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| OLG Karlsruhe, 17.06.1994 - 15 U 90/94 |
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Papierfundstellen
- NJW 1994, 3362
- ZIP 1994, 1183
- WM 1994, 1983
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91
Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.1994 - 15 U 90/94
Er hat in diesem Zusammenhang entschieden, daß im Falle einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung der Anspruch auf Zahlung des Miet- oder Pachtzinses nicht aus dem zur Deckung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen erfüllt werden darf (BGH ZIP 1993, 189 ff.).Zu der Frage, welche Rechtsfolgen die eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung für die künftige Nutzungsmöglichkeit bzw. den Nutzungswert hat, hat er lediglich ausgeführt, das Eigentum an den der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen Sachen gehe in dem Zeitpunkt, von dem an die Eigenkapitalersatzregeln anwendbar seien, "jedenfalls nicht ohne weiteres auf die Gesellschaft über" (BGH ZIP 1993, 189, 194).
Gerade bei der Pacht der gesamten Betriebseinrichtung kann ein Unternehmen nur dann sinnvoll geführt werden, wenn ihm diese aufgrund eines langfristigen Vertrages für einen ausreichenden Zeitraum zur Verfügung steht (vgl. BHG ZIP 1993, 189, 192).
Allerdings hätte dieser darauf Wert gelegt, über die gesamte vorgesehene Vertragszeit hinweg einen die Investitionskosten zuzüglich eines angemessenen Gewinns deckenden Pachtzins zu erhalten (BGH ZIP 1993, 189, 192).
Hinzukommen muß, daß die Gesellschaft ohne die Gesellschafterleistung nicht existenzfähig gewesen wäre und hätte liquidiert werden müssen (BGH ZIP 1989, 1542, 1544; ZIP 1993, 189, 191).
Ausreichend ist es vielmehr, wenn ein Gesellschafter in der Lage ist, die Liquidation der Gesellschaft herbeizuführen und ihr damit das Anlagevermögen zu entziehen (BGH ZIP 1993, 189, 191).
- BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88
Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.1994 - 15 U 90/94
Die Verpachtung selbst an eine illiquide Gesellschaft kann daher allein noch keinen Eigenkapitalersatz begründen (BGHZ 109, 55, 63).Hinzukommen muß, daß die Gesellschaft ohne die Gesellschafterleistung nicht existenzfähig gewesen wäre und hätte liquidiert werden müssen (BGH ZIP 1989, 1542, 1544; ZIP 1993, 189, 191).
Ein eigenkapitalersetzendes Darlehen kann zwar auch dann angenommen werden, wenn ein Gesellschafter eine Leistung, die er zu einem Zeitpunkt erbracht hat, als die Gesellschaft noch liquide war, beim späteren Eintritt einer Krise stehenläßt, obwohl er in der Lage gewesen wäre, sie zurückzufordern (BGHZ 109, 55, 60).
Ein Kündigungsrecht aufgrund des Pachtvertrags bestand nicht, da die drohende Umqualifizierung in ein eigenkapitalersetzendes Darlehen keinen Kündigungsgrund darstellt (BGHZ 109, 55, 61).
- BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84
Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.1994 - 15 U 90/94
§ 32 a GmbHG ist hier schon deswegen nicht einschlägig, weil diese Vorschrift die Eröffnung eines Konkursverfahrens voraussetzt (vgl. BGHZ 90, 370, 375;… Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz , 13. Aufl. 1991, §§ 32 a/b, Rdnr. 7), was hier unstreitig nicht der Fall ist.Die hieraus von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Anwendung dieser Vorschriften auf eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen sind neben den Spezialregelungen der §§ 32 a, b GmbHG anwendbar (vgl. BGHZ 90, 370, 376) und könnten grundsätzlich dem Anspruch der Klägerin unabhängig vom Eintritt eines Gesellschafterkonkurses entgegengehalten werden (…Lutter/Hommelhoff, aaO., §§ 32 a/b Rdnr. 5).
- BGH, 21.03.1988 - II ZR 238/87
Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.1994 - 15 U 90/94
Eine Voraussetzung für die Behandlung von Mitteln, die formal als Darlehen der Gesellschafter zur Verfügung gestellt werden, als Quasi-Eigenkapital ist, daß die Gewährung des Darlehens den Kommanditisten als echte gesellschaftsvertragliche Pflicht auferlegt wurde (BGHZ 104, 33, 40).Indizien sind hierfür neben besonders günstigen Kreditbedingungen etwa die Pflicht zur langfristigen Belassung und die Unentbehrlichkeit der Gesellschafterdarlehen für die Verwirklichung der gesellschaftsvertraglichen Ziele (BGHZ 104, 33, 41).
