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| OVG Niedersachsen, 21.10.2015 - 15 MF 13/15 |
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- OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13
Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2015 - 15 MF 13/15
Denn in einem Unternehmensflurbereinigungsverfahren (vgl. dazu Senatsurt. v. 8.7.2015 - 15 KF 6/13 -, juris, Rn. 40. m. w. N.) hat nach §§ 87, 88 Nrn. 4 ff. FlurbG kein Teilnehmer einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung nach § 44 Abs. 1 FlurbG und können auch unternehmensbedingte Nachteile hinzunehmen sein, die das nach § 44 Abs. 4 FlurbG im Regelflurbereinigungsverfahren begrenzende Maß überschreiten. - OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09
Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2015 - 15 MF 13/15
Dass sich die Begründung der sofortigen Vollziehung mit den Gründen für den Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung selbst überschneidet, ist unschädlich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG sowie Senatsbeschl. v 26.2.2009 - 15 MF 6/09 -, juris, Rn. 16, m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 15 MF 6/08
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Anordnung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2015 - 15 MF 13/15
Ist jedoch der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der im Aussetzungsverfahren grundsätzlich nur gebotenen summarischen Überprüfung offen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 26.9.2013 - 15 MF 22/13 -, vom 11.1.2011 - 15 MF 17/10 - und vom 4.7.2008 - 15 MF 6/08 - RdL 2008, 270 = NL-BzAR 2008, 436 = AUR 2008, 385). - OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 15 KF 24/09
Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2015 - 15 MF 13/15
Rn. 18 Über die o. a. ausdrücklichen Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 FlurbG hinaus ist für die Regelflurbereinigung anerkannt, dass ausnahmsweise auch Abfindungsmängel zur materiellen Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen können (vgl. zum Folgenden: Senatsurt. v. 15.3.2011 - 15 KF 24/09 -, juris, Rn. 24; Senatsbeschl. v. 9.7.2015 - 15 MF 16/14 -, jeweils m. w. N.): Dies wäre der Fall, wenn zwischen der Einlage und der vorläufigen Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis bestehen oder die vorläufige Besitzeinweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebs eines Teilnehmers führen würde, die eine auch nur vorübergehende Nutzung der zugewiesenen Flächen als unzumutbar erscheinen ließe lassen. - BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80
Vorläufige Besitzeinweisung/Vollzug, sofortiger; Vorläufige …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2015 - 15 MF 13/15
Dass sich die Begründung der sofortigen Vollziehung mit den Gründen für den Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung selbst überschneidet, ist unschädlich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG sowie Senatsbeschl. v 26.2.2009 - 15 MF 6/09 -, juris, Rn. 16, m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Flurbereinigungsverfahren "Unteres Odertal": Klage des Vereins der Freunde des …
Rn. 42 Hiervon ausgehend ist für die vorliegend nur streitgegenständliche vorläufige Besitzeinweisung, d.h. für die Frage der Unzumutbarkeit vorübergehender Nutzung bis zur Planausführung, nach dem o.g. Maßstab darauf abzustellen, ob insoweit offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht, mithin ob ein Verfahrensteilnehmer im Hinblick auf den ihm unternehmensbedingt auferlegten Landabzug im Verhältnis zu den Belastungen für die anderen Flurbereinigungsteilnehmer wertanteilmäßig grob unverhältnis- bzw. ungleichmäßig belastet wird, oder ob die vorläufige Besitzeinweisung zu einem unzumutbaren, nicht bereits unternehmensbedingten Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebs führt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 15 MF 13/15 -, bei juris, Rz. 18) bzw. die wirtschaftliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs des Klägers im Sinne des § 88 Nr. 4 Satz 2 FlurbG gefährdet. - OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 15 KF 5/20
Abfindung, wertgleiche; Ackerland; Beregnungsbrunnen; Drainage; …
Dies gilt insbesondere auch für die gerügte Nässe des Flurstücks (vgl. Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - 15 MF 13/15 - juris Rn. 26). - OVG Niedersachsen, 15.01.2016 - 15 MF 21/15
Androhung; Anpflanzung; Anpflanzungsgebot; Duldungsverfügung; Ersatzpflanzung; …
Dass sich die Begründung der sofortigen Vollziehung mit den Gründen für den Erlass der Anordnung selbst überschneidet, ist unschädlich (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 21.10.2015 - 15 MF 13/15 -, juris, unter Bezug auf BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG sowie Senatsbeschl. v 26.2.2009 - 15 MF 6/09 -, juris, Rn. 16, m. w. N.).
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