Alte Fassung ("Brüssel-I-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
| Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 4 - 35) |
| Abschnitt 2 - Besondere Zuständigkeiten (Art. 7 - 9) |
Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann auch verklagt werden:
| 1. | wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten; | |
| 2. | wenn es sich um eine Klage auf Gewährleistung oder um eine Interventionsklage handelt, vor dem Gericht des Hauptprozesses, es sei denn, dass die Klage nur erhoben worden ist, um diese Person dem für sie zuständigen Gericht zu entziehen; | |
| 3. | wenn es sich um eine Widerklage handelt, die auf denselben Vertrag oder Sachverhalt wie die Klage selbst gestützt wird, vor dem Gericht, bei dem die Klage selbst anhängig ist; | |
| 4. | wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden und die Klage mit einer Klage wegen dinglicher Rechte an unbeweglichen Sachen gegen denselben Beklagten verbunden werden kann, vor dem Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die unbewegliche Sache belegen ist. |
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Rechtsprechung zu Art. 8 EuGVVO
95 Entscheidungen zu Art. 8 EuGVVO in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.04.2026 - C-672/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-672/23
Electricity & Water Authority of the Government of Bahrain u. a. - Vorlage zur ...
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-672/23
- EuGH, 07.09.2023 - C-832/21
Beverage City Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-832/21
Beverage City Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit ...
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-832/21
- EuGH, 13.02.2025 - C-393/23
Athenian Brewery und Heineken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2024 - C-393/23
Athenian Brewery und Heineken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle ...
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2024 - C-393/23
- OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Klagen wegen Verletzung von ...
- BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 30/19
Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzklagen in- und ausländischer ...
- OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 136/24
Zulässigkeit einer Nutzung der Studie "Vitruvianischer Mensch" von Leonardo da ...
Zum selben Verfahren:
- LG Stuttgart, 14.03.2024 - 17 O 247/22
Deutscher Puzzle-Hersteller darf "Vitruvianischen Menschen" von Leonardo da Vinci ...
- LG Stuttgart, 14.03.2024 - 17 O 247/22
Querverweise
Auf Art. 8 EuGVVO verweisen folgende Vorschriften:
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Zuständigkeit
- Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge
- Art. 20
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 65
Redaktionelle Querverweise zu Art. 8 EuGVVO:
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Zuständigkeit
- Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art. 35 I