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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34332
OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16 (https://dejure.org/2017,34332)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2017 - 15 U 172/16 (https://dejure.org/2017,34332)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2017 - 15 U 172/16 (https://dejure.org/2017,34332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    ZPO § 32; ZPO § 294; ZPO § 513; ZPO § 925; ZPO § 936
    Immaterialgüterrecht und Unlauterer Wettbewerb-->; Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 775
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Andererseits kann ein Inlandsbezug aber auch bei einer in fremder Sprache gefassten Veröffentlichung zu bejahen sein, wenn nur aufgrund sonstiger Umstände noch ein objektiver Inhaltsbezug besteht (vgl. zum Vorstehenden etwa BGH v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag; v. 29.03.2011 - VI ZR 111/10, GRUR 2011, 558 - womanineurope; v. 02.03.2010 - VI ZR 23/09, GRUR 2010, 461 - The New York Times; siehe auch BGH v. 21.04.2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Tz 17 f. - an evening with Marlene Dietrich).

    Rn. 30 aa) Die reine "Abrufbarkeit" der Berichterstattung in Deutschland ist nach der vorgenannten Rechtsprechung zur Meidung einer uferlosen und unter den zuständigkeitsrechtlichen Leitprinzipien der Vorhersehbarkeit und präventiven Steuerbarkeit der potentiellen Gerichtspflichtigkeit äußerst bedenklichen Ausweitung der internationalen Zuständigkeit kein taugliches Abgrenzungskriterium (BGH v. 02.03.2010 - VI ZR 23/09, GRUR 2010, 461 Tz. 17), wenn es (wie hier) ansonsten am objektiven Inhaltsbezug fehlt.

    Bei der Verfügungsbeklagten handelt es sich insbesondere nicht etwa um ein international erkanntes Presseerzeugnis mit einem bewusst großen deutschen und dort registrierten Nutzerkreis (wie etwa die New-York-Times [vgl. BGH v. 02.03.2010 - VI ZR 23/09, GRUR 2010, 461 Tz. 22]); jedenfalls fehlt dazu jedweder Vortrag.

    Rn. 40 ee) Angesichts des Vorgenannten kann daher insgesamt auch nicht angenommen werden, dass eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland jedenfalls erheblich näherliegt, als dies schon auf Grund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall ist und dass so durch die angegriffenen Äußerungen wegen eines solchen Inlandsbezugs die Achtung, die ein in Deutschland wohnhafter und geschäftlich Tätiger in seinem Lebenskreis in Deutschland genießt, in Deutschland mehr gestört bzw. gefährdet wird als an anderen Stellen, an denen der Beitrag abrufbar ist (dazu BGH v. 02.03.2010 - VI ZR 23/09, GRUR 2010, 461 Tz. 20, 22 f.).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Andererseits kann ein Inlandsbezug aber auch bei einer in fremder Sprache gefassten Veröffentlichung zu bejahen sein, wenn nur aufgrund sonstiger Umstände noch ein objektiver Inhaltsbezug besteht (vgl. zum Vorstehenden etwa BGH v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag; v. 29.03.2011 - VI ZR 111/10, GRUR 2011, 558 - womanineurope; v. 02.03.2010 - VI ZR 23/09, GRUR 2010, 461 - The New York Times; siehe auch BGH v. 21.04.2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Tz 17 f. - an evening with Marlene Dietrich).

    Es könnte so mit anderen Worten ein ausländischer Tatbestand deutschem Recht unterstellt werden, ohne dass der Schädiger im Einzelfall damit überhaupt rechnen muss, was aus Vorhersehbarkeitsgesichtspunkten heraus ebenfalls schon im Ansatz nicht überzeugen kann (deutlich schon im Hinblick auf das Verbreitungsgebiet von Presseerzeugnissen BGH v. 03.05.1977 - VI ZR 24/5, GRUR 1978, 194 - profil und daran anknüpfend für Internetveröffentlichungen dann auch BGH v. 29.03.2011 - VI ZR 111/10, GRUR 2011, 588 Tz. 10, 13 f. - womanineurope).

    Es käme - in ähnlicher Weise wie bei der abzulehnenden Anknüpfung an die bloße Abrufbarkeit im Internet - so schnell zu einer uferlosen Ausweitung der Gerichtspflichtigkeit der Verfügungsbeklagten und der Gerichtsstand wäre zufällig und beliebig (BGH v. 29.03.2011 - VI ZR 111/10, GRUR 2011, 588 Tz. 14).

