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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.09.2023 - 15 CE 23.1586   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27983
VGH Bayern, 29.09.2023 - 15 CE 23.1586 (https://dejure.org/2023,27983)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2023 - 15 CE 23.1586 (https://dejure.org/2023,27983)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2023 - 15 CE 23.1586 (https://dejure.org/2023,27983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BayBO Art. 76 S. 2
    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten - Wohnnutzung im Dachgeschoss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnnutzung im Dachgeschoss

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 15 CE 22.2689

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2023 - 15 CE 23.1586
    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache liegt in aller Regel nur dann vor, wenn es dem Antragsteller im Verfahren gem. § 123 VwGO unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 15 CE 22.2689 - juris Rn. 12 ff.).

    Darüber hinaus stellt nicht alles, was ggf. unter dem Gesichtspunkt des baurechtlichen Nachbarrechtsschutzes als rücksichtslos und unzumutbar zu bewerten sein könnte, bereits einen für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht hinzunehmenden wesentlichen Nachteil im Sinn des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO dar (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 15 CE 22.2689 - juris Rn. 12 ff.).

  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2023 - 15 CE 23.1586
    Rn. 12 Unabhängig von der Frage, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung vorliegend besonders hohen Hürden unterliegt, weil die vom Antragsteller begehrte (sofort vollziehbare) Nutzungsuntersagung der Wohnnutzung eine Vorwegnahme der Hauptsache bedeuten würde (vgl. HessVGH, B.v. 3.3.2016 - 4 B 403/16 - juris Rn. 10 f.), liegen die Voraussetzungen für eine Regelungsanordnung schon nach den allgemeinen Anforderungen des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht vor.
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533

    Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2023 - 15 CE 23.1586
    Solchen Verstößen könnte allenfalls ein Rückbau Rechnung tragen, der aber vom Antragsteller im gerichtlichen Verfahren nicht beantragt wurde und für dessen Sofortvollzug es regelmäßig am besonderen Vollzugsinteresse fehlen dürfte (BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 15 CE 18.2652

    Antrag auf Erlassung einer Regelungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2023 - 15 CE 23.1586
    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V. mit § 920 Abs. 2 ZPO), dass einerseits ein materieller Anspruch (sog. Anordnungsanspruch) glaubhaft gemacht wird, auf den sich die vorläufige Regelung beziehen soll, und dass andererseits die Gründe glaubhaft gemacht werden, die eine vorläufige Regelung im Wege einer gerichtlichen Eilentscheidung nötig machen (sog. Anordnungsgrund = erforderliche Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung bis zum rechtskräftigen Abschluss der Entscheidung über die Hauptsache; vgl. BayVGH, B.v. 16.2019 - 15 CE 18.2652 - juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 15.10.2024 - B 4 E 24.969

    Zugangsgewährung zu öffentlicher Einrichtung, Regelungsanordnung, fehlender …

    Diese für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache liegt in aller Regel nur dann vor, wenn es dem Antragsteller im Verfahren gemäß § 123 VwGO unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2023 - 15 CE 23.1586 - juris Rn. 12;… B.v. 7.2.2023 - 15 CE 22.2689 - juris Rn. 12).

    Denn auch hier gilt, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache in aller Regel nur dann vorliegt, wenn es dem Antragsteller im Verfahren gemäß § 123 VwGO unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2023 - 15 CE 23.1586 - juris Rn. 12;… B.v. 7.2.2023 - 15 CE 22.2689 - juris Rn. 12).

  • VG München, 07.05.2026 - M 1 E 25.8781

    Einstweiliger Rechtsschutz, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Baueinstellung, …

    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn eine unmittelbare, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit droht oder sonstige unzumutbare Belästigungen abzuwehren sind (vgl. zu alldem BayVGH, B.v. 29.9.2023 - 15 CE 23.1586 - juris Rn. 9;… B.v. 23.1.2008 - 15 ZB 06.3020 - juris Rn. 4;… VG München, B.v. 25.8.2025 - M 9 E 25.4331 - juris Rn. 18).
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