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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13310
OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23 (https://dejure.org/2024,13310)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2024 - 15 U 70/23 (https://dejure.org/2024,13310)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2024 - 15 U 70/23 (https://dejure.org/2024,13310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten wegen einer Presseberichterstattung auf einem betriebenen Onlineportal; Berichterstattung zur Kenntnis eines Betroffenen über den Inhalt der fraglichen Personalakte bei der kritisierten ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki

  • nrw.de PDF (Leitsatz)

    Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Teilsieg für Kardinal Woelki: Bild muss Artikel-Passagen streichen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (70)

  • OLG Köln, 15.06.2021 - 15 W 39/21

    Unterlassungsanspruch wegen einer Berichterstattung Glaubhaftmachungslast für die …

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Die Parteien streiten im Nachgang zu einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Beklagte zu 1) (LG Köln - 28 O 179/21 = Senat - 15 W 39/21) und den Beklagten zu 2) (LG Köln - 28 O 207/21) um Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten wegen einer Presseberichterstattung auf einem von der Beklagten zu 1) betriebenen Onlineportal.

    Rn. 44 bb) Nach diesen Prämissen spricht im konkreten Fall viel dafür, dass die angegriffenen Passagen der Ausgangsberichterstattung mit den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 15. Juni 2021 - 15 W 39/21 - (Anlage K 19, Bl. 218 ff. d.A.) als konkrete (definitive) Tatsachenbehauptung zur positiven Kenntnis des Klägers von den behandelten beiden Unterlagen im Zeitpunkt der von diesem im Jahr 2017 getroffenen Besetzungsentscheidung zu verstehen sind.

    Rn. 95 c) Mit Blick auf eine alternativ allenfalls denkbare Auslegung (nur) als identifizierende Verdachtsberichterstattung weist der Senat darauf hin, dass auch eine solche wegen der unklaren Abgrenzung zur (definitiven) Tatsachenbehauptung hier so dann jedenfalls nicht ausreichend ausgewogen und deswegen in der konkreten Form - dies entgegen den Beschlüssen des Landgerichts vom 17. und 26. Mai 2021 (Anlage K 10/ K 12, Bl. 167 f./184 ff. d.A.) und der ersten Einschätzung auf S. 20 des Senatsbeschlusses vom 15. Juni 2021 - 15 W 39/21 (Anlage K 19, Bl. 237 d.A.) - ohnehin gleichsam zu untersagen wäre, wie der Kläger insbesondere mit Blick auf die Indikativ-Formulierung zu Recht gerügt hat (S. 55 ff. der Klageschrift, Bl. 57 ff. d.A.).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines …

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Eine Bewertung und damit eine Meinungsäußerung kann vorliegen, wenn der Äußernde auf die innere Tatsache nur mit Hilfe von Indizien schließt und daraus wertend sein eigenes Urteil ableitet (siehe zum einem Vorsatzvorwurf BGH, Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, juris Rn. 29 f.).

    Äußerungen über innere Tatsachen wie Motive/Absichten können jedoch auch Tatsachenbehauptungen darstellen, wenn Gegenstand der Äußerung ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten ist und die Klärung anhand äußerer Indiztatsachen möglich erscheint (vgl. zu einer subjektiven Zielsetzung bzw. dem wissentlichen Nennen falscher Zahlen BGH…, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, juris Rn. 19; allgemein auch BGH, Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, juris Rn. 31).

    Die Annahme einer Meinungsäußerung liegt wiederum vor allem näher, wenn es um komplexere - auch rechtliche - Wertungen oder nur pauschale Werturteile geht, während eine Einordnung als Tatsachenbehauptung in Betracht kommt, wo dem Rezipienten eine konkrete tatsächliche Vorstellung von Substanz vermittelt wird und/oder tatsächliche Umstände angeführt werden, deren Beweis oder Vorliegen auf einen Vorsatz oder positive Kenntnis schließen lassen (vgl. auch BGH, Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, juris Rn. 31; siehe auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Februar 2008 - 14 U 199/07, NJW-RR 2008, 856).

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Zwar ist die begleitende Mitteilung von etwaigen Indizien - zumal Meinungsäußerungen grundsätzlich gerade nicht begründet werden müssen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, juris Rn. 25 f.) - kein abschließendes Abgrenzungskriterium.

