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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11607
OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18 (https://dejure.org/2019,11607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2019 - 15 U 33/18 (https://dejure.org/2019,11607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2019 - 15 U 33/18 (https://dejure.org/2019,11607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11

    Flaschenträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; zum Urheberrecht BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    Zu diesem Zweck ist der Verletzer verpflichtet, den durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinn vollständig insoweit, aber auch nur insoweit herauszugeben, als er auf der Benutzung des Klagepatents beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).

    Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Handelt es sich demgegenüber um ein neues Produkt, das neue Einsatzgebiete erschlossen hat und zu dem es keine solchen Alternativen gab, kann eher angenommen werden, dass der Kaufentschluss gerade auf die Verwendung des Patents zurückzuführen ist (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).

    Schließlich können schon aufgrund der jeweils der Berechnung zugrunde liegenden unterschiedlichen Parameter Abweichungen nicht ausbleiben (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger m. w. N.).

    Rn. 107 GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    Der Schaden besteht darin, dass der Verletzer die von dem immateriellen Schutzgut vermittelten konkreten Marktchancen für sich nutzt und sie damit zugleich der Nutzung durch den Schutzrechtsinhaber entzieht (Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15).

    Ob der Verletzte seinerseits den Gewinn hätte erzielen können, ist unerheblich (BGH, GRUR 1973, 478 - Modeneuheit; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15;… Benkard/ Grabinski/Zülch, Kommentar zum PatG, 11. Aufl., § 139 Rn. 72).

    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist daher nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter).

    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Für die Beurteilung der Marktchancen der Erfindung ist dieser nicht realisierte Stand der Technik deshalb grundsätzlich unbeachtlich (Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; Senat, GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; zum Urheberrecht BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist daher nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter).

    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Schutzrechtsinhaber (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).

    Ergibt sich, dass gegenüber dem erfindungsgemäßen Produkt im Wesentlichen gleichwertige Alternativen existieren, da es sich lediglich um eine Detailverbesserung eines bereits bekannten Produkts handelt, ist eher anzunehmen, dass der Kaufentschluss nicht allein auf der Verwendung der technischen Lehre, sondern auf weiteren Faktoren beruht (BGH, GRUR 1993, 55 - Tripp-Trapp-Stuhl).

  • LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16

    Schadensersatzbegehren für die Lieferung einer patentverletzenden Vorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06.03.2018, Az. 4a O 65/16, werden zurückgewiesen.

    Rn. 23 1. das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 06.03.2018, Az. 4a O 65/16, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 500.509,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent ab dem 15.02.2015 sowie weitere 4.391,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.07.2016 zu zahlen;.

    Rn. 26 1. das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 06.03.2018, Az. 4a O 65/16, abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit sie verurteilt worden ist, an die Klägerin mehr als 100.101,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, höchstens jedoch 5 Prozent, ab dem 15.02.2015 sowie mehr als weitere 1.973,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.07.2016 zu zahlen;.

  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    Die Grundlagen dieser Schätzung sind - soweit möglich - objektiv zu ermitteln, und über bestrittene Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen ist Beweis zu erheben (BGH, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II).

    Er spiegelt wider, dass die Verkaufs- und Erlösaussichten maßgeblich davon abhängen, ob und in welchem Umfang gleichwertige Alternativen und damit Umgehungsmöglichkeiten des Patents im Verletzungszeitraum zur Verfügung standen (BGH, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II).

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11

    Halterung für Kabelschloss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    In einem zweiten Schritt ist der Anteil des Verletzergewinns zu bestimmen, der kausal auf der Verletzung des fremden Schutzrechts beruht; nur dieser ist vom Verletzer herauszugeben (Senat, GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2012 - I-2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss).

    Für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Schutzrechtsinhaber (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

  • BGH, 03.09.2013 - X ZR 130/12

    Kabelschloss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).
  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; zum Urheberrecht BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71

    Modeneuheit

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03

    Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des …

  • LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 11/11

    Laserschneidanlage

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2026 - 2 U 30/25

    Kindersitz III

    Auch bei Gewinnen aus dem Inverkehrbringen patent- oder gebrauchsmustergemäßer Vorrichtungen ist vielmehr wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf den mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstands oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 20 - Flaschenträger;… GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss;… GRUR 2024, 273 Rn. 25, 26 - Polsterumarbeitungsmaschine;… GRUR 2024, 1201 Rn. 26 - Verdampfungstrockneranlage; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn;… GRUR 2025, 1580 Rn. 65 - Spritzpistole).

