Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 N 19.389 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Antragsbefugnis; Plangebiet; Nießbrauchberechtigter; Nähe; Industrie; Wohnbebauung; Trennungsgrundsatz; Wohnnutzung; wasserrechtliche Erlaubnis; Lärmemissionen; Niederschlagswasser
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.12.2018 - 4 BN 27.18
Anforderungen an die Antragsbefugnis des Planaußenliegers (Verkehrsimmissionen)
Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 N 19.389
Rn. 12 a) Die Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) setzt voraus, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den streitgegenständlichen Bebauungsplan in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 4 BN 27.18 - juris Rn. 5 m.w.N.).Damit ist die Antragsbefugnis zu verneinen (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 4 BN 27.18 - juris Rn. 8 m.w.N.).
Zwar ist es dem Gericht bei der Prüfung der Antragsbefugnis verwehrt, den Sachverhalt von sich aus weiter aufzuklären (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 4 BN 27.18 - juris Rn. 8 m.w.N.), so dass es insoweit auch auf die vom Antragsteller in der mündlichen Verhandlung (bedingt) beantragte Beweiserhebung (Durchführung eines Augenscheins und Einholung eines Gutachtens zur Frage der Höhenentwicklung im Plangebiet sowie zur Frage, welche Auswirkungen insoweit die zusätzliche Versiegelung der Flächen im Plangebiet hat), nicht ankommt.
Das Gericht darf jedoch die Antragsbefugnis nicht schon dann bejahen, wenn Tatsachen im gerichtlichen Verfahren schlicht behauptet werden, sondern ist berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet, Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit zu prüfen (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 4 BN 27.18 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung
Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 N 19.389
Die Antragsgegnerin durfte im Planaufstellungsverfahren daher dem Grundsatz der "planerischen Zurückhaltung" folgen (vgl. hierzu z.B. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 15 N 15.1201 - juris Rn. 57 ff.) und davon ausgehen, dass etwaige Detailprobleme der Niederschlagswasserentsorgung im wasserrechtlichen Verfahren gelöst werden können. - BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11
Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 N 19.389
Ausnahmen sind insbesondere dann zulässig, wenn sichergestellt werden kann, dass von der projektierten Nutzung im Plangebiet nur unerhebliche Immissionen ausgehen und wenn im Einzelfall städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht hinzutreten, die es rechtfertigen, eine planerische Vorsorge durch räumliche Trennung zurücktreten zu lassen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 CN 3.11 - juris Rn. 29 m.w.N.).
- VGH Bayern, 07.09.2026 - 2 NE 26.1341
Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Verkehrsbelastung, Erdrückende Wirkung, …
Rn. 74 Eine Konfliktverlagerung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Niederschlagswasserbeseitigung in ein der Bauleitplanung folgendes (z.B. wasserrechtliches) Erlaubnisverfahren ist nicht zu beanstanden, soweit die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Konflikt in diesem nachfolgenden Verfahren tatsächlich einer Lösung zugeführt wird und sich die Gemeinde einen Kenntnisstand verschafft hat, der ihr - spätestens im Zeitpunkt des Beschlusses über den Bebauungsplan - eine diesbezügliche Bewertung erlaubt (…vgl. BayVGH U.v. 17.12.2019 - 2 N 18.1804 - juris Rn. 32 ff.; U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 14).Eine Konfliktverlagerung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Niederschlagswasserbeseitigung in ein der Bauleitplanung folgendes (z.B. wasserrechtliches) Erlaubnisverfahren ist daher z.B. nicht zu beanstanden, wenn die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Konflikt in diesem nachfolgenden Verfahren tatsächlich einer Lösung zugeführt wird (…vgl. OVG MV, U.v. 11.9.2019 - 3 K 376/15 - juris Rn. 41;… vgl. auch BayVGH U.v. 17.12.2019 - 2 N 18.1804 - juris Rn. 32 ff.; U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 17.05.2021 - 15 N 20.2904
Unstatthafter Normenkontrollantrag gegen Flächennutzungsplan
Als (hier: dinglich) Nutzungsberechtigter eines Grundstücks außerhalb des Plangebiets des streitgegenständlichen Bebauungsplans kann sich der Antragsteller grundsätzlich auf eine mögliche Verletzung des bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 7 BauGB) berufen (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 12).Das Normenkontrollgericht darf aber die Antragsbefugnis nicht schon dann bejahen, wenn Tatsachen oder Befürchtungen im gerichtlichen Normenkontrollverfahren schlicht behauptet werden, sondern hat den Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit zu prüfen (…vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 4 BN 27.18 - BRS 86 Nr. 200 - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 14).
