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Rechtsprechung
   FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4365
FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04 (https://dejure.org/2008,4365)
FG Köln, Entscheidung vom 25.09.2008 - 15 K 1235/04 (https://dejure.org/2008,4365)
FG Köln, Entscheidung vom 25. September 2008 - 15 K 1235/04 (https://dejure.org/2008,4365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 18 Abs. 1
    Verluste aus Wertpapiergeschäften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewinnmindernde Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften i.R.d. Betriebs einer Arztpraxis; Begriff der Betriebsausgaben; Wertpapiere als unmittelbar dem Betrieb einer orthopädischen Facharztpraxis dienend; Verpfändung eines Wertpapierdepots als Begründung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verluste aus Wertpapiergeschäften eines Freiberuflers sind keine Betriebsausgaben

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Wertpapiere sind per se kein Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Freiberufliche Einkünfte: Verluste aus Wertpapiergeschäften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 94
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Damit ist das Berufsbild im Einzelfall entscheidend für die Zuordnung von Betriebsvermögen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.05.2001, IV R 49/00, BStBl II 2001, 828 unter 1.a.).

    Zwar gibt es auch freie Berufe, die etwa wegen der benötigten technischen Geräte einen nicht unerheblichen Kapitaleinsatz erfordern, so wie im Fall der Klägerin, jedoch ist der Kapitaleinsatz nicht das kennzeichnende Merkmal dieser freiberuflichen Tätigkeit (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297 unter 2.;vom 31.05.2001, IV R 49/00, BStBl II 2001, 828 unter 1.a.).

    Daher kann selbst ein bilanzierender Angehöriger der freien Berufe nicht in demselben Umfang gewillkürtes Betriebsvermögen bilden wie ein Gewerbetreibender; vielmehr wird der Umfang des Betriebsvermögens durch die Erfordernisse des Berufs begrenzt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24.08.1989, IV R 80/88, BStBl II 1990, 17 unter 2. undvom 31.05.2001, IV R 49/00, BStBl II 2001, 828 unter 1.a. jeweils m.w.N.).

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88

    Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Daher kann selbst ein bilanzierender Angehöriger der freien Berufe nicht in demselben Umfang gewillkürtes Betriebsvermögen bilden wie ein Gewerbetreibender; vielmehr wird der Umfang des Betriebsvermögens durch die Erfordernisse des Berufs begrenzt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24.08.1989, IV R 80/88, BStBl II 1990, 17 unter 2. undvom 31.05.2001, IV R 49/00, BStBl II 2001, 828 unter 1.a. jeweils m.w.N.).

    Der Steuerpflichtige überschreitet in diesem Fall die Grenze von der Verwaltung seines erwirtschafteten Vermögens hin zu einer eigenen Einkunftsquelle, die sich durch ein eigenes wirtschaftliches Gewicht auszeichnet (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.08.1989, IV R 80/88, BStBl II 1990, 17 unter 3.).

    Diese beiden Tätigkeiten der Klägerin, die freiberufliche und die der privaten Veräußerungsgeschäfte, sind getrennt zu beurteilen, auch wenn zwischen ihnen durch die Verpfändung des Depots für betriebliche Darlehn eine rechtliche und wirtschaftliche Verknüpfung besteht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofsvom 24.08.1989, IV R 80/88, BStBl II 1990, 17 unter 2.).

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99

    Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Zwar gibt es auch freie Berufe, die etwa wegen der benötigten technischen Geräte einen nicht unerheblichen Kapitaleinsatz erfordern, so wie im Fall der Klägerin, jedoch ist der Kapitaleinsatz nicht das kennzeichnende Merkmal dieser freiberuflichen Tätigkeit (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297 unter 2.;vom 31.05.2001, IV R 49/00, BStBl II 2001, 828 unter 1.a.).

    Zwar fehlt es nicht schon an der objektiven Eignung der Wertpapiergeschäfte zur Förderung des Betriebs der Klägerin, weil den Geschäften gewisse Risiken inne wohnen, wobei das Gericht in seiner Entscheidung dahingestellt lassen kann, ob die Wertpapiere im Zeitpunkt des Erwerbs verlustgeneigt waren und bereits aus diesem Grund dem Betrieb objektiv keinen Nutzen bringen konnten (vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297 unter 3.).

  • BFH, 07.11.1995 - III B 66/93

    Zuordnungswahlrecht hinsichtlich der Wirtschaftsgüter des gewillkürten …

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Voraussetzung für die Qualifizierung eines Wirtschaftsguts als gewillkürtes Betriebsvermögen ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass die Wirtschaftsgüter ihrer Art nach objektiv geeignet sind, dem Betrieb zu dienen und ihn zu fördern, und subjektiv von ihrem Eigentümer dazu bestimmt sind (vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.03.1981, IV R 39/78, BStBl II 1981, 731 unter 1.; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 07.11.1995, III B 66/93, BFH/NV 1996, 327).

