Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Baugenehmigung aufgrund vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen (Zwischenwert bei Gemengelage); Brandschutz in Tiefgarage
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Erweiterung des Hotels Kurcafe in Füssen kann beginnen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Erweiterung des Hotels Kurcafe in Füssen kann beginnen
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 4 S 08.1211
- VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 07.10.2010 - 15 N 08.1426
Übereinstimmende Hauptsacheerledigung; Kostenverteilung nach billigem Ermessen
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Der Normenkontrollantrag der Antragstellerin gegen diesen Bebauungsplan ist unter dem Aktenzeichen 15 N 08.1426 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.Wegen der weiteren Einzelheiten und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Niederschriften über den gerichtlichen Augenscheinstermin vom 12. März 2009 und die mündliche Verhandlung vom 3. April 2009, auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie auf die beigezogenen Behördenakten und auf die Akten des Normenkontrollverfahrens Az. 15 N 08.1426 verwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1999 - 7 B 1457/99
Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung eines Vorhabens
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Insgesamt ergibt sich der Eindruck eines in Höhenentwicklung und Distanz zum Anwesen der Antragstellerin gegliederten Baukörpers (vgl. hierzu OVG Münster vom 13.9.1999 BauR 2001, 917; BayVGH vom 27.6.2007 Az. 15 CS 07.430 ), der von dem Wohngebäude der Antragstellerin so weit abgerückt ist, dass nicht von einer dominanten, optisch bedrängenden Wirkung auszugehen ist. - VGH Bayern, 27.06.2007 - 15 CS 07.430
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Insgesamt ergibt sich der Eindruck eines in Höhenentwicklung und Distanz zum Anwesen der Antragstellerin gegliederten Baukörpers (vgl. hierzu OVG Münster vom 13.9.1999 BauR 2001, 917; BayVGH vom 27.6.2007 Az. 15 CS 07.430 ), der von dem Wohngebäude der Antragstellerin so weit abgerückt ist, dass nicht von einer dominanten, optisch bedrängenden Wirkung auszugehen ist.
- BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94
Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Es wäre ein "Mittelwert" (Zwischenwert) zu bestimmen, der diese Grenzlage des Anwesens der Antragstellerin berücksichtigt (vgl. BVerwG vom 18.5.1995 BVerwGE 98, 235/244; BayVGH vom 27.11.2006 ZfBR 2008, 185; vom 30.7.2008 Az. 15 B 08.265 -juris-). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind bzw. -wie hier-eingehalten werden können, kommt die Annahme einer "erdrückenden Wirkung" und damit eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme nur ausnahmsweise in Betracht (BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879; BayVGH vom 15.9.2008 Az. 15 CS 08.2123 ). - VGH Bayern, 27.11.2006 - 15 BV 06.422
Schweinemast, landwirtschaftlicher Betrieb (eigene Futtergrundlage), Grenzlage …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Es wäre ein "Mittelwert" (Zwischenwert) zu bestimmen, der diese Grenzlage des Anwesens der Antragstellerin berücksichtigt (vgl. BVerwG vom 18.5.1995 BVerwGE 98, 235/244; BayVGH vom 27.11.2006 ZfBR 2008, 185; vom 30.7.2008 Az. 15 B 08.265 -juris-). - VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570
Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Es kommt deshalb auf die Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. Beschluss des Senats vom 21.12.2001 NVwZ-RR 2003, 9), die ergibt, dass das Interesse des Beigeladenen zu 1 daran, von seiner Baugenehmigung Gebrauch machen zu dürfen, das Interesse der Antragstellerin an deren vorläufiger Aussetzung überwiegt. - VGH Bayern, 30.07.2008 - 15 B 08.265
Zur Zurechenbarkeit der durch Zu- und Abgangsverkehr einer öffentlichen Straße …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Es wäre ein "Mittelwert" (Zwischenwert) zu bestimmen, der diese Grenzlage des Anwesens der Antragstellerin berücksichtigt (vgl. BVerwG vom 18.5.1995 BVerwGE 98, 235/244; BayVGH vom 27.11.2006 ZfBR 2008, 185; vom 30.7.2008 Az. 15 B 08.265 -juris-). - VGH Bayern, 26.01.2009 - 15 ZB 08.2934
Antrag auf Zulassung der Berufung; Schulungsgebäude mit Werkstatthallen; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Gesamtschau, die den konkreten Einzelfall in den Blick nimmt, zu ermitteln (zu den Kriterien im Einzelnen vgl. Troidl, BauR 2008, 1829 ff.; BayVGH vom 26.1.2009 Az. 15 ZB 08.2934 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 15.09.2008 - 15 CS 08.2123
Eigenart der näheren Umgebung (faktisches Mischgebiet); erdrückende Wirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019
Wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind bzw. -wie hier-eingehalten werden können, kommt die Annahme einer "erdrückenden Wirkung" und damit eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme nur ausnahmsweise in Betracht (BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879; BayVGH vom 15.9.2008 Az. 15 CS 08.2123 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1991 - 11 B 2890/91
Baurecht; Hallenwand; Grundstücksmauer; Grenzabstand; Nachbarschutz; Gebot der …
- VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937
Kostenfestsetzungsbeschluss
Rn. 2 Die Antragstellerin wandte sich im Klagewege und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. Au 4 S 08.1211; nachgehend BayVGH Az. 15 CS 08.3019) gegen eine dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung für einen Hotelneubau.Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde bereits mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2008 mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Baugenehmigung um einzelne Auflagen ergänzt wird (vgl. auch BayVGH vom 30.6.2009 Az. 15 CS 08.3019).
