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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10339
OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08 (https://dejure.org/2008,10339)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2008 - 15 MF 19/08 (https://dejure.org/2008,10339)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 15 MF 19/08 (https://dejure.org/2008,10339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung (Flurbereinigung)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 65 Abs. 1 S. 1 FlurbG; § 49 Abs. 1 VwVfG; § 1 Abs. 1 NVwVfG
    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem Flurbereinigungsverfahren; Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlichen Eingriffs in die Betriebsstruktur; Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines ...

  • Judicialis

    FlurbG § 65 Abs. 1 S. 1; ; VwVfG § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 65 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 49 Abs. 1
    Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung (Flurbereinigung): Änderung vorläufige Besitzeinweisung; Eingriff in Betriebsstruktur; Flurbereinigung; offensichtlicher Eingriff in Betriebsstruktur; vorläufige Besitzeinweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem Flurbereinigungsverfahren; Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlichen Eingriffs in die Betriebsstruktur; Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 15 MF 15/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Dabei umfasst der Widerruf eines Verwaltungsaktes nicht nur seine nachträgliche (vollständige oder teilweise) Aufhebung, sondern zugleich auch seine Änderung ohne Rücksicht auf seine Rechtswidrigkeit durch eine Behörde außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2008 - 15 MF 15/08 -, RdL 2008, 293 = NL-BzAR 2008, 471;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 10. Auflage 2008, § 49 Rdnr. 5).

    Deshalb ist durch die vorläufige Besitzeinweisung in 2007 kein Vertrauenstatbestand geschaffen worden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2008, a.a.O.).

    Eine sich gegenüber der bisherigen vorläufigen Besitzeinweisung ergebende Verschlechterung vermag deshalb ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen unzumutbaren Eingriff in die Betriebsstruktur nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Das Recht der Teilnehmer an der Flurbereinigung, gegen die ihnen im Flurbereinigungsplan zugewiesene Abfindung mit den dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen vorzugehen, wird durch vorläufige Maßnahmen im Sinne der §§ 65 und 66 FlurbG nicht berührt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 -, BVerwGE 71, 369 [371]).

    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (BVerwG…, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.;… Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5; Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372];… Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O, § 65 Rdnr. 20).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2007 - 15 KF 14/06

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung in Flurbereinigungsverfahren; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Deshalb wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung im Regelfall nicht näher untersucht, ob die zugedachte Abfindung wertgleich ist, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 13 AS 04.2750 -, juris;… Beschluss vom 7. Februar 2003, a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16, mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O., § 65 Rdnr. 20).

    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (BVerwG…, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.;… Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5;… Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372]; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O, § 65 Rdnr. 20).

  • BVerwG, 31.10.1966 - IV B 2.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung einer vorläufigen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Deshalb wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung im Regelfall nicht näher untersucht, ob die zugedachte Abfindung wertgleich ist, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 13 AS 04.2750 -, juris;… Beschluss vom 7. Februar 2003, a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16, mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O., § 65 Rdnr. 20).

    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.;… Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5;… Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372];… Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O, § 65 Rdnr. 20).

  • BVerwG, 30.08.1968 - IV B 78.68

    Umfang der Bindung eines Teilnehmers an ein Aussiedlungsvorhaben im Rahmen eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Deshalb wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung im Regelfall nicht näher untersucht, ob die zugedachte Abfindung wertgleich ist, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 13 AS 04.2750 -, juris;… Beschluss vom 7. Februar 2003, a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16, mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O., § 65 Rdnr. 20).

    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (BVerwG…, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.; Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5;… Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372];… Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O, § 65 Rdnr. 20).

  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Ist jedoch der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der im Aussetzungsverfahren grundsätzlich nur gebotenen summarischen Überprüfung offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1974 - BVerwG 4 P 21.74 [richtig: IV C 21.74 - d. Red.] -, DVBl. 1974, 566; st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2008 - 15 MF 6/08 -, RdL 2008, 270 = NL-BzAR 2008, 436).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist hingegen in der Regel dann gegeben, wenn bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erkennen ist, dass der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet; denn an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich zu Unrecht angefochtenen Verwaltungsaktes besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, 130; Beschluss vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84

    Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (BVerwG…, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.;… Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5;… Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372];… Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O, § 65 Rdnr. 20).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79

    Ausgleichszahlung auf Grund einer Flurbereinigung - Ermächtigung einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Deshalb wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung im Regelfall nicht näher untersucht, ob die zugedachte Abfindung wertgleich ist, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 13 AS 04.2750 -, juris;… Beschluss vom 7. Februar 2003, a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16, mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O., § 65 Rdnr. 20).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 15 MF 6/08

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Anordnung des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
    Ist jedoch der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der im Aussetzungsverfahren grundsätzlich nur gebotenen summarischen Überprüfung offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1974 - BVerwG 4 P 21.74 [richtig: IV C 21.74 - d. Red.] -, DVBl. 1974, 566; st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2008 - 15 MF 6/08 -, RdL 2008, 270 = NL-BzAR 2008, 436).
  • BVerwG, 19.10.1994 - 11 C 7.93

    Anforderungen an die Durchführung eines verbundenen …

  • BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88
  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 1.86

    Vorläufige Besitzeinweisung - Befristete Planaufstellung - Anhörungstermin - …

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80

    Vorläufige Besitzeinweisung/Vollzug, sofortiger; Vorläufige …

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 30/99
  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 13 AS 07.168
  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 13.86

    Vorläufige Besitzeinweisung/Grenzen, zeitliche; Vorläufige …

  • VGH Bayern, 12.10.2004 - 13 AS 04.2750
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17

    Auslegung; Bekanntgabe; Bekanntgabewille; vorläufige Besitzeinweisung; Eingriff …

    Rn. 41 (1) Eine vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG ist ein nicht begünstigender Verwaltungsakt (vgl. Senatsbeschluss v. 11.12.2008 - 15 MF 19/08 - juris Rn. 15).