    Der Gegenstand des konkreten Betriebes zieht bei der Beurteilung des objektiven Förderzusammenhangs den Rahmen, innerhalb dessen Wirtschaftsgüter dem Betrieb objektiv dienen und damit in den für die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens erforderlichen Funktionszusammenhang treten können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 07.11.1995, III B 66/93, BFH/NV 1996, 327).

  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 100/69

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Angehörigen der freien Berufe

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Diese Freiheit ist in der freien unternehmerischen Entscheidung begründet, die auch für Freiberufler gilt, vereinnahmte und nicht direkt benötigte Erlöse so anzulegen, dass sie an Ertrag mehr erbringen als Bankguthaben (so bereits Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.11.1972, VIII R 100/69, BStBl II 1973, 289 unter 2.).

    Gleiches gilt, wenn der Umfang der Wertpapiergeschäfte, insbesondere eine häufige Umschichtung der im Depot vorhandenen Wertpapiere mit deutlich spekulativen Absichten darauf schließen lässt, dass eine eigene Einkunftsquelle aus Veräußerungsgeschäften erschlossen werden soll (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.11.1972, VIII R 100/69, BStBl II 1973, 289 unter 2.).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Der objektive Förderungszusammenhang bedingt, dass gewillkürtes Betriebsvermögen nicht allein kraft einer Willensentscheidung des Steuerpflichtigen gebildet werden kann (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 04.07.1990, GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 unter C.II.3.a.).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei Selbständigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02. Oktober 2003 (Az. IV R 13/03, BStBl II 2004, 985) anerkannt.
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein; …

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Gegen die Annahme von notwendigem Betriebsvermögen spricht, dass die Wertpapiere nicht unmittelbar dem Betrieb der Klägerin, der , dienen, also zum Einsatz in der Praxis bestimmt sind (aus der ständigen Rechtsprechung nur Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.02.1997, XI R 1/96, BStBl II 1997, 399 unter II.2. m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2006 - I R 6/05

    Passivierung von Verpflichtungen aus Patronatserklärungen

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Droht nicht ernsthaft die Gefahr einer Inanspruchnahme, sind Eventualverbindlichkeiten nicht zu bilanzieren (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 25.10.2006, I R 6/05, BStBl II 2007, 384 unter II.2.b.;…vom 24.07.1990, VIII R 226/84, BFH/NV 1991, 588 unter 2.a.).
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 63/96

    Devisentermingeschäfte als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04
    Die mehr oder minder stark ausgeprägte Risikoträchtigkeit von Geschäften gehört, im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung (…vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 08.02.1985, III R 169/82, BFH/NV 1985, 80 unter 2.b.;vom 20.04.1999, VIII R 63/96, BStBl II 1999, 466 unter II.1.), nicht zum Wesen einer freiberuflichen Tätigkeit, jedoch muss auch ein Freiberufler in gewissem Umfang ein unternehmerisches Risiko bei der Gründung und Fortführung seiner Praxis eingehen.
  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 226/84

    Steuerliche Bewertung von Einkünften aus der Tätigkeit als geschäftsführender …

  • BFH, 19.03.1981 - IV R 39/78

    Zu den Voraussetzungen, unter denen Wirtschaftsgüter (hier: Ein Grundstück) …

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04

    Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00

    Vorübergehende Entnahme

  • BFH, 10.04.2006 - X B 209/05

    NZB: Abgrenzung private Vermögensverwaltung - gewerblicher Wertpapierhandel

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2004 - 5 K 2546/00

    Anwendung der zu Kapitalgesellschaften bei Risikogeschäften entwickelten …

  • FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05

    Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer …

  • BFH, 08.02.1985 - III R 169/82

    Verwertung von Betriebsprüfungsfeststellungen, denen eine rechtswidrige …

  • BFH, 04.04.1973 - I R 159/71

    Bilanzierung von Wertpapieren - Verpfändung für Betriebsschulden

  • BFH, 08.02.2011 - VIII R 18/09

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis

    Rn. 13 Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen erhobenen Klage mit seinem Urteil vom 25. September 2008 15 K 1235/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 94) teilweise statt.
  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von …

    Sie beruft sich hierzu auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25.09.2008, 15 K 1235/04.
  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 3971/07

    Wertpapiere eines Unternehmensberaters kein notwendiges Betriebsvermögen und bei …

    Unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke wird eine solche Beteiligung aber dann genutzt, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern, oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BStBl II 2001, 828;… vom 15. Oktober 2003 XI R 39/01, BFH/NV 2004, 622; vom 20. April 2005 X R 2/03, BStBl II 2005, 694 m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 25.3.2008 VIII B 122/07, BFH/NV 2008, 1317; FG Köln, Urteil vom 25. September 2008 15 K 1235/04, EFG 2009, 94).
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