Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06 A (F) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 40
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2; FGO § 69
Betriebsaufspaltung; Pachtverzicht; Besitzgesellschaft; Überlassenes Anlagevermögen; Abzugsbeschränkung; Wirtschaftlicher Zusammenhang; Beteiligungserträge; Einkunftserzielungsabsicht - Abziehbarkeit der mit Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung der Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheids bei unklarer Gesetzeslage; Abziehbarkeit der mit Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Werbungskosten und Betriebsausgaben; Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen einer ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abziehbarkeit der mit Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Werbungskosten und Betriebsausgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.11.1997 - IV R 67/96
Abfärbewirkung bei Betriebsaufspaltung
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06
Die Einkunftserzielungsabsicht wird durch ein unangemessen niedriges Nutzungsentgelt schon deshalb nicht in Frage gestellt, weil sich die Ausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft, die Betriebseinnahmen der Besitzgesellschaft darstellen, entsprechend erhöhen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 13.11.1997 IV R 67/96, BStBl II 1998, 254 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BFH, 14.01.1998 - X R 57/93
Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06
Hier soll unter dem Gesichtspunkt des § 12 Nr. 2 EStG der beim Besitzunternehmen für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gebuchte Aufwand anteilig zu stornieren sein (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14.1. 1998: X R 57/93, BFH/NV BFH/R 1998, 1160). - BFH, 25.08.1998 - II B 25/98
Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06
Bei einer streitigen Rechtsfrage ist die Aussetzung der Vollziehung bereits dann zu gewähren, wenn die Gesetzeslage unklar ist, im Schrifttum Bedenken gegen die Vorschrift erhoben werden und die Streitfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.8. 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 …und vom 6.3. 2000 V B 170(99, BFH/NV 2000, 1147).
- BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06
Ernstliche Zweifel nach dieser Vorschrift sind zu bejahen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung seit BFH-Beschluss vom 10.2.1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182). - BFH, 06.03.2000 - V B 170/99
AdV, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06
Bei einer streitigen Rechtsfrage ist die Aussetzung der Vollziehung bereits dann zu gewähren, wenn die Gesetzeslage unklar ist, im Schrifttum Bedenken gegen die Vorschrift erhoben werden und die Streitfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.8. 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 und vom 6.3. 2000 V B 170(99, BFH/NV 2000, 1147). - BFH, 11.04.2003 - IV B 176/02
Rückstellung für Garantieverpflichtungen
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06
Insbesondere ist, worauf der erkennende Senat bereits wiederholt hingewiesen hat, nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschluss vom 11.4.2003 IV B 176/02, BFH/NV 2003, 919 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 18.04.2012 - X R 5/10
Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf …
Damit dürften die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden (so ausdrücklich das FG Bremen in seinem Urteil vom 27. April 2006 1 K 204/05 (6), EFG 2006, 1234, rkr.; im Ergebnis ebenso: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2006 6 K 202/06, EFG 2007, 568, rkr.; FG Münster, Urteil vom 23. März 2011 7 K 2793/07 E, EFG 2011, 1135, Rev. X R 17/11; a.A. hingegen FG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2006 15 V 346/06 A (F), nicht veröffentlicht, juris, rkr.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2009 2 K 1486/08, EFG 2011, 861, Rev. IV R 4/11). - BFH, 18.04.2012 - X R 7/10
Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf …
Damit dürften die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden (so ausdrücklich das FG Bremen in seinem Urteil vom 27. April 2006 1 K 204/05 (6), EFG 2006, 1234, rkr.; im Ergebnis ebenso: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2006 6 K 202/06, EFG 2007, 568, rkr.; FG Münster, Urteil vom 23. März 2011 7 K 2793/07 E, EFG 2011, 1135, Rev. X R 17/11; a.A. hingegen FG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2006 15 V 346/06 A (F), nicht veröffentlicht, juris, rkr.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2009 2 K 1486/08, EFG 2011, 861, Rev. IV R 4/11). - FG Münster, 23.03.2011 - 7 K 2793/07
Zusammenhang mit hälftig steuerfreien Einnahmen
Rn. 56 b) Demgegenüber hat das FG Düsseldorf in einem Beschluss vom 19.4.2006 (15 V 346/06, juris) Zweifel an der genannten Rechtsauffassung geäußert.Rn. 60 Hierbei ist allerdings der von dem FG Düsseldorf (Beschluss vom 19.4 2006 15 V 346/06, juris) und von dem FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.9. 2009 2 K 1486/08, juris) vertretenen Auffassung, dass die fraglichen Betriebsausgaben durchaus auch in (unmittelbarem) wirtschaftlichen Zusammenhang zu Pachteinnahmen stehen, zumindest dann zuzustimmen, wenn die Pachtzinsen lediglich gekürzt und nicht vollständig ausgesetzt werden.
Rn. 64 e) Ein anderes Ergebnis ergibt sich im Streitfall auch nicht daraus, dass bei einer Kürzung anstatt einer vollständigen Aussetzung des Pachtentgelts - worauf das FG Düsseldorf (Beschluss vom 19.4 2006 15 V 346/06, juris) zutreffend hinweist - das Pachtverhältnis einer Angemessenheitsprüfung unterzogen werden muss.
- FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 1486/08
Sind die nach einem vollständigen Verzicht auf Mietzahlung damit in Zusammenhang …
Der Beklagte misst dieser Regelung damit die Bedeutung einer dem § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vergleichbaren Gewinnkorrekturvorschrift zu, die ihr weder nach dem Wortlaut noch nach ihrem erkennbaren Regelungsgehalt zukommt (so auch FG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2006 15 V 346/06 A (F), JurisDok).Damit kann es auch für den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den streitigen Aufwendungen und den (zukünftigen möglichen) Beteiligungserträgen aus der C Verwaltungs GmbH nicht entscheidend darauf ankommen, ob es zu einer möglichen Erhöhung der Beteiligungserträge kommt (FG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2006, aaO).
Das FG Düsseldorf (Beschluss vom 19. April 2006, aaO) weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass dabei letztlich unklar bleibt, wie die pauschale Betriebsausgabenkürzung des § 3 c Abs. 2 EStG auf die Bandbreite möglicher Abweichungen einer angemessenen Vergütung anzuwenden wäre.
- FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2973/09
Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer …
Einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen einer unentgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern an die Betriebskapitalgesellschaft und den auf diese Wirtschaftsgüter anfallenden Aufwendungen, wie § 3c Abs. 2 EStG ihn erfordert, verneint auch das FG Düsseldorf (Beschluss vom 19. April 2006, 15 V 346/06 A (F), veröffentlicht in Juris).Einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen einer unentgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern an die Betriebskapitalgesellschaft und den auf diese Wirtschaftsgüter anfallenden Aufwendungen, wie § 3c Abs. 2 EStG ihn erfordert, verneint auch das FG Düsseldorf (Beschluss vom 19.04.2006, 15 V 346/06 A (F), veröffentlicht in Juris).
- FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2977/09
Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer …
Rn. 34 Einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen einer unentgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern an die Betriebskapitalgesellschaft und den auf diese Wirtschaftsgüter anfallenden Aufwendungen, wie § 3c Abs. 2 EStG ihn erfordert, verneint auch das FG Düsseldorf (Beschluss vom 19.04.2006, 15 V 346/06 A (F), veröffentlicht in Juris).
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