Alte Fassung ("Brüssel-I-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
| Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 4 - 35) |
| Abschnitt 9 - Anhängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren (Art. 29 - 34) |
(1) Beruht die Zuständigkeit auf Artikel 4 oder auf den Artikeln 7, 8 oder 9 und ist bei Anrufung eines Gerichts eines Mitgliedstaats wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien ein Verfahren vor dem Gericht eines Drittstaats anhängig, so kann das Gericht des Mitgliedstaats das Verfahren aussetzen, wenn
| a) | zu erwarten ist, dass das Gericht des Drittstaats eine Entscheidung erlassen wird, die in dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannt und gegebenenfalls vollstreckt werden kann, und | |
| b) | das Gericht des Mitgliedstaats davon überzeugt ist, dass eine Aussetzung des Verfahrens im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist. |
(2) Das Gericht des Mitgliedstaats kann das Verfahren jederzeit fortsetzen, wenn
| a) | das Verfahren vor dem Gericht des Drittstaats ebenfalls ausgesetzt oder eingestellt wurde, | |
| b) | das Gericht des Mitgliedstaats es für unwahrscheinlich hält, dass das vor dem Gericht des Drittstaats anhängige Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen wird, oder | |
| c) | die Fortsetzung des Verfahrens im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist. |
(3) Das Gericht des Mitgliedstaats stellt das Verfahren ein, wenn das vor dem Gericht des Drittstaats anhängige Verfahren abgeschlossen ist und eine Entscheidung ergangen ist, die in diesem Mitgliedstaat anerkannt und gegebenenfalls vollstreckt werden kann.
(4) Das Gericht des Mitgliedstaats wendet diesen Artikel auf Antrag einer der Parteien oder, wenn dies nach einzelstaatlichem Recht möglich ist, von Amts wegen an.
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Rechtsprechung zu Art. 33 EuGVVO
17 Entscheidungen zu Art. 33 EuGVVO in unserer Datenbank:
- BGH, 20.05.2026 - XII ZB 276/25
Wer zuerst klagt, scheidet zuerst: Schweizer Scheidungsklage geht deutschem ...
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-213/18
Guaitoli u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) ...
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22
BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 25.02.2025 - C-339/22
BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und ...
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-339/22
BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der ...
- EuGH, 25.02.2025 - C-339/22
- OLG Frankfurt, 30.03.2020 - 26 W 9/20
Antrag auf Feststellung, dass eine Entscheidung eines Gerichts eines anderen ...
- OLG Köln, 23.11.2023 - 18 U 73/23
Genussrechtsbeteiligung an österreichischer Gesellschaft; ordentliche Kündigung ...
- BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
Normenverifikationsverfahren: Erforderlichkeit einer Vorlage an das ...
- BGH, 15.05.2018 - XI ZR 530/17
Zurückweisung der Revision (hier: Einwand der Staatenimmunität und zum Begriff ...
- BGH, 15.05.2018 - XI ZR 611/17
Zurückweisung der Revision (hier: zum Einwand der Staatenimmunität und zum ...
Querverweise
Auf Art. 33 EuGVVO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu Art. 33 EuGVVO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 328 (Anerkennung ausländischer Urteile) (zu Art. 33 ff)