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| LG Düsseldorf, 03.07.2009 - 15 O 9/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wertersatz für die Nutzung eines PKW i.R.e. Kaufvertragsrückabwicklung unter Berücksichtigung von Aspekten des Verbraucherschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein …
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.07.2009 - 15 O 9/09
§ 439 Abs. 4 BGB ist allerdings unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17.04.2008 im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Gebrauchsgüterkaufs einschränkend dahingehend anzuwenden, dass die in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelfreien Sache selbst gelten und nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache führen (BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05, NJW 2009, 427).
- LG Köln, 10.10.2012 - 9 S 308/11
Schätzung der Höhe des Wertersatzes bei Nutzung einer beweglichen Sache auf Basis …
Rn. 10 Die vom Amtsgericht wiedergegebene gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 03.07.2009 - 15 O 9/09, zit. nach juris), wonach angesichts der Entscheidungen des EuGH (…Urt. v. 17.04.2008 - C-404/06 = NJW 2008, 1433 - "Quelle") und des BGH (…Urt. v. 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 = NJW 2009, 427;… Urt. v. 11.02.2009 - VIII ZR 176/06 = SVR 2009, 331) davon auszugehen sei, dass sowohl bei einer Nacherfüllung durch Neulieferung als auch bei dem Scheitern oder der Unmöglichkeit der Nacherfüllung und einem daraufhin erfolgenden Rücktritt des Käufers keine Verpflichtung zur Leistung eines Wertersatzes bzw. Nutzungsentschädigung bestehe, verfängt nicht.
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