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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6761
LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18 (https://dejure.org/2018,6761)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2018 - 15 SHa 180/18 (https://dejure.org/2018,6761)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2018 - 15 SHa 180/18 (https://dejure.org/2018,6761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts im Kündigungsrechtsstreit eines Flugkapitäns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts im Kündigungsrechtsstreit eines Flugkapitäns

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1504
  • NZA-RR 2018, 326
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Rn. 13 § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO wird ausschließlich in nationalen Fällen direkt und in Fällen mit internationaler Zuständigkeit entsprechend angewandt (…Zöller-Vollkommer § 36 ZPO Rn. 2a mwN; BGH 06.05.2013 - X ARZ 65/13 Rn. 16).

    Der BGH nimmt Streitgenossenschaft im Sinne des § 60 ZPO dann an, wenn ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH 06.05.2013 - X ARZ 65/13 - juris Rn. 8).

    40 Das Arbeitsgericht München ist schon deswegen als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, da die sich aus dem europäischen Zivilverfahrensrecht ergebende abschließende Zuständigkeit nicht durch nationale Regelungen überwunden werden kann (BGH 6.5.2013 - X ARZ 65/13 - juris Rn 18; OLG München 6.9.2013 - 34 AR 409/12 - juris Rn 13).

    Rn. 43 4. Eine Vorlage an das BAG ist nicht erforderlich (§ 36 Abs. 3 ZPO), da in einer Rechtsfrage nicht von einer anderen Entscheidung eines LAG oder des BAG in rechtserheblicher Weise abgewichen wird (Vgl. BGH 06.05.2013 - X ARZ 65/13 Rn. 5).

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Selbst wenn das Flugzeug nicht am Stationierungsort bestiegen wird, so wird durch die Bestimmung des Einsatzortes der Ort festgelegt, an dem das fliegende Personal seinen Dienst anzutreten hat (BAG 03.11.2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 23).

    Rn. 34 Soweit der Antragsteller auf verschiedene Entscheidungen des BAG hinweist, wonach für Flugpersonal die organisatorische Zuordnung zu einem konkreten Flughafen für diese Arbeitnehmer keinen gewöhnlichen Arbeitsort konstituieren würde (BAG 03.11.2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 23), trifft dies zwar zu, betrifft aber einen anderen Sachzusammenhang.

    Es kann offen bleiben, ob von Entscheidungen des BAG (13.11.2007 - 9 AZR 134/07, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14, 03.11.2016 - 10 AZR 11/16) insofern abgewichen wird, weil - abweichend von zahlreichen rechtskräftigen Entscheidungen der ersten Instanzen - für die Antragsgegnerinnen zu 2) und 3) der besondere Gerichtsstand des Stationierungsortes als Arbeitsort angenommen wird.

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Der weitere Hinweis des Antragstellers auf die Rechtsprechung des BAG zu Personal auf Kreuzfahrtschiffen (22.10.2015 - 2 AZR 720/14) führt ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung.

    Es kann offen bleiben, ob von Entscheidungen des BAG (13.11.2007 - 9 AZR 134/07, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14, 03.11.2016 - 10 AZR 11/16) insofern abgewichen wird, weil - abweichend von zahlreichen rechtskräftigen Entscheidungen der ersten Instanzen - für die Antragsgegnerinnen zu 2) und 3) der besondere Gerichtsstand des Stationierungsortes als Arbeitsort angenommen wird.

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Der so genannte Dead Head - Transport vom Einsatzort zum Flughafen des Abflugs gilt schon als Arbeitszeit (BAG 21.07.2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 20).

    Es kann offen bleiben, ob von Entscheidungen des BAG (13.11.2007 - 9 AZR 134/07, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14, 03.11.2016 - 10 AZR 11/16) insofern abgewichen wird, weil - abweichend von zahlreichen rechtskräftigen Entscheidungen der ersten Instanzen - für die Antragsgegnerinnen zu 2) und 3) der besondere Gerichtsstand des Stationierungsortes als Arbeitsort angenommen wird.

