Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwendung von Innenansichten einer Kirche zu gewerblichen Zwecken Benutzung Fotos Kircheninnenraum auf touristischem Internetportal Unterlassung Verwendung Fotos öffentlich zugänglicher Kirche im Internet ohne Zustimmung Eigentümer
- rechtsportal.de
Verwendung von Innenansichten einer Kirche zu gewerblichen Zwecken Benutzung Fotos Kircheninnenraum auf touristischem Internetportal Unterlassung Verwendung Fotos öffentlich zugänglicher Kirche im Internet ohne Zustimmung Eigentümer
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MMR 2024, 906
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (23)
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Rn. 35 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen das ungenehmigte Fotografieren eines Gebäudes und die Verwertung solcher Fotografien eine nach § 1004 Abs. 1 BGB abwehrbare Eigentumsbeeinträchtigung dar, wenn nicht von allgemein zugänglichen Stellen, sondern von dem Grundstück aus fotografiert worden ist, auf dem sich das Gebäude befindet (Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 8 ff. mwN;… vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 12 ff.;… vom 19. Dezember 2014 - V ZR 324/13, NJW 2015, 2037 Rn. 8; speziell zur Klägerin vgl. auch OLG F., Urteil vom 18. Februar 2022 - 19 U 130/21, n.v.).Schon die einmalige rechtswidrige Verwendung der Fotos durch die Beklagte durch Einstellen in ihr Internetportal begründet die tatsächliche Vermutung dafür, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 28;… vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 25).
Durch die Möglichkeit der Erhebung einer Stufenklage wird das rechtliche Interesse nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 39).
Das setzt voraus, dass der Verletzte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Anspruchs auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich im Ungewissen ist und sich die zur Durchsetzung dieser Ansprüche notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann, während der Verletzer sie unschwer, das heißt ohne unbillig belastet zu sein, erteilen kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 38).
- BGH, 19.12.2014 - V ZR 324/13
Eigentumsverletzung: Verwertung von Fotografien gemeinfreier Gemälde
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Rn. 35 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen das ungenehmigte Fotografieren eines Gebäudes und die Verwertung solcher Fotografien eine nach § 1004 Abs. 1 BGB abwehrbare Eigentumsbeeinträchtigung dar, wenn nicht von allgemein zugänglichen Stellen, sondern von dem Grundstück aus fotografiert worden ist, auf dem sich das Gebäude befindet (…Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 8 ff. mwN;… vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 12 ff.; vom 19. Dezember 2014 - V ZR 324/13, NJW 2015, 2037 Rn. 8; speziell zur Klägerin vgl. auch OLG F., Urteil vom 18. Februar 2022 - 19 U 130/21, n.v.).Soweit die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2014 - V ZR 324/13 - (NJW 2015, 2037 Rn. 10 f.) anders verstanden werden könne, hält der Bundesgerichtshof daran ausdrücklich nicht fest (…Urteil vom 13. Mai 2022 - V ZR 7/21, WRP 2022, 1140 Rn. 23 ff.).
Soweit sich aus den Randnummern 12 bis 14 der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2014 - V ZR 324/13 - (NJW 2015, 2037) etwas Anderes ergeben sollte, könnte der Senat dem nicht folgen.
Rn. 49 Wollte man dies anders sehen, hätte die Beklagte nach Auffassung des Senats aber auch - anders als die Beklagte in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 324/13, NJW 2015, 2037 Rn. 13) - Prüfpflichten verletzt.
- BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12
Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem …
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Rn. 35 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen das ungenehmigte Fotografieren eines Gebäudes und die Verwertung solcher Fotografien eine nach § 1004 Abs. 1 BGB abwehrbare Eigentumsbeeinträchtigung dar, wenn nicht von allgemein zugänglichen Stellen, sondern von dem Grundstück aus fotografiert worden ist, auf dem sich das Gebäude befindet (…Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 8 ff. mwN; vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 12 ff.;… vom 19. Dezember 2014 - V ZR 324/13, NJW 2015, 2037 Rn. 8; speziell zur Klägerin vgl. auch OLG F., Urteil vom 18. Februar 2022 - 19 U 130/21, n.v.).Gestattet er das Betreten oder Benutzen seines Grundstücks nur unter bestimmten Bedingungen, ist jede Abweichung hiervon ein Eingriff in den Zuweisungsgehalt des Eigentums und damit eine Eigentumsbeeinträchtigung (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 14).
Schon die einmalige rechtswidrige Verwendung der Fotos durch die Beklagte durch Einstellen in ihr Internetportal begründet die tatsächliche Vermutung dafür, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 28; vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 25).
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10
Preußische Schlösser und Gärten
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Rn. 43 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Betreiber eines Internetportals unmittelbarer Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB, wenn es sich bei der angegriffenen Veröffentlichung um eigene Informationen handelt, für die der Diensteanbieter gemäß § 7 Abs. 1 TMG nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich ist (BGH…, Urteil vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10, NJW 2011, 753 Rn. 10).Ihre Störerhaftung setzt deshalb - anders als die Haftung des Betreibers einer Plattform, auf der als solche erkennbare fremde Inhalte bereitgestellt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10, NJW 2011, 753 Rn. 10, 15) - die Verletzung von Prüfpflichten nicht voraus.