    Demgegenüber vermag eine sich gegenüber der bisherigen vorläufigen Besitzeinweisung ergebende Verschlechterung ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen unzumutbaren Eingriff in die Betriebsstruktur nicht zu begründen (…vgl. Senatsbeschlüsse v. 26.8.2008, a.a.O.; v. 11.12.2008, a.a.O., Rn. 20).

    Hingegen stellen ein vorübergehender Unterschied zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindung sowie andere vorübergehende Nachteile - etwa in Form von Bewirtschaftungserschwernissen - keinen unzumutbaren Eingriff in die Struktur des Betriebs dar, vielmehr können sie unter bestimmten Voraussetzungen allein einen Ausgleichsanspruch im Flurbereinigungsplan nach § 51 Abs. 1 FlurbG begründen (Senatsbeschluss v. 11.12.2008, a.a.O., Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2025 - 15 MF 10/25

    Vorläufige Besitzeinweisung; vereinfachte Flurbereinigung; Hochwasserschutz; …

    Dass die Begründung der sofortigen Vollziehung an die Gründe für die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung anknüpft und sich mit deren Zielsetzungen überschneidet, unterliegt keinen Bedenken, weil an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in einem solchen Fall keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG;… Senatsbeschlüsse vom 10.1.2019 - 15 MF 15/18 - n. v., vom 13.12.2018 - 15 MF 4/18 - n. v., vom 31.8.2017 - 15 MF 19/17 - juris Rn. 34…, vom 26.2.2009 - 15 MF 6/09 - juris Rn. 16 und vom 11.12.2008 - 15 MF 19/08 - juris Rn. 9).

    Dies betrifft den Gesichtspunkt der wertgleichen Abfindung nach § 44 FlurbG, der aber allein Gegenstand der Rechtmäßigkeitsüberprüfung des betreffenden Flurbereinigungsplans ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 11.12.2008 - 15 MF 19/08 - juris Rn. 19 m. w. N.).

    Hingegen stellen ein vorübergehender Unterschied zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindung sowie andere vorübergehende Nachteile - etwa in Form von Bewirtschaftungserschwernissen - keinen unzumutbaren Eingriff in die Struktur des Betriebs dar, vielmehr können sie unter bestimmten Voraussetzungen allein einen Ausgleichsanspruch im Flurbereinigungsplan nach § 51 Abs. 1 FlurbG begründen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 11.12.2008 - 15 MF 19/08 - juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36 …

    Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist hingegen in der Regel dann gegeben, wenn bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erkennen ist, dass der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet; denn an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich zu Unrecht angefochtenen Verwaltungsaktes besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Dezember 2008 - 15 MF 19/08 -, NL-BzAR 2009, 85 …und vom 26. August 2008, a.a.O., mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09

    Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer …

    Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist hingegen in der Regel dann gegeben, wenn bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erkennen ist, dass der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet; denn an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich zu Unrecht angefochtenen Verwaltungsaktes besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Dezember 2008 - 15 MF 19/08 -, NL-BzAR 2009, 85 …und vom 26. August 2008, a.a.O., mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2009 - 15 MF 17/09

    Privatnützigkeit; Regelflurbereinigung; Umgehungsstraße; …

    Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist hingegen in der Regel dann gegeben, wenn bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erkennen ist, dass der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet; denn an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich zu Unrecht angefochtenen Verwaltungsaktes besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Dezember 2008 - 15 MF 19/08 -, NL- BzAR 2009, 85 und vom 26. August 2008 - 15 MF 15/08 -, RdL 2008, 293 = NL- BzAR 2008, 471mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15

    Abwasserbeitrag; Flurbereinigungsverfahren; Kanalbaubeitrag; Umlegungsverfahren; …

    Durch die vorläufige Besitzeinweisung werden zudem auch keine Tatsachen geschaffen, die im weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten; durch sie wird der Flurbereinigungsplan zwar in gewisser Weise vorgeprägt, nicht aber in rechtlicher Hinsicht vorweggenommen oder vorverwirklicht (OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2008 - 15 MF 19/08 -, BeckRS 2009, 30130).
  • VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung

    Dies wäre aber nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebs eingegriffen worden ist (vgl. BVerwG vom 23.8.2006 BVerwGE 126, 303/311; vom 17.8.1988 RzF 86 zu § 44 Abs. 1; NdsOVG vom 11.12.2008 RdL 2009, 71/73).
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