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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.07.2019 - 15 N 19.27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22173
VGH Bayern, 17.07.2019 - 15 N 19.27 (https://dejure.org/2019,22173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.07.2019 - 15 N 19.27 (https://dejure.org/2019,22173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 15 N 19.27 (https://dejure.org/2019,22173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplanverfahren; Auslegungsbekanntmachung; Angaben zur Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen; Bebauungsplan; Baugebiet; Cross Com...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund der fehlerhaften Abwägung betriebsrelevanter Belang; Überschreitung der Immissionswerte der GIRL im südlichen Gebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2019 - 15 N 19.27
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits entschieden, dass es nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers "nicht mit einer bloßen namentlichen Auflistung der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen getan ist", sondern "eine Unterweisung über die Inhalte der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erwartet wird" (vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2013 - 4 CN 3/12 - BVerwGE 147, 206 ff = juris Rn. 16).

    Zielsetzung ist somit, eine breitere Öffentlichkeit für Entscheidungsverfahren im Umweltbereich zu interessieren und ihre Beteiligungsbereitschaft zu fördern (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 18.7.2013 a.a.O. Rn. 19 f.).

    Dies gilt im Übrigen auch für solche Arten verfügbarer Umweltinformationen, die in Stellungnahmen enthalten sind, welche die Gemeinde für unwesentlich hält und deshalb nicht auszulegen beabsichtigt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 18.7.2013 a.a.O. Leitsatz und Rn. 23).

  • VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2019 - 15 N 19.27
    Er befürchtet Einschränkungen seines Betriebs durch die infolge des Bebauungsplans heranrückende Wohnbebauung (festgesetzt als Allgemeines Wohngebiet) und hat sich bereits mit Erfolg gegen einen früheren und im Wesentlichen mit dem streitgegenständlichen Bebauungsplan identischen (seinerzeit jedoch auf der Grundlage des § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren erlassenen und später von der Antragsgegnerin aufgehobenen) Bebauungsplan gewandt (vgl. Beschluss des Senats vom 4.5.2018 im Eilverfahren 15 NE 18.382, wonach das damalige Bebauungsplanverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen des § 13b BauGB nicht erfüllt habe).

    Der Bebauungsplan sei "trotz Überschreitung der Immissionswerte der GIRL im südlichen Plangebiet" - ohne nähere Abwägung und lediglich unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 4. Mai 2018 (im Eilverfahren 15 NE 18.382), wonach im Übergangsbereich von Wohngebieten zum Außenbereich im Einzelfall in Anwendung der GIRL Zwischenwerte bis zu 15 v.H. der Jahresgeruchsstunden zulässig sein können - beschlossen worden, obwohl im Plangebiet unter Berücksichtigung der betrieblichen Erweiterungsabsichten des Antragstellers Werte von bis zu 18 v.H. der Jahresgeruchsstunden und auf den Bauparzellen selbst Werte von bis zu 14 v.H. der Jahresgeruchsstunden erreicht würden.

    Der Antragsteller ist antragsbefugt, weil er geltend macht, in seinem Recht auf gerechte Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) dadurch verletzt zu sein, dass den Belangen seines landwirtschaftlichen Betriebs und dem in diesem Zusammenhang befürchteten Immissionskonflikt mit der aufgrund des Bebauungsplans an den Betrieb heranrückenden Wohnbebauung im Rahmen der planerischen Abwägung nicht hinreichend Rechnung getragen worden ist (vgl. zur Antragsbefugnis bereits Beschluss des Senats vom 4.5.2018 im Verfahren 15 NE 18.382).

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 15 NE 20.1222

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans - mögliches Ermittlungs- und …

    Rn. 3 Der Antragsteller befürchtet demgegenüber Einschränkungen seines Betriebs durch die infolge des Bebauungsplans heranrückende Wohnbebauung und hat sich bereits mit Erfolg gegen zwei frühere und im Wesentlichen mit dem streitgegenständlichen Bebauungsplan identische Bebauungspläne gewandt (vgl. Beschluss des Senats vom 4.5.2018 im Verfahren 15 NE 18.382, wonach das damalige Bebauungsplanverfahren "H …" die gesetzlichen Voraussetzungen des § 13b BauGB nicht erfüllte, und Urteil des Senats vom 17.7.2019 im Verfahren 15 N 19.27, mit dem der am 18.12.2018 bekannt gemachte Bebauungsplan "I …" für unwirksam erklärt wurde, da er an einem Bekanntmachungsmangel nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB litt).

    Rn. 11 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren 15 N 20.163 sowie den vorangegangenen Verfahren (15 N 18.41, 15 NE 18.382, 15 N 19.27, 15 NE 19.142) sowie auf die vorgelegte Normaufstellungsakte der Antragsgegnerin Bezug genommen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Beschluss des Senats vom 4. Mai 2018 (…Az. 15 NE 18.382 - juris Rn. 23) sowie das Urteil des Senats vom 17. Juli 2019 (Az. 15 N 19.27 - juris Rn. 11) verwiesen.

    Eventuell muss die Problematik aber als bekannt vorausgesetzt werden, denn der Antragsteller hatte im Verfahren 15 N 19.27 schon darauf aufmerksam gemacht (Schriftsatz vom 6.5.2019 im Verfahren 15 NE 19.142 und 15 N 19.27).

  • VGH Bayern, 30.07.2024 - 15 NE 24.762

    Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung, …

    Dies gilt im Übrigen auch für solche Arten verfügbarer Umweltinformationen, die in Stellungnahmen enthalten sind, welche die Gemeinde für unwesentlich hält und deshalb nicht auszulegen beabsichtigt (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 - Leitsatz und Rn. 23; BayVGH, U.v. 17.7.2019 - 15 N 19.27 -juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 15 N 24.774

    Normenkontrolle, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bekanntmachung, nicht vollständige …

    Dies gilt im Übrigen auch für solche Arten verfügbarer Umweltinformationen, die in Stellungnahmen enthalten sind, welche die Gemeinde für unwesentlich hält und deshalb nicht auszulegen beabsichtigt (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 - Leitsatz und Rn. 23; BayVGH, U.v. 17.7.2019 - 15 N 19.27 -juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 15 N 24.773

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wegen verschiedener …

    Dies gilt im Übrigen auch für solche Arten verfügbarer Umweltinformationen, die in Stellungnahmen enthalten sind, welche die Gemeinde für unwesentlich hält und deshalb nicht auszulegen beabsichtigt (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 - Leitsatz und Rn. 23; BayVGH, U.v. 17.7.2019 - 15 N 19.27 -juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 31.03.2020 - 15 N 17.1717

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlerhafter Auslegung umweltbezogener …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. z.B. U.v. 17.7.2019 - 15 N 19.27 - juris Rn. 14, 15), bedarf es zur Erfüllung der mit diesen Auslegungsvorschriften bezweckten Anstoßwirkung einer hinreichenden Unterweisung über die Inhalte der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen; eine bloße namentliche Auflistung genügt nicht.
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