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 481/11

    Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort - …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Rn. 25 Auch das BAG hält - im Gegensatz zu früheren Annahmen - für fliegendes Personal die Crewbasis für den entscheidenden Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des Ortes, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, wenn die Arbeitstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten ausgeübt wird (BAG 20.12.2012 - 2 AZR 481/11 - juris Rn 24 ff).

    Ein entscheidendes Gewicht kommt diesem Kriterium aber auch nicht zu (BAG 20.12.2012 - 2 AZR 481/11 - Rn. 28).

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Es kann offen bleiben, ob von Entscheidungen des BAG (13.11.2007 - 9 AZR 134/07, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14, 03.11.2016 - 10 AZR 11/16) insofern abgewichen wird, weil - abweichend von zahlreichen rechtskräftigen Entscheidungen der ersten Instanzen - für die Antragsgegnerinnen zu 2) und 3) der besondere Gerichtsstand des Stationierungsortes als Arbeitsort angenommen wird.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.07.2014 - 5 SHa 6/14

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsort im Sinne von § 48 Abs 1a S 1 ArbGG - …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Rn. 32 Bei der Auslegung der nationalen Norm des § 48 Abs. 1a ArbGG sind nach den Erwägungen des Gesetzgebers die gleichen Kriterien heranzuziehen, die nach der Rechtsprechung des EuGH zur EuGVVO a.F. und zur wortgleichen Vorgängervorschrift des Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens herangezogen worden sind (LAG Sachsen-Anhalt 23.07.2014 - 5 SHa 6/14 - juris Rn. 14).
  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Rn. 36 Nach der Rechtsprechung ist dies dann zulässig, wenn ein Kläger nicht "mit einem Blick auf die allgemeinen und besonderen Gerichtsstände der Beklagten eine Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen ausüben" (LAG Hamm 15.01.2015 - 1 SHa 26/14 - juris Rn 22) oder wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand nicht einfach und zuverlässig festgestellt werden kann (BGH 20.05.2008 - X ARZ 98/08 - juris Rn 11; Zöller § 36 ZPO Rn 18; Baumbach § 36 ZPO Rn 17).
  • LAG München, 08.02.2010 - 1 SHa 4/10

    Gerichtsstand des Arbeitsortes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Dies sei bei Flugpersonal nicht der Wohnort, sondern der Einsatzort, von dem der Arbeitnehmer - auf gelegentliche Ausnahmen komme es nicht an - seine Flüge antritt und zu dem er zurückkehrt (LAG München 08.02.2010 - 1 SHa 4/10 - juris Rn. 18).
  • LAG Hamm, 15.01.2015 - 1 SHa 26/14

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts bei Beitritt des …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
    Rn. 36 Nach der Rechtsprechung ist dies dann zulässig, wenn ein Kläger nicht "mit einem Blick auf die allgemeinen und besonderen Gerichtsstände der Beklagten eine Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen ausüben" (LAG Hamm 15.01.2015 - 1 SHa 26/14 - juris Rn 22) oder wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand nicht einfach und zuverlässig festgestellt werden kann (BGH 20.05.2008 - X ARZ 98/08 - juris Rn 11; Zöller § 36 ZPO Rn 18; Baumbach § 36 ZPO Rn 17).
  • KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05

    Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung bei vorhandenen gemeinsamen besonderem …

  • ArbG Berlin, 13.02.2014 - 42 Ca 1022/14

    Wirksamkeit einer Versetzung

  • OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12

    Zuständiges Gericht bei Streitgenossen: Zuständigkeitsbestimmung im …

  • BayObLG, 29.11.2004 - 1Z AR 154/04

    Unzulässige Verweisung nach bindender Zuständigkeitsbestimmung durch höheres …

  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre …

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08

    Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre

  • BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96

    Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs

  • BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO setzt Antrag des Klägers …

  • BAG, 02.07.2014 - 10 AS 3/14

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

  • OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14

    Bestimmung des im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gerichtsstandes als …

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 AR 21/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • OLG Köln, 30.05.2016 - 8 AR 24/16