    Da innere Tatsachen in der Regel anderen oft verschlossen bleiben, solange sie nicht nach außen kundgetan werden, basiert ihre Behauptung häufig auf Schlussfolgerungen, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens des Äußernden geprägt sind (BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, juris Rn. 24 für Zuschreiben eines bestimmten Standpunkts).

    Zwar gelten zum Schutz der Meinungsfreiheit, deren Schutz nicht durch diese Prüfung wesentlich verkürzt werden darf (BVerfG…, Beschluss vom 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13, BeckRS 2016, 50714 Rn. 14), hohe Anforderungen an die Verneinung einer die Meinungsäußerung tragenden, ausreichenden Tatsachengrundlage, so dass vor allem willkürlich aus der Luft gegriffene Wertungen problematisch sind, nicht jedoch auf wahren Tatsachen fußende und somit im Kern noch einen tatsächlichen Ansatz findende Schlussfolgerungen (BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 28).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Doch generell kann ein Werturteil von einem davon Betroffenen als rechtswidrig beanstandet werden, wenn der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaut, unrichtig ist und dem Werturteil daher jegliche Tatsachengrundlage fehlt; dies ist zumindest ein wichtiges Kriterium bei der Abwägung der widerstreitenden Rechtspositionen (…st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, GRUR-RS 2022, 21876 Rn. 28…, vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 32, vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 35 …und vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 24; siehe auch Senat, Beschluss vom 1. März 2024 - 15 U 169/23, n.v. - z. Zt. BGH - VI ZR 86/24).

    In Abgrenzung zwischen Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung wird letztere im Zweifel anzunehmen sein, wenn nur mögliche Schlussfolgerungen auf Grundlage mitgeteilter unstreitiger (Indiz-)Tatsachen in den Raum gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 11, 14 f.; siehe zudem Senat…, Urteil vom 12. November 2020 - 15 U 112/20, BeckRS 2020, 37979 Rn. 21 - 25;… Urteil vom 30. November 2023 - 15 U 121/22, GRUR-RS 2023, 40723 Rn. 19 - z.Zt. BGH - VI ZR 403/23).

  • BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen …

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Insofern fehlt es - soweit nicht die Parteien beiderseits selbst Angaben zu den ihnen bekannten Inhalten der Ermittlungsakten gemacht haben - schon an einem ordnungsgemäßen Beweisantritt i.S.d. § 432 Abs. 1 ZPO, da pauschale Beiziehungsanregungen gerade nicht ausreichen (…st. Rspr., vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2014 - 1 BvR 3541/13, juris Rn. 22; BGH, Urteile vom 9. Juni 1994 - IX ZR 125/93, NJW 1994, 3295 und vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01, juris Rn. 16).

    Denn auch dem steht im Grundsatz die fehlende Bezugnahme auf etwaige weitere Akteninhalte mit einem zumindest in groben Umrissen vorgetragenen Sachverhalt entgegen, eine Auswertung von Amts wegen scheidet unter dem Regime des Beibringungsgrundsatzes im Zivilprozess gerade aus (siehe auch BGH…, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 110/13, juris Rn. 15 und allgemein BGH, Urteil vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01, juris;… E./Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 273 Rn. 7a m.w.N.).

  • BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher …

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Insofern fehlt es - soweit nicht die Parteien beiderseits selbst Angaben zu den ihnen bekannten Inhalten der Ermittlungsakten gemacht haben - schon an einem ordnungsgemäßen Beweisantritt i.S.d. § 432 Abs. 1 ZPO, da pauschale Beiziehungsanregungen gerade nicht ausreichen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2014 - 1 BvR 3541/13, juris Rn. 22; BGH, Urteile vom 9. Juni 1994 - IX ZR 125/93, NJW 1994, 3295 …und vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01, juris Rn. 16).