- VG Augsburg, 24.03.2010 - Au 4 K 08.819
Abweichung von nicht nachbarschützender Brandschutzanforderung (automatische …
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt das Gericht insoweit Bezug auf die ausführliche Begründung im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 30. Juni 2009 (Az. 15 CS 08.3019) der den Beteiligten bekannt ist (§ 117 Abs. 5 VwGO).Dafür ergibt sich auch nichts aus der Begründung des Einfachen Bebauungsplanes (so auch VGH im Beschluss vom 30.6.2009 Az. 15 CS 08.3019).
- VG Augsburg, 22.08.2014 - Au 5 S 14.1046
Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarantrag; Errichtung von 54 Wohneinheiten, 4 …
Dabei weitet eine Mittelwertbildung der Immissionsrichtwerte die Duldungs- und Rücksichtnahmepflichten der Nachbarn aus (BayVGH, B.v. 30.6.2009 - 15 CS 08.3019 - juris), steht in Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und ist nicht geeignet, bei summarischer Überprüfung Zweifel daran zu wecken, dass die festgesetzten Richtwerte nicht eingehalten werden könnten.
- VG München, 10.03.2011 - M 9 SN 11.500
Gebot der Rücksichtnahme; Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen
Rn. 30 2.4.1 Lange vor der mit Art. 59 BayBO 2008 eingeführten Verengung des Prüfungsumfangs im vereinfachten bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren hat die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt, wie sich die Anforderungen des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots und des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts zueinander verhalten (…vgl. u.a. BVerwG, Urt. v.23.5.1986 - 4 C 34.85 - Beschl. v. 6.12.1996 - 4 B 215.96;… Urt. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 30.6.2009, 15 CS 08.3019 - juris - RdNr. 20). - VG München, 14.10.2009 - M 9 K 09.1738
Sondergebiet Fremdverkehr; Freischankfläche; Nachbarklage
Soweit wie hier unterschiedlich schutzwürdige Gebiete zusammentreffen, ist im Falle von Emissionen ein Mittelwert zu bilden, der die Duldungs- und Rücksichtnahmepflichten der Nachbarn ausweitet (z.B. BayVGH v. 30.6.2009, Az.: 15 CS 08.3019). - VGH Bayern, 11.07.2012 - 15 ZB 11.252
Baugrenzen; Befreiung; Gebot der Rücksichtnahme
Eine Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots kommt im Einzelfall nämlich auch dann in Betracht, wenn ein Vorhaben entweder keine Abstandsflächen einzuhalten braucht oder aber die erforderlichen Abstände einhält (vgl. BayVGH vom 30.6.2009 Az. 15 CS 08.3019; vom 7.2.2012 Az. 15 CE 11.2865). - VGH Bayern, 07.10.2010 - 15 N 08.1426
Übereinstimmende Hauptsacheerledigung; Kostenverteilung nach billigem Ermessen
Rn. 3 In dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die am 30. Mai 2008 für das Vorhaben des Beigeladenen zu 1 erteilte Baugenehmigung (Az. 15 CS 08.3019) hat der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2009, auf den Bezug genommen wird, dargelegt, dass die Baugenehmigung der Antragstellerin gegenüber nicht rechtswidrig ist.
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