B 1574/21
Anforderungen an die Annahme einer einheitlichen Ausbildung
- OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2025 - 3 LA 12/21
Bewilligung von Ausbildungsförderung bei vorausgegangener Studierunfähigkeit …
- VG Gera, 08.05.2026 - 6 E 503/26
Kein einstweiliger Rechtsschutz im Ausbildungsförderungsrecht nach Abbruch der …
Diese Eilbedürftigkeit muss noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung fortbestehen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 23.4.2025 - 12 B 287/25 = BeckRS 2025, 15170 Rn. 5; VG Gera…, Beschluss vom 20.3.2025 - 6 E 147/25 Ge = BeckRS 2025, 16911 Rn. 15; VG Schleswig, Beschluss vom 5.2.2026 - 15 B 5/26 = BeckRS 2026, 1709 Rn. 6 m. w. N.).
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