    Soweit der Senat gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorbereitend eine Kopie der Ermittlungsakten zunächst nur zu Informationszwecken (und zum Abgleich der von den Parteien in Bezug genommenen Passagen) beigezogen hat, besteht - wie im Termin auch erörtert - kein Anlass zur Verwertung von Aktenbestandteilen auch über das von den Parteien dazu Vorgetragene hinaus, dies etwa nach den von BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2014 - 1 BvR 3541/13, juris Rn. 26 f. aufgezeigten Grundsätzen (unter aus Gründen rechtlichen Gehörs dann zwingender Gewährung von Akteneinsicht; siehe BGH…, Urteil vom 16. März 2023 - III ZR 104/21, BeckRS 2023, 7921 Rn. 15 mit Anm. Vollkommer, WuB 2023, 313, 316; zu datenschutzrechtlichen Grenzen EuGH, Urteil vom 2.März 2023 - C-268/21, MDR 2023, 449).

  • BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21

    Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten - Beiziehung von …

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Auch im Zusammenspiel mit §§ 474 Abs. 1, 479 Abs. 4 S. 2 und 3 StPO muss die Partei sich unter Angabe der erheblichen Aktenteile daher konkret auf die Akten beziehen und es darf nicht nur um eine bloße Ausforschung gehen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2023 - III ZR 104/21, BeckRS 2023, 7921 Rn. 15/22).

    Soweit der Senat gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorbereitend eine Kopie der Ermittlungsakten zunächst nur zu Informationszwecken (und zum Abgleich der von den Parteien in Bezug genommenen Passagen) beigezogen hat, besteht - wie im Termin auch erörtert - kein Anlass zur Verwertung von Aktenbestandteilen auch über das von den Parteien dazu Vorgetragene hinaus, dies etwa nach den von BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2014 - 1 BvR 3541/13, juris Rn. 26 f. aufgezeigten Grundsätzen (unter aus Gründen rechtlichen Gehörs dann zwingender Gewährung von Akteneinsicht; siehe BGH, Urteil vom 16. März 2023 - III ZR 104/21, BeckRS 2023, 7921 Rn. 15 mit Anm. Vollkommer, WuB 2023, 313, 316; zu datenschutzrechtlichen Grenzen EuGH, Urteil vom 2.März 2023 - C-268/21, MDR 2023, 449).

  • OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16

    Unterlassungsansprüche eines Prominenten hinsichtlich der Darstellung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Rn. 76 Zum Zeugen S. - der als Journalist als sog. Zeuge vom Hören-Sagen zu angeblichen anonymen Quellen gehört werden soll, was im Grundsatz denkbar sein mag (…dazu allg. - auch zu sekundären Darlegungslasten - BGH Urt. v. 22.4. 2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262 Rn. 24 ff.; OLG Köln Urt. v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 18 m.w.N) - fehlt ebenfalls konkreter Sachvortrag: Zwar haben, was das Landgericht auf S. 22 der angefochtenen Entscheidung möglicherweise nicht vollständig erfasst hat, die Beklagten in erster Instanz zumindest am Rand bereits angedeutet, dass der Zeuge angegeben habe, dass der Kläger vor der Beförderung des Pfarrers "Kenntnis von dessen Personalakte und den darin hinterlegten Dokumenten "Polizeibericht" und "O.-Protokolle" hatte" (S. 8 des Schriftsatzes vom 2. Juni 2022, Bl. 1062 d.A.).

    Aus gleichen Gründen wie bei § 425 ZPO besteht kein Anlass für Vorlageanordnungen, zumal diese Regelung ohnehin nicht der Informationsgewinnung ohne Sachvortrag dient und gerade nicht dazu gedacht ist, fehlende journalistische Recherche durch gerichtliche Maßnahmen im Unterlassungsprozess einseitig zu Gunsten der Presse nachzuholen (siehe schon Senat, Urteil vom 19.Oktober 2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 27 m.w.N.).

  • BGH, 23.11.2023 - V ZR 59/23

    Gehörsverletzung bei unterbliebener Vernehmung der Zeugen in Berufungsrechtszug

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Es geht insbesondere nicht nur um mögliche andere Nuancen bei der inhaltlichen Würdigung der Bekundungen (wie bei BGH, Beschluss vom 23. November 2023 - V ZR 59/23 -, juris Rn. 9 zu Bekundungen eines Notars als möglicherweise potentielle Wiedergabe des von den Parteien im Beurkundungstermin damals tatsächlich Gewollten); die Bekundungen des Zeugen P. tragen die Beweisführung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt.

