Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - I-15 U 167/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 313a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 1
Unterlassungsanspruch bei Darstellung eines Verdachts des Prozessbetruges auf einer Webseite; Tatsachenbehauptung oder - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Einordnung der Äußerung "Prozessbetrug in Form von "organisierten" Prozessen" auf einer Internetseite als Tatsachenmitteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 15 U 167/04
Bei haltlosen Behauptungen tritt der Schutz der Meinungsfreiheit hinter dem des Persönlichkeitsrechts zurück (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324). - BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 15 U 167/04
Denn der Beklagte hat eine ernsthafte, hinreichend bestimmte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, durch welche die Wiederholungsgefahr nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB entfallen ist (vgl. BGH, NJW 1996, 723, 724).
- OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
Nebenpflichtverletzung; Vertrag
Anders ist dies lediglich dann, wenn diese Beurteilung des Sachverhalts nicht als Rechtsauffassung kenntlich gemacht wird, sondern bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, nachprüfbaren und dem Beweis zugänglichen, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft (BGH, NJW 1982, 2246; NJW 2005, 280, 282; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.3.3005 - 15 U 167/04 - juris; OLG Celle AfP 2002, 508). - OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
Internet; Drittauskunft
In einer derartigen Konstellation ist von Gerichten wiederholt auch der Vorwurf eines Prozessbetruges als Tatbestandsbehauptung qualifiziert worden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.3.3005 - 15 U 167/04 - juris; OLG Celle AfP 2002, 508; vgl. Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts § 21 Rn 31). - OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - 15 U 198/04
Anspruch auf Widerruf einer Meinungsäußerung
Als Tatsachenäußerung ist eine solche Äußerung hingegen dann zu qualifizieren, wenn die Beurteilung nicht als bloße Rechtsauffassung kenntlich gemacht ist, sondern beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (…BGH Urt. v. 16.11.2004, VI ZR 298/03, www.jurisweb.de Rz. 24 = NJW 2005, 279 m.w.N.; Senat Urt. v. 16.02.2005, I-15 U 167/04, www.jurisweb.de Rz. 9). - OLG Düsseldorf, 26.10.2009 - 15 W 96/09 Diese Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn es um juristische Fachbegriffe geht (…BGH Urt. v. 16.11.2004, VI ZR 298/03, bei juris Rz. 23 = NJW 2005, 279J. Als Tatsachenäußerung ist eine solche Äußerung dann zu qualifizieren, wenn die Beurteilung nicht als blofte Rechtsauffassung kenntlich gemacht ist, sondern beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprufung mit den Mitteln des Beweises zuganglich sind (BGH Urt. v. 16.11.2004, VI ZR 298/03, bei juris Rz. 24 = NJW 2005, 279 m.w.N.; Senat Urt. v. 16.02.2005, I-15 U 167/04. bei juris Rz. 9).
- LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06 Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Beurteilung nicht als Rechtsauffassung kenntlich gemacht wird, sondern bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, nachprüfbaren und dem Beweis zugänglichen, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft (OLG Düsseldorf, 15. Zivilsenat , Urteil vom 16. Februar 2005, Az: 15 U 167/04 ).
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