    Auch der BGH hat betont, dass es gerade nicht ausreicht, wenn Äußerungen über Auslandssachverhalte vereinzelt Geschäftspartnern bekannt geworden sein mögen (BGH v. 29.03.2011 - VI ZR 111/10, GRUR 2011, 588 Tz. 13); für eine "Recherchierbarkeit" kann nichts anderes gelten.

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Andererseits kann ein Inlandsbezug aber auch bei einer in fremder Sprache gefassten Veröffentlichung zu bejahen sein, wenn nur aufgrund sonstiger Umstände noch ein objektiver Inhaltsbezug besteht (vgl. zum Vorstehenden etwa BGH v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag; v. 29.03.2011 - VI ZR 111/10, GRUR 2011, 558 - womanineurope; v. 02.03.2010 - VI ZR 23/09, GRUR 2010, 461 - The New York Times; siehe auch BGH v. 21.04.2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Tz 17 f. - an evening with Marlene Dietrich).

    Rn. 29 b) Nach diesem Prämissen ist aber auch im insofern maßgeblichen (BGH v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, GRUR 2012, 311 Tz. 12 - Blog Eintrag) Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung keine internationale Zuständigkeit der Kölner Gerichtsbarkeit zu begründen.

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Dies wiederum macht regelmäßig einen vorherigen Hinweis erforderlich, der dann aber so konkret sein muss, dass der Adressat ihn unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, feststellen kann (st. Rspr., vgl. BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, NJW 2016, 2106; OLG Hamburg v. 30.06.2015 - 5 U 83/13, BeckRS 2016, 13953).
  • OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13

    Abgewohntes Hotel - Wettbewerbsverstoß im Internet: Löschungsanspruch eines …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Dies wiederum macht regelmäßig einen vorherigen Hinweis erforderlich, der dann aber so konkret sein muss, dass der Adressat ihn unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, feststellen kann (st. Rspr., vgl. BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, NJW 2016, 2106; OLG Hamburg v. 30.06.2015 - 5 U 83/13, BeckRS 2016, 13953).
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Dies wiederum macht regelmäßig einen vorherigen Hinweis erforderlich, der dann aber so konkret sein muss, dass der Adressat ihn unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, feststellen kann (st. Rspr., vgl. BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, NJW 2016, 2106; OLG Hamburg v. 30.06.2015 - 5 U 83/13, BeckRS 2016, 13953).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Andererseits kann ein Inlandsbezug aber auch bei einer in fremder Sprache gefassten Veröffentlichung zu bejahen sein, wenn nur aufgrund sonstiger Umstände noch ein objektiver Inhaltsbezug besteht (vgl. zum Vorstehenden etwa BGH v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, GRUR 2012, 311 - Blog-Eintrag; v. 29.03.2011 - VI ZR 111/10, GRUR 2011, 558 - womanineurope; v. 02.03.2010 - VI ZR 23/09, GRUR 2010, 461 - The New York Times; siehe auch BGH v. 21.04.2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Tz 17 f. - an evening with Marlene Dietrich).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Es könnte so mit anderen Worten ein ausländischer Tatbestand deutschem Recht unterstellt werden, ohne dass der Schädiger im Einzelfall damit überhaupt rechnen muss, was aus Vorhersehbarkeitsgesichtspunkten heraus ebenfalls schon im Ansatz nicht überzeugen kann (deutlich schon im Hinblick auf das Verbreitungsgebiet von Presseerzeugnissen BGH v. 03.05.1977 - VI ZR 24/5, GRUR 1978, 194 - profil und daran anknüpfend für Internetveröffentlichungen dann auch BGH v. 29.03.2011 - VI ZR 111/10, GRUR 2011, 588 Tz. 10, 13 f. - womanineurope).
  • BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Zudem kann eine etwaige Betroffenheit einer juristischen Person (hier: der GmbH) anerkanntermaßen auch auf eine diese etwa in beherrschender Stellung jedenfalls nach außen hin repräsentierende natürliche Person wie einen Gesellschafter usw. durchschlagen (BGH v. 26.10.1953 - I ZR 156/52, NJW 1954, 72;… Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 5 Rn. 262).
  • OLG Celle, 18.07.1980 - 9 U 93/80
    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Dazu muss der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleiben, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (OLG Celle v. 18.07.1980 - 9 U 93/80, GRUR 1980, 945 m.w.N.).
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