Es ist kein Grund ersichtlich, warum insoweit bei einer Eigentumsverletzung durch Verwertung von ohne Genehmigung des Eigentümers gefertigten Fotografien Anderes gelten sollte als bei der Verletzung von sonstigen absoluten Rechten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10, NJW 2011, 753 Rn. 14).
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 207/19
Rechtmäßigkeit der Bildnis- und Namensnutzung für ein "Urlaubslotto"
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Eine solche Möglichkeit ist im Streitfall ohne Weiteres gegeben, zumal die Klägerin etwa Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr verlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 207/19, GRUR 2021, 643 Rn. 76 mwN für Eingriffe in das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen durch kommerzielle Nutzung eines Bildnisses).Neben dem Schadensersatzanspruch besteht auch ein Bereicherungsanspruch aus Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 BGB) auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 207/19, GRUR 2021, 643 Rn. 76 mwN für Eingriffe in das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen durch kommerzielle Nutzung eines Bildnisses).
- BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73
Schloß Tegel
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Aus der verbreiteten Übung, unter anderem in Museen, Schlössern und zoologischen Gärten dem Fotografieren zu gewerblichen Zwecken Schranken zu setzen, musste auch im Streitfall für den Fotografen ersichtlich sein, dass er zu der beanstandeten gewerblichen Auswertung der Aufnahmen einer ausdrücklichen Genehmigung der Klägerin bedurfte (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 778 f.;… LG F., Urteil vom 18. Oktober 2017 - 28 O 108/17, juris Rn. 33; LG Stuttgart…, Urteil vom 27. September 2016 - 17 O 690/15, juris Rn. 69 ff.;… Wanckel, Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017 Rn. 82).Angesichts der verbreiteten Übung, unter anderem in Museen, Schlössern und zoologischen Gärten dem Fotografieren zu gewerblichen Zwecken Schranken zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 778 f.), durfte die Beklagte nicht ohne Weiteres davon ausgehen, die fünf Fotos aus dem Innenraum des N. für ihr Internetportal nutzen zu dürfen.
- BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11
Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis …
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Generell kommt es dabei nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners, sondern auf die Erkenntnismöglichkeiten des für derartige Verträge in Betracht kommenden Personenkreises an (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11, NJW-RR 2012, 1261 Rn. 10 mwN). - BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18
A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten', …
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Soweit die Klägerin einen Schadensersatzanspruch geltend macht, reicht für die Annahme eines Feststellungsinteresses die bloße Möglichkeit materieller Schäden aus (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 3130 Rn. 30). - BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten …
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Zu ersteren zählen etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937 Rn. 12 mwN). - BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen …
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung hat die Beklagte nicht abgegeben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2019 - VI ZR 440/18, GRUR 2019, 1211 Rn. 23 mwN). - OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20
Grenzwertrelevanz
- BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07
marions-kochbuch.de
- BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13
Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines …
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …
- EuGH, 22.06.2021 - C-682/18
Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von …
- BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16
Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …
- BGH, 20.02.2020 - I ZR 193/18
Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon
- EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …
- LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
Urheberrechtlicher Schutz für Reproduktionsfotografien
- BGH, 13.05.2022 - V ZR 7/21
Darlegungs- und Beweislast bei Einwirkung auf Eigentum; Mobilfunkinfrastruktur
- BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02
Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung
- OLG Köln, 18.02.2022 - 19 U 130/21
Schadenersatz für unerlaubte Innenaufnahmen des Kölner Doms
- LG Köln, 18.10.2017 - 28 O 108/17
- OLG Köln, 23.05.2025 - 6 U 61/24
Ansprüche des Eigentümers einer Kirche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung …
Der Senat bewertet die Rechtslage insoweit in Übereinstimmung mit dem 19. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 18.02.2022 - 19 U 130/21 - sowie dem 15. Zivilsenat in den von der Klägerin als Anlagen THS B2 und B3 vorgelegten Entscheidungen 15 U 183/22 und 15 U 20/22.Ausgehend davon, dass die Beklagten aber selbst Handlungsstörerin ist, ist bereits fraglich, ob ihre Haftung dann überhaupt eine Verletzung von Prüfpflichten voraussetzt (dies ablehnend der 15. Zivilsenat in seinen Entscheidungen 15 U 183/22 (Anlage THS B2) und 15 U 20/22 (Anlage THS B3).
Denn die Veröffentlichung der Lichtbilder auf der Internetseite der Beklagten zum Zwecke der entgeltlichen Lizenzierung wäre nur dann nicht als Eingriff in den Zuweisungsgehalt des Eigentums der Klägerin anzusehen, wenn - wie vom 15. Zivilsenat in seiner Entscheidung zum Aktenzeichen 15 U 20/22 (dort Seite 14 ff.) ausgeführt - die Veröffentlichung, wofür die Beklagten darlegungs- und beweisbelastet sind, von einer dem jeweiligen Fotografen erteilten Genehmigung gedeckt gewesen wäre.
- OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 183/22
Anspruch auf Unterlassung Verwendung von Fotoaufnahmen durch Eigentümer Bauwerk …
Soweit sich aus den Randnummern 12 bis 14 der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2014 (V ZR 324/13, NJW 2015, 2037) etwas Anderes ergeben sollte, dürfte dem nicht zu folgen sein (vgl. Senat, Urt. v. 10.8.2023 - 15 U 20/22).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".