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| VGH Bayern, 17.01.2011 - 15 C 10.3060 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerde gegen Ablehnung der Beiladung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 03.04.2008 - 1 ZB 07.3115
Berufungszulassung (abgelehnt); Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2011 - 15 C 10.3060
Sowohl die Baueinstellung nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO als auch die Beseitigungsanordnung gemäß Art. 76 Satz 1 BayBO stehen im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde; der Nachbar hat (abgesehen von Ausnahmefällen einer Ermessensreduzierung auf Null) keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (vgl. BayVGH vom 3.4.2008 Az. 1 ZB 07.3115).
- OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 1 OB 12/25
Bauaufsichtliche Verfügung; bauaufsichtliches Einschreiten; einfache Beiladung; …
Das könnte bereits in diesem Verfahren eine Beiladung erfordern (…für eine notwendige Beiladung auch Mann, in: Große-Suchsdorff, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 79 Rn. 117; dagegen etwa BayVGH, Beschl. v. 17.1.2011 - 15 C 10.3060 -, juris Rn. 5;… OVG NRW, Beschl v. 4.2.2013 - 10 E 1265/12 -, NVwZ-RR 2013, 295 = juris Rn. 2). - VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041
Keine Beiladung von Nachbarn in bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren
Im Übrigen kann die Beiladungsbewerberin ihre rechtlichen Interessen losgelöst von dem laufenden Klage- und Antragsverfahren des Klägers und Antragstellers verfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 15 C 10.3060 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 26.06.2024 - 15 C 24.1013
Keine einfache Beiladung der Gemeinde bei Anfechtungsklage eines Dritten gegen …
Abgesehen davon, dass jegliche - eventuell zu treffende - Feststellungen des Verwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans im Klageverfahren gegen die Baugenehmigung die Einschätzung des im Verfahren nach § 47 VwGO allein zuständigen Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht binden, kann sie damit ihre rechtlichen Interessen losgelöst von dem laufenden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht verfolgen (vgl. BayVGH, B. v. 17.1.2011 - 15 C 10.3060 - juris Rn. 6). - OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 1 OB 12/2
Notwendige Beiladung des Nachbarn?
Das könnte bereits in diesem Verfahren eine Beiladung erfordern (…für eine notwendige Beiladung auch Mann, in: Große-Suchsdorff, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 79 Rn. 117; dagegen etwa BayVGH, Beschl. v. 17.1.2011 - 15 C 10.3060 - OVG NRW, Beschl v. 4.2.2013 - 10 E 1265/12 -, NVwZ-RR 2013, 295). - VG Augsburg, 23.09.2013 - Au 5 K 13.526
Beiladung (abgelehnt)
Sowohl die Anordnung, einen Bauantrag zu stellen (Art. 76 Satz 3 Bayerische Bauordnung - BayBO) als auch die Nutzungsuntersagung, die auf Art. 76 Satz 2 BayBO gestützt wurde, stehen im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde; der Nachbar hat (abgesehen von Ausnahmefällen einer Ermessensreduzierung auf null) keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 15 C 10.3060 - juris).
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