Vor dem Hintergrund einer auf fachlich fundierten Erwägungen zur Oberflächenwasserentsorgung basierenden Planung, die auf die fachlich fundierte Ausarbeitung eines von der Antragsgegnerin eingeschalteten Planers mit der beruflichen Qualifikation eines Landschaftsarchitekten zurückgeht und gegen die das WWA als Fachbehörde zuletzt keine Einwendungen erhob, kann die in der schriftsätzlichen Begründung des Normenkontrollantrags allgemein geäußerte Befürchtung, es könne wegen verminderter Aufnahme von Niederschlagswasser durch den Boden infolge einer mit dem Bau der Anlagen verbundenen Bodenverdichtung zu Feuchtigkeit und Überschwemmungen auf dem mit seinem Wohn- und Nutzungsrecht belasteten Grundstück bei Starkregenereignissen kommen, nicht als schlüssig zur Begründung eines realistischen bzw. möglichen Gefahrenszenarios bewertet werden (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 13 f. unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 4 BN 27.18 - BRS 86 Nr. 200 = juris Rn. 8 m.w.N.;… vgl. auch VGH BW, U.v. 16.10.2018 - 8 S 2368/16 - ZfBR 2019, 47 = juris Rn. 62 ff.).
- VGH Bayern, 15.03.2022 - 15 N 21.1422
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsfehlern
Eine Konfliktverlagerung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Niederschlagswasserbeseitigung in ein der Bauleitplanung folgendes (z.B. wasserrechtliches) Erlaubnisverfahren ist daher z.B. nicht zu beanstanden, wenn die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Konflikt in diesem nachfolgenden Verfahren tatsächlich einer Lösung zugeführt wird und sich die Gemeinde einen Kenntnisstand verschafft hat, der ihr - spätestens im Zeitpunkt des Beschlusses über den Bebauungsplan - eine diesbezügliche Bewertung erlaubt (…OVG MV, U.v. 11.9.2019 a.a.O. Rn. 41;… vgl. auch BayVGH U.v. 17.12.2019 - 2 N 18.1804 - juris Rn. 32 ff.; U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 15.06.2021 - 15 N 20.385
Erfolgreicher Normenkontrollantrag mangels Rechtsgrundlage für die festgesetzte …
Rn. 19 Dies kann hier dahingestellt bleiben, weil sich der Antragsteller - unabhängig von seiner eigentumsbezogenen Rechtsstellung innerhalb der Gütergemeinschaft mit seiner Ehefrau - hinsichtlich der bei Umsetzung des Bebauungsplans zu erwartenden, wegen § 1 Abs. 6 Nr. 1, Nr. 7 Buchst. c BauGB auch in seinem Interesse abwägungsrelevanten Belastung durch Gewerbelärm als berechtigter Anwohner in vergleichbarer Weise wie ein Mieter / obligatorisch Berechtigter (…vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - ZfBR 2000, 199 = juris Rn. 14 f.;… BayVGH, U.v. 13.11.2000 - 14 N 95.485 - juris Rn. 22 f.;… U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - juris Rn. 16;… OVG LSA, U.v. 28.5.2020 - 2 K 49/18 - juris Rn. 2, 53 ff.;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 5.3.2020 - OVG 10 A 8.15 - juris Rn. 60;… OVG Bremen, B.v. 25.5.2021 - 1 D 90/21 - juris Rn. 10) oder ein dinglich Nutzungsberechtigter (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 12;… B.v. 17.5.2021 - 15 N 20.2904 - BeckRS 2021, 12517 Rn. 20) auf eine mögliche Verletzung des bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 7 BauGB) berufen kann. - VGH Bayern, 10.02.2026 - 15 N 22.2160
Normenkontrollantrag anerkannter Umweltvereinigung, Bebauungsplan, Sondergebiet …
Dementsprechend kann - insbesondere mangels gegenteiliger Einwendungen seitens des fachlich zuständigen Wasserwirtschaftsamts - von einer zulässigen Konfliktverlagerung ins nachfolgende Genehmigungsverfahren ausgegangen werden (…vgl. BVerwG, B.v. 18.1.2023 - 4 BN 37.22 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 09.01.2025 - 2 N 20.515
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet
Dem Eigentümer ist in Bezug auf die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO grundsätzlich gleichzustellen, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts oder Nießbraucher (…vgl. BVerwG, B.v. 25.09.2013 - 4 BN 15.13 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 8.8.2023 - 1 N 20.2600 - juris Rn. 14; U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - 2 D 147/20
Bebauungsplan zur Verlagerung und Erweiterung der Gesamtschule Kaarst-Büttgen …
Rn. 44 Vgl. BayVGH, Urteil vom 12. Februar 2020 - 15 N 19.389 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 4. Oktober 2010 - 10 D 30/08.NE -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 31. - VGH Bayern, 14.06.2024 - 1 N 22.1031
Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan
Die Antragsgegnerin durfte im Planaufstellungsverfahren daher dem Grundsatz der "planerischen Zurückhaltung" folgen (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 14) und bei der abschließenden Abwägung und dem Satzungsbeschluss davon ausgehen, dass etwaige Detailprobleme der Niederschlagswasserentsorgung im wasserrechtlichen Verfahren gelöst werden können.
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