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Rechtsprechung
   LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49320
LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19 (https://dejure.org/2020,49320)
LG München I, Entscheidung vom 11.11.2020 - 15 O 12455/19 (https://dejure.org/2020,49320)
LG München I, Entscheidung vom 11. November 2020 - 15 O 12455/19 (https://dejure.org/2020,49320)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Schon eine solche stellt unter den dargelegten Voraussetzungen einen gemäß § 826 BGB zu ersetzenden Schaden dar (BGH NJW 2020, 1962).

    Rn. 25 b. Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB (BGH NJW 2020, 1962).

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines …

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Erforderlich ist also eine wertende Überprüfung des anhand der Differenzhypothese gewonnenen Ergebnisses gemessen am Schutzzweck der Haftung und an der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes (BGH WM 2014, 2318).

    Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH WM 2014, 2318; NJW 1998, 302).

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Rn. 31 Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur dann, wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 2016, 3015; NJW 2017, 153; ZIP 2018, 2272; NJW 2019, 1133).
  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer …

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Rn. 31 Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur dann, wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 2016, 3015; NJW 2017, 153; ZIP 2018, 2272; NJW 2019, 1133).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines …

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Rn. 31 Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur dann, wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 2016, 3015; NJW 2017, 153; ZIP 2018, 2272; NJW 2019, 1133).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH WM 2014, 2318; NJW 1998, 302).
  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 126/13

    Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des …

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. etwa BGH NJW 2015, 553; NJW-RR 2010, 1683; NJW 1986, 983).
  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers eines Auftrags zur Ermittlung der Kosten …

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. etwa BGH NJW 2015, 553; NJW-RR 2010, 1683; NJW 1986, 983).
  • OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18

    Kein Anspruch auf Ersatzlieferung eines Pkw im Dieselskandal nach Aufspielen des …

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Denn die im Falle einer (noch) nicht erfolgten Nachrüstung - zumindest latent - bestehende Gefahr einer Betriebsuntersagung oder -beschränkung durch die Zulassungsbehörde war zu diesem Zeitpunkt entfallen, nachdem - wie durch das Schreiben des KBA vom 18.10.2017 bestätigt - die beanstandete Motorsteuerungssoftware durch ein Update behoben werden konnte, und dieses Update bereits im Januar 2019 aufgespielt worden war (vgl. dazu auch OLG München, Urteil vom 16.09.2020, Az. 20 U 4234/18, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.12.1985 - VI ZR 31/85

    Berechnung des Verdienstausfallschadens bei steuerlich nachteiliger Entwicklung …

    Auszug aus LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
    Andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. etwa BGH NJW 2015, 553; NJW-RR 2010, 1683; NJW 1986, 983).
  • LG Passau, 16.04.2021 - 1 O 1274/20

    Keine Haftung der Porsche AG für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtungen in …

    Während der Laufzeit des inzwischen beendeten Leasingvertrags war die Klagepartei indes tatsächlich Nutzungsbeschränkungen aufgrund der angeblichen "Manipulationssoftware" nicht unterworfen Vielmehr konnte sie das Fahrzeug trotz der unterstellten "Bemakelung" uneingeschränkt im Straßenverkehr nutzen (vgl. insoweit auch OLG Bamberg, Beschluss v. 22.07.2020 - 3 U 321/19;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.01.2021 - 23 U 73/19; LG München I, Urt. v. 11.11.2020 - 15 O 12455/19).

    Hiermit wäre es jedoch unvereinbar, der Klagepartei im Wege des Schadensersatzes einen Geldbetrag zuzusprechen, obwohl trotz der behaupteten "Bemakelung" des Fahrzeugs über die Laufzeit des Leasingvertrags hinweg keine Einschränkung in der Gebrauchtstauglichkeit und damit keine Beeinträchtigung der Rechtsstellung der Klagepartei gegeben war (OLG Bamberg, Beschluss v. 22.07.2020 - 3 U 321/19;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.01.2021 - 23 U 73/19; LG München I, Urt. v. 11.11.2020 - 15 O 12455/19).

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