- OLG Düsseldorf, 07.12.1983 - 11 U 103/83
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.1994 - 15 U 90/94
Die Weiterbenutzung mit der Folge eines drohenden Verschleißes stellt demnach einen Verfügungsgrund dar (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1984, 411). - BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91
Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.1994 - 15 U 90/94
Derartige Finanzierungszusagen von dritter Seite sprechen gegen die Annahme einer Kreditunwürdigkeit (BGH NJW 1992, 2891 ; OLG Hamm GmbHRdsch l994, 53, 54). - BGH, 27.09.1976 - II ZR 162/75
Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen bei GmbH & Co. KG
- BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94
Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung
Das gilt grundsätzlich für jede GmbH und unabhängig davon, ob die kapitalersetzende Finanzierung im Gesellschaftsvertrag niedergelegt ist; entscheidend ist, ob sich die planmäßige Gesellschafterfinanzierung aus einer Gesamtwürdigung des Gesellschaftsvertrages und/oder des Darlehensvertrages und der im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Verträge vorliegenden Umstände ergibt (BGH-Urteile in BGHZ 104, 33, und in BGHZ 121, 31 ff.; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17. Juni 1994 15 U 90/94, ZIP 1994, 1183, 1185;… Ulmer, Festschrift für Kellermann, 1991, 485, 487; vgl. allgemein zur Zulässigkeit schuldrechtlicher Nebenabreden zum Gesellschaftsvertrag BGH-Urteil vom 8. Februar 1993 II ZR 24/92, BB 1993, 676;… Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 3 Rdnr. 49, m.w.N.;… Scholz/ Emmerich, GmbH-Gesetz, 8. Aufl., § 3 Anm. 71 ff., 72 a;… Hachenburg/Ulmer, Großkommentar zum GmbH-Gesetz, 8. Aufl.,§ 3 Rdnr. 121). - OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 115/07
Keine Gefährdung des Herausgabeanspruchs durch eine Weiterbenutzung eines Kfz …
Der auch in der Rechtsprechung vertretenen gegenteiligen Ansicht, wonach eine Gefährdung der Anspruchsverwirklichung schon in einer Weiterbenutzung liege (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 411, OLG Karlsruhe, WM 1994, 1983), vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - OLG Hamm, 16.09.2005 - 30 U 78/04
Mietansprüche bei Übernahmen
Er wird die Gegenstände selbst einer kreditunwürdigen Gesellschaft vermieten, wenn diese ihm bei Vertragsschluss liquide genug erscheint, für eine bestimmte Nutzungsperiode zu zahlen und eventuelle Schäden an den überlassenen Sachen ausgleichen zu können (…vgl. BGHZ 109, a.a.O.; ebenso OLG Karlsruhe, ZIP 1994, 1183, 1184).
- OLG Hamm, 28.10.2010 - 5 W 77/10
Verfügungsgrund bei Herausgabe eines Pkw
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies bejaht (vgl. WM 1994, 1983 ff.). - OLG Karlsruhe, 29.03.1996 - 15 U 39/95
Kapitalersetzende Nutzungsüberlassung - obligatorische Nutzungsüberlassungen als …
Im Herausgabestreit erlangte die Klägerin eine Verbotsverfügung des Senats (Urteil vom 17.06.1994 - 15 U 90/94 - ZIP 1994, 1183 ).In den Anwendungsbereich dieser Regeln fallen aber auch Finanzplan-Nutzungen, welche die Gesellschafter der Gesellschaft gewähren (Senat, Urteil vom 06.09.1994 - ZIP 1994, 1183 ;… von Gerkan/Hommelhoff, Kapitalersatz im Gesellschafts- und Insolvenzrecht, 4. Aufl., 1996, Rdnr. 9.21, S. 202;… Ulmer, Festschrift für Kellermann, 1991, 485, 497.).
- OLG Brandenburg, 13.07.2001 - 6 W 138/01
Eilbedürftigkeit bei Herausgabe von Baugeräten
Das OLG Karlsruhe (WM 1994, 1983, 1986) hat dies bejaht. - OLG Hamm, 16.04.2020 - 18 U 38/20
Einhaltung der Vollziehungsfrist, Verfügungsgrund
Vereinzelt wird die bloße Abnutzung durch den weiteren Gebrauch mit der Folge eines drohenden Verschleißes als ausreichend für den Erlass einer einstweiligen Verfügung angesehen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.06.1994, Az. 15 U 90/94). - OLG Dresden, 26.11.1998 - 19 U 3062/97
Rechtsfolgen der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung eines Grundstücks; …
Vielmehr hängt die Gestaltung des Nutzungsverhältnisses von der Art der zur Nutzung überlassenen Gegenstände, von konkreten sachlichen Gründen für eine bestimmte zeitliche Beschränkung und hiervon die Beantwortung der Frage ab, ob ein gleicher Vertrag - wenn überhaupt - mit den vereinbarten Beendigungszeitpunkten und Kündigungsfristen auch mit einem außenstehenden Dritten zustande gekommen wäre (BGHZ 127, 1 mit Anm. Altmeppen NJW 1994, 2353; Drygala BB 1992, 80; Bäcker GmbHR 1994, 766;… Lutter/Hommelhoff GmbHG 14. Aufl., §§ 32a/b Rdn. 122;… Hachenburg/Ulmer GmbHG, 8. Aufl., §§ 32a/b Rdn. 114; Real GmbHR 1994, 777; OLG Karlsruhe ZIP 1994, 1183). - OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 3 W 3/08
Voraussetzungen einer auf die Räumung und Herausgabe eines zu gewerblichen …
In der Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, WM 1994, 1983) sind zwar vereinzelt die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung für den Fall bejaht worden, dass Betriebsmittel wie Baugeräte und -maschinen mit der Folge eines drohenden Verschleißes weitergenutzt würden. - LG Stralsund, 14.03.2002 - 7 O 95/02
Zu Frage des Erlasses einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung von …
Wird diese Funktion gefährdet, so wird das Recht des Gläubigers, sein Sicherungsrecht zu verwirklichen, im Sinne von § 935 ZPO wesentlich erschwert (Beschluß des OLG Rostock vom 22.12.1997 AZ: 1 W 259/97; OLG Karlsruhe WM 1994, 1983 (1986) [OLG Karlsruhe 17.06.1994 - 15 U 90/94] ;… Zöller-Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 935, Rn. 13, § 940 Rn. 8 Stichwort "Herausgabe und Sequestration").
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