Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.07.2008 - 15 CE 08.1155 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag des Nachbarn auf Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörde zur vorläufigen; Nutzungsuntersagung; Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 34.88
Behörde - Nachträgliche Anordnung - Erlaß - Anlage - Bauaufsichtliche Genehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2008 - 15 CE 08.1155
Beide Vorschriften sind nebeneinander anwendbar (BVerwG vom 9.3.1988 DVBl 1988, 541; BayVGH vom 15.3.1999 NVwZ-RR 2000, 273). - VGH Bayern, 15.03.1999 - 14 B 93.1542
Begrenzung des Bestandsschutzes
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2008 - 15 CE 08.1155
Beide Vorschriften sind nebeneinander anwendbar (BVerwG vom 9.3.1988 DVBl 1988, 541; BayVGH vom 15.3.1999 NVwZ-RR 2000, 273).
- VG München, 31.07.2023 - M 30 E 22.5140
Antrag auf einstweiligen Widerruf der Weitergabe einer behördlichen Warnung …
Rn. 23 Die Frage, ob der geltend gemachte Anspruch vor Stellen eines Antrags gemäß § 123 VwGO bei der zuständigen Behörde geltend gemacht werden muss, entzieht sich einer pauschalen Beantwortung (…vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2018 - 22 CE 17.2260 - juris Rn. 74; B.v. 4.7.2008 - 15 CE 08.1155 - juris Rn. 18;… Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 34). - VG Würzburg, 02.03.2015 - W 4 E 15.136
Einstweilige Anordnung; Nachbarschutz
- VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 E 10.409
Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten; (Keine) baurechtliche Relevanz …
Im vorliegenden Verfahren kann die Frage, ob eine pauschale Forderung nach vorheriger Antragstellung bei der Behörde den Besonderheiten des Verfahrens nach § 123 VwGO grundsätzlich gerecht wird oder nicht (vgl. dazu BayVGH vom 4.7.2008 Az. 15 CE 08.1155) bzw. ob danach zu differenzieren ist, ob die Sache sehr eilig ist oder ein vorheriger Antrag bei der Behörde im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG entbehrlich ist, wenn er unzumutbar ist, unentschieden bleiben, denn der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO ist jedenfalls unbegründet.
- VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 3 E 20.00511
Verfahren nach § 123 VwGO: Antrag gegen die Baugenehmigungsbehörde auf Erlass …
Eine pauschale Forderung nach vorheriger Antragstellung bei der Behörde wird den Besonderheiten des Verfahrens nach § 123 VwGO jedoch grundsätzlich nicht gerecht (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2008 - 15 CE 08.1155 - juris). - VG Würzburg, 29.11.2010 - W 5 E 10.1208
16 m-Privileg; einheitliche Außenwand; Anspruch auf bauaufsichtliches …
- VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 E 10.412
Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten; (keine) baurechtliche Relevanz …
Im vorliegenden Verfahren kann die Frage, ob eine pauschale Forderung nach vorheriger Antragstellung bei der Behörde den Besonderheiten des Verfahrens nach § 123 VwGO grundsätzlich gerecht wird oder nicht (vgl. dazu BayVGH vom 4.7.2008 Az. 15 CE 08.1155) bzw. ob danach zu differenzieren ist, ob die Sache sehr eilig ist oder ein vorheriger Antrag bei der Behörde im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG entbehrlich ist, wenn er unzumutbar ist, unentschieden bleiben, denn der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO ist jedenfalls unbegründet.
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