    In einem zweiten Schritt ist der Anteil des Verletzergewinns zu bestimmen, der kausal auf der Verletzung des fremden Schutzrechts beruht; nur dieser ist vom Verletzer herauszugeben (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2011 - I-2 U 77/09, BeckRS 2012, 9342 - Schräg-Raffstore;… Urt. v. 04.10.2012 - I-2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 32 - Verletzergewinn;… Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 97 - Funkarmbanduhr;… GRUR 2025, 1580 Rn. 69 - Spritzpistole).

    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO (…BGH, GRUR 1993, 55 Rn. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl;… GRUR 2007, 431 Rn. 38 - Steckverbindergehäuse) unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (…BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 18 - Flaschenträger; GRUR 2012, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn).

    Für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen liegt dabei die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Schutzrechtsinhaber (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.10.2012 - I-2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss;… Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 166 und Rn. 171 - Funkarmbanduhr; Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn;… GRUR 2025, 1580 Rn. 126 - Spritzpistole).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Schutzrecht unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (…BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 18 - Flaschenträger;… GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 34 - Verletzergewinn, m.w.N.;… GRUR 2025, 1580 Rn. 127 - Spritzpistole).

    Handelt es sich demgegenüber um ein neues Produkt, das neue Einsatzgebiete erschlossen hat und zu dem es keine solchen Alternativen gab, kann eher angenommen werden, dass der Kaufentschluss gerade auf die Verwendung des Patents oder Gebrauchsmusters zurückzuführen ist (…BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 27 - Flaschenträger;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 168 - Funkarmbanduhr; Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 35 - Verletzergewinn;… Senat, GRUR 2025, 1580 Rn. 128 - Spritzpistole).

    Deswegen handelt es sich bei dem Vergleich der Schadenhöhen letztlich nicht um mehr als eine bloße Plausibilitätserwägung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 74 - Verletzergewinn).

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2025 - 2 U 47/24

    Spritzpistole

    Auch bei Gewinnen aus dem Inverkehrbringen patentgemäßer Vorrichtungen ist vielmehr wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf den mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstands oder anderen Faktoren beruht (…BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 20 - Flaschenträger;… GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss;… GRUR 2024, 273 Rn. 25, 26 - Polsterumarbeitungsmaschine;… GRUR 2024, 1201 Rn. 26 - Verdampfungstrockneranlage; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn).

    In einem zweiten Schritt ist der Anteil des Verletzergewinns zu bestimmen, der kausal auf der Verletzung des fremden Schutzrechts beruht; nur dieser ist vom Verletzer herauszugeben (…Senat, Urt. v. 09.09.2011 - I-2 U 77/09, BeckRS 2012, 9342 - Schräg-Raffstore;… Urt. v. 04.10.2012 - I-2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 32 - Verletzergewinn;… Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 97 - Funkarmbanduhr).

    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO (…BGH, GRUR 2007, 431 Rn. 38 - Steckverbindergehäuse;… GRUR 1993, 55 Rn. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl) unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (…BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 18 - Flaschenträger;… GRUR 2012, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn).

    Für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen liegt dabei die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Schutzrechtsinhaber (…Senat, Urt. v. 04.10.2012 - 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 166 und Rn. 171 - Funkarmbanduhr; Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (…BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 18 - Flaschenträger;… GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 34 - Verletzergewinn, m.w.N.).

    Handelt es sich demgegenüber um ein neues Produkt, das neue Einsatzgebiete erschlossen hat und zu dem es keine solchen Alternativen gab, kann eher angenommen werden, dass der Kaufentschluss gerade auf die Verwendung des Patents zurückzuführen ist (…BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 27 - Flaschenträger;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 168 - Funkarmbanduhr; Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 35 - Verletzergewinn).

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