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Geltendmachung …

  • LAG München, 24.01.2019 - 1 SHa 22/18

    Fliegendes Personal; örtliche Zuständigkeit; Arbeitsort

    Für fliegendes Personal bildet der Stationierungsort, von dem aus regelmäßig - auf gelegentliche Ausnahmen kommt es nicht an - die Flüge angetreten und an den zurückgekehrt wird - den relevanten Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des Ortes, von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (…LAG München 08.02.2010 - 1 SHa 4/10 - Rn. 17; LAG C-Stadt-Brandenburg 05.03.2018 - 15 SHa 180/18;… im Ergebnis ebenso die h. M. in der Literatur, ErfK/Koch, ArbGG, § 48 Rn. 20, Natter/Gross/P/ftzer/Ahmad, ArbGG, § 48 Rn. 21 - z. T. differenzierend bei Langstreckenverkehr GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn. 93 d;… Germelmann/Könzl, ArbGG, § 48 Rn. 36 a).
  • ArbG Berlin, 25.10.2018 - 41 Ca 16495/17

    Betriebsteilübergang - Flugpersonal - Vergleichbarkeit - direktionsrechtliche …

    Rn. 95 Wenn es scheinbar diametral entgegengesetzt beim 2. Senat des BAG heißt, "regelmäßiger Arbeitsort" einer Flugkapitänin mit der "Crew base" (Stationsort) in Leipzig sei der Stationsort gewesen, da zu den "wesentlichen Aufgaben" einer Flugkapitänin "neben dem Fliegen auch die Vor- und Nachbereitung der von ihr durchgeführten Flüge" gehörten (…BAG [20.12.2012] - 2 AZR 481/11 - Rn. 25 = NZA 2013, 925 = EzA Verordnung 44/2001 EG-Vertrag 1999 Nr. 8 = AP Nr. 5 zu Verordnung Nr. 44/2001/EG;… folgend Walker, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 48 Rn. 118), ist dies kein Widerspruch zur Rechtsprechung des u.a. 10. Senats des BAG (a.A. LAG Berlin-Brandenburg [05.03.2018] - 15 SHa 180/18 - juris Rn. 25 = NZA-RR 2018, 326 (Air Berlin): "Gegensatz zu früheren Annahmen" des BAG).

    Die typischen Arbeitshandlungen des Flugpersonals schon am Boden des Flughafens ihres Stationsortes lassen im Normalfall den "Stationsort" lediglich als "Ort, von dem aus" die Arbeit i.S.d. § 48 Abs. 1a Satz 2 ArbGG verrichtet wird (…terminologisch: "Ausgangsarbeitsort", vgl. Krasshöfer, in: Düwell/Lipke, ArbGG, 4. Aufl. 2016, § 2 Rn. 59 a.E.), qualifizieren (…so mit LAG München [08.02.2010] - 1 SHa 4/10 - juris Rn. 18;… folgend Ziemann, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2018, ArbGG, § 48 Rn. 83b;… ErfK/Koch, 18. Aufl. 2018, ArbGG, § 48 Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg [05.03.2018] - 15 SHa 180/18 - juris Rn. 32 , a.a.O.;… a.A. ArbG Berlin [13.02.2014] - 42 Ca 1022/14 - juris Rn. 12 ff.;… unklar Germelmann/Künzl, a.a.O., § 48 Rn. 34 - 36a).

  • LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17

    Schlüssiger Vortrag zur Arbeitnehmereigenschaft als Indiz für die …

    Vielmehr stelle er einen Aspekt dar, der bei der Ermittlung der relevanten Indizien eine wichtige Rolle spiele (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg v. 27.02.2018, 6 SHa 140/18; LAG Berlin-Brandenburg v. 05.03.2018, 15 SHa 180/18).
  • LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20

    Ablehnung nachgereichter Unterlagen im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren …

    Nach Beendigung des Rechtsstreits nachgereichte Unterlagen können im Verfahren auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr berücksichtigt werden, wenn den Parteien eine Frist wirksam gesetzt worden ist und diese nicht eingehalten wurde (… BAG Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415, Rz. 10; LAG Hamm Beschluss vom 06.02.2018 - 5 Ta 51/18 - NZA-RR 2018, 326 ).
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