Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 CS 10.458 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Statusberührende Versetzung; Laufbahnwechsel; Rationalisierung (Deutsche Post AG); Zumutbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 CS 10.458
Der Inhaber eines statusrechtlichen Amtes kann gemäß Art. 33 Abs. 5 GG beanspruchen, dass ihm mit der Versetzung ein abstrakt-funktionelles Amt auf Dauer übertragen wird (BVerwG vom 22.6.2006 BVerwGE 126, 182 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.03.2009 - 15 CS 09.112
Zuweisung zu einem privaten Call-Center (VCS) der Deutschen Telekom AG
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 CS 10.458
Es handelt sich nicht um eine Mischform der Tätigkeiten, deretwegen seine Beschäftigung im nichttechnischen Dienst seinem statusrechtlichen Amt noch entsprechen könnte und mit der Versetzung ein Laufbahnwechsel nicht verbunden wäre (vgl. zu einer solchen Konstellation BayVGH vom 30. März 2009 Az. 15 CS 09.112).
- VGH Bayern, 24.07.2014 - 6 ZB 12.2055
Bundesbeamtenrecht; Deutsche Post AG; Versetzung; Personenbezogener …
Eine dauerhafte Verwendung des Klägers im nichttechnischen Dienst würde im Gegenteil sein statusrechtliches Amt berühren; deshalb hat der Verwaltungsgerichtshof eine frühere Versetzung zur Wahrnehmung eines Arbeitspostens als "Aufsicht/Qualitätsmanager" gerade wegen des damit verbundenen faktischen Laufbahnwechsels in einem Eilverfahren als rechtswidrig erachtet (BayVGH, B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 16 f.). - VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467
Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …
Grundsätzlich genügt bei einer Versetzung nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (…vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 14; B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, § 28 Rn. 6). - VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1572
Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …
Grundsätzlich genügt bei einer Versetzung nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (…vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 14; B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, § 28 Rn. 6).
- VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1545
Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …
Grundsätzlich genügt bei einer Versetzung nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (…vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 14; B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, § 28 Rn. 6). - VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1526
Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …
Grundsätzlich genügt bei einer Versetzung nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (…vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 14; B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, § 28 Rn. 6). - VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
Bundesbeamtenrecht; Post; Versetzung; Abstrakt-funktionelles "Amt"; …
Grundsätzlich genügt nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (…vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.365 - juris Rn. 15; B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz - BBG, § 28 Rn. 6). - VG Potsdam, 21.01.2015 - 2 K 1681/13
Besoldung und Versorgung
VGH, Beschluss vom 3. August 2010 - 15 CS 10.458 -, juris Rn. 17; Thür. - VG Weimar, 11.03.2011 - 4 E 471/10
Beamtenrecht - Verwendung im Innendienst - Gerichtsvollzieherin
Erforderlich ist vielmehr, dass dienstliche Gründe im Sinne der Unmöglichkeit einer Weiterverwendung in der bisherigen Laufbahn vorliegen (für den Fall einer statusberührenden Versetzung ebenso: BayVGH, Beschl. vom 03.08.2010 - 15 CS 10.458 -, juris).
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