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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.04.2022

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.03.2022 - 15 VA 4/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7930
OLG Hamm, 23.03.2022 - 15 VA 4/22 (https://dejure.org/2022,7930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2022 - 15 VA 4/22 (https://dejure.org/2022,7930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2022 - 15 VA 4/22 (https://dejure.org/2022,7930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 40 Abs. 1 S. 1; EGGVG § 23 Abs. 1 S. 1
    Abweisung eines Antrags auf Veröffentlichung des Beschlusses eines Amtsgerichts; Einstellung einer gerichtlichen Entscheidung in die Datenbank NRWE; Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art; Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 65.85

    Fleischbeschauer - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 23 RiStBV), …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2022 - 15 VA 4/22
    Eine Maßnahme einer Justizbehörde liegt aber nur vor, wenn die jeweils in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen wird, die der jeweiligen Behörde als ihre spezifische Aufgabe auf einem in der genannten Vorschrift aufgeführten Rechtsgebiete zugewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 14. April 1988,- 3 C 65/85 - juris Rn. 40 f.; BGH…, Beschluss vom 15. November 1988 - IVa ARZ (VZ) 5/88 - Juris Rn. 23).

    Die allgemeine Veröffentlichung von Entscheidungen auf Datenbanken der Justiz, die uneingeschränkt den Zugang für jedermann ermöglichen, dient verschiedenen Funktionen der Publikationspflicht, insbesondere der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit (vgl. hierzu auch BVerwG, NJW 1989, 412 - 414), ohne dass diese allein oder aber auch nur schwerpunktmäßig in der spezifischen Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet der Zivilrechtspflege zu verorten wären (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7.November 2019, 3 K 6973/19, BeckRS 2019, 37277).

    Daher stellt es zumindest im Hinblick auf ein entsprechendes Begehren einer nicht am Verfahrens beteiligten Person keinen speziellen Justizverwaltungsakt als Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet der Zivilrechtspflege im Sinne des § 23 EGGVG dar (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2015, 1 VA 70/15 [richtig: 1 VAs 70/15 - d. Red.] , zitiert nach juris; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85 - juris).

  • VG Karlsruhe, 07.11.2019 - 3 K 6973/19
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2022 - 15 VA 4/22
    Bei der Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch die Justizbehörden zum Zwecke der Erfüllung ihrer Publikationspflicht handelt es sich um eine nach öffentlichem Recht zu beurteilende schlicht verwaltende Tätigkeit (VG Karlsruhe, Beschluss vom 7.November