    Rn. 65 Entsprechend der über § 451 ZPO wie bei Zeugen (dazu BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2023 - IV ZR 12/23, juris und 23. November 2023 - V ZR 59/23, juris Rn. 6) auch bei der Parteivernehmung entsprechend anwendbaren Regelung in § 398 ZPO (dazu BGH…, Beschluss vom 28. Juli 2020 - II ZR 20/20, juris Rn. 11; siehe auch schon BGH, Urteil vom 24. Oktober 1973 - VIII ZR 111/72, NJW 1974, 56 und ferner BVerfG…, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14, NJW 2017, 3218 Rn. 58) wäre eine Wiederholung der Parteivernehmung des Klägers nur veranlasst gewesen, wenn der Senat dessen Aussage inhaltlich anders hätte würdigen wollen als die Vorinstanz.

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
    Äußerungen über innere Tatsachen wie Motive/Absichten können jedoch auch Tatsachenbehauptungen darstellen, wenn Gegenstand der Äußerung ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten ist und die Klärung anhand äußerer Indiztatsachen möglich erscheint (vgl. zu einer subjektiven Zielsetzung bzw. dem wissentlichen Nennen falscher Zahlen BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, juris Rn. 19; allgemein auch BGH…, Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, juris Rn. 31).

    Rn. 76 Zum Zeugen S. - der als Journalist als sog. Zeuge vom Hören-Sagen zu angeblichen anonymen Quellen gehört werden soll, was im Grundsatz denkbar sein mag (dazu allg. - auch zu sekundären Darlegungslasten - BGH Urt. v. 22.4. 2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262 Rn. 24 ff.;… OLG Köln Urt. v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 18 m.w.N) - fehlt ebenfalls konkreter Sachvortrag: Zwar haben, was das Landgericht auf S. 22 der angefochtenen Entscheidung möglicherweise nicht vollständig erfasst hat, die Beklagten in erster Instanz zumindest am Rand bereits angedeutet, dass der Zeuge angegeben habe, dass der Kläger vor der Beförderung des Pfarrers "Kenntnis von dessen Personalakte und den darin hinterlegten Dokumenten "Polizeibericht" und "O.-Protokolle" hatte" (S. 8 des Schriftsatzes vom 2. Juni 2022, Bl. 1062 d.A.).

  • LG Köln, 26.04.2023 - 28 O 293/21

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Bild-Zeitung darf nicht weiter über …

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …

  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18

    Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von …

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) …

  • BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20

    Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …

  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 110/13

    Wirksamkeit eines nicht alle notwendigen Streitgenossen erfassenden Urteils; …

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

  • EuGH, 02.03.2023 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …

  • BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 20/23

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zu enge Urteilsnachprüfung …

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens …

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die …

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

  • BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines …

  • BGH, 21.04.2015 - II ZR 126/14

    Gebotene Beweiserhebung zum Parteiwillen bei Abschluss eines …

  • OLG Dresden, 19.12.2014 - 5 W 1291/14

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Zivilverfahrens bis zum Abschluss der …

  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 538/21

    Familiensache Trennungsunterhalt: Anfechtbarkeit der während einer Aussetzung der …

  • OLG Köln, 12.11.2020 - 15 U 112/20

    Identifizierende Berichterstattung über sog. "Miethaie" zulässig?

  • OLG Köln, 28.06.2018 - 15 U 150/17

    Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung

  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23

    Deckungsprozess gegen die Wohngebäudeversicherung: Gehörsverstoß bei …

  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

  • OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 24 W 5/01

    Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur Erledigung eine Strafverfahrens

  • OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 121/22

    Unterlassungsansprüche wegen zweier Presseberichterstattungen über die …

  • OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 7 W 9/19

    Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf ein anhängiges Strafverfahren

  • OLG Köln, 28.04.2005 - 15 U 9/05

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine unwahre …

  • BGH, 28.07.2020 - II ZR 20/20

    Berufungsverfahren: Pflicht zur nochmaligen Anhörung der Partei bei …

  • VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils am Maßstab des Grundrechts auf …

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZR 17/08

    Rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat oder ein endgültiges Hindernis …

  • LG Bonn, 07.02.2014 - 15 O 171/13

    Vollständiger Gewährleistungsausschluss i. R. eines Gebrauchtwagenkaufs; …

  • KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Äußerung der nicht öffentlichen Zugänglichkeit …

  • OLG Köln, 03.03.2004 - 2 W 19/04

    Keine Aussetzung der Verhandlung bei ernster Gefährdung der Anspruchsdurchsetzung

  • BGH, 02.04.1958 - V ZR 203/56
  • OLG Stuttgart, 11.05.2015 - 4 W 14/15

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wegfall der Wiederholungsgefahr durch …

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 9 W 70/20

    Aussetzung eines Zivilprozesses bei Verdacht einer Straftat

  • OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über die …

  • OLG Oldenburg, 18.07.2019 - 14 W 26/19
  • BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 111/72

    Unzulässigkeit der Parteivernehmung bei geklärter Beweisfrage

  • LG Augsburg, 24.11.2017 - 72 S 1753/17

    Keine Aussetzung des Berufungsverfahrens bei Ermittlungsverfahren wegen …

  • OLG Brandenburg, 06.04.2022 - 7 W 17/22

    Aussetzung eines Verfahrens; Ausübung eines Aussetzungsermessens; Kein Abwarten …

  • BayObLG, 12.02.1992 - 1Z BR 9/92

    Testierfähigkeit einer Erblasserin; Zurechnung der Kenntnis über eine …

  • RG, 18.12.1923 - I 169/23

    1. Zur Bestimmung des zulässigen Verkaufspreises nach der PreistrVO. 1918. a) In …

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • EGMR, 10.07.2014 - 48311/10

    EGMR-Urteil zu Schröder und Gazprom: Pressefreiheit gestärkt

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …

  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über …

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch …

  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur …

  • BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung und zum Widerruf einer …

  • EGMR, 20.09.2018 - 3682/10

    Abtreibungsgegner darf nicht hetzen

  • OLG Karlsruhe, 29.02.2008 - 14 U 199/07

    Gegendarstellung auf Titelseite - Innere Befindlichkeiten

  • BGH, 01.08.2023 - VI ZR 308/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Berichterstattung von …

  • OLG Frankfurt, 07.04.2022 - 16 U 282/20

    Unzulässige Äußerungen über politische Partei in Online-Presseartikel

  • EGMR, 04.05.2010 - 38059/07

    Effecten Spiegel AG vs. Deutschland

  • LG Köln, 08.06.2021 - 28 O 207/21

    Einstweilige Verfügung gegen BILD-Autor Nikolaus Harbusch - falsche …

  • OLG Köln, 05.12.2024 - 15 U 215/23

    Unzulässige Medienberichterstattung im Juli 2022 über Kölner Erzbischof Kardinal …

    Eine solche Vorlageanordnung dient nicht der Informationsgewinnung ohne Sachvortrag und ist gerade nicht dazu gedacht, fehlende journalistische Recherche durch gerichtliche Maßnahmen im Unterlassungsprozess einseitig zu Gunsten der Presse nachzuholen (…siehe schon Senat, Urt. v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 m.w.N.; Senat, Urt. v. 13.6.2024 - 15 U 70/23, juris).

    In Bezug auf die Ermessenserwägungen verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem beiden Parteien bekannten Urteil vom 13.6.2024 (15 U 70/23, juris).

  • OLG Köln, 27.06.2024 - 15 U 221/22

    Unterlassung der Veröffentlichung von Äußerungen eines Vaters im Internet über …

    Zwar können innere Tatsachen auch Gegenstand einer Tatsachenbehauptung sein (vgl. etwa Senatsurteil vom 13. Juni 2024 - 15 U 70/23, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23

    Einstweilige Verfügung gegen eine identifizierende Berichterstattung; Vorliegen …

    Rn. 10 a) Für die Abgrenzung zwischen Verdachtsäußerung und Meinungsäußerung kommt es darauf an, ob mögliche Schlussfolgerungen auf der Grundlage unstreitiger Tatsachen in den Raum gestellt werden, worin ein Werturteil liegt (vgl. BGH…, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 250/13 -, juris Rn. 11; OLG Köln, Urteil vom 13.06.2024 - 15 U 70/23 -, juris Rn. 40) oder ob Tatsachenbehauptungen geäußert werden, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 16.11.2021 - VI ZR 1241/20 -, juris Rn. 17f.).
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