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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.12.2009 - 15 U 243/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17510
OLG Karlsruhe, 23.12.2009 - 15 U 243/08 (https://dejure.org/2009,17510)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.12.2009 - 15 U 243/08 (https://dejure.org/2009,17510)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 15 U 243/08 (https://dejure.org/2009,17510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbindungswille eines Labors bei unentgeltlicher Analyse einer Wasserprobe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten & Ingenieure -Unentgeltlicher Gefälligkeitsauftrag: Volle Haftung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbindungswille eines Labors bei unentgeltlicher Analyse einer Wasserprobe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unentgeltlicher Gefälligkeitsauftrag: Trotzdem volle vertragliche Haftung! (IBR 2010, 155)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 729
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2009 - 15 U 243/08
    Letzteres ist vielmehr immer dann der Fall, wenn der Leistende - in diesem Fall die Beklagte - den Willen hat, dass seinem Handeln rechtliche Geltung zukommen soll, mit anderen Worten, wenn bei ihm ein Rechtsbindungswille vorhanden ist (vgl. BGH vom 22.06.1956 - I ZR 198/54 = BGHZ 21, 102, Rn. 14 nach Juris).

    "...Dort, wo die Gefälligkeitshandlung einem Vertrauensverhältnis entspringt und einen Gegenstand wirtschaftlicher und geschäftlicher Bedeutung betrifft, wird, insbesondere wenn eine gewisse geschäftliche Verbundenheit der Parteien besteht, von dem Leistenden regelmäßig, entsprechend der gesetzlichen Regelung der Haftung beim Auftrag, die Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verlangt werden müssen..." (BGH vom 22.06.1956, aaO., Rn. 19 nach Juris).

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2009 - 15 U 243/08
    Für den rechtgeschäftlichen Charakter der erbrachten Gefälligkeit spricht es, wenn sie im Rahmen bereits anderweitig bestehender vertraglicher Beziehungen der "Beziehungspflege" dient (BGH vom 14.11.1968 - VII ZR 51/67 = WM 1969, 36/37; vgl. auch BGH vom 09.05.2000 - XI ZR 159/99 = WM 2000, 1441/1442 zur "kostenlosen" Beratung durch eine Bank).
  • BGH, 14.11.1968 - VII ZR 51/67

    Schadensersatz aus Betrug und arglistiger Täuschung - Täuschung über die Echtheit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2009 - 15 U 243/08
    Für den rechtgeschäftlichen Charakter der erbrachten Gefälligkeit spricht es, wenn sie im Rahmen bereits anderweitig bestehender vertraglicher Beziehungen der "Beziehungspflege" dient (BGH vom 14.11.1968 - VII ZR 51/67 = WM 1969, 36/37; vgl. auch BGH vom 09.05.2000 - XI ZR 159/99 = WM 2000, 1441/1442 zur "kostenlosen" Beratung durch eine Bank).
  • RG, 17.03.1930 - VI 418/29

    Unter weichen Umständen kann ein durch einen Fehlschuß verletzter Jagdgast den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2009 - 15 U 243/08
    Es handelt sich weder um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens noch um eine solche, die im rein gesellschaftlichen Verkehr wurzelt (RGZ 128, 39/42: Sicherungspflichten bei Veranstaltung einer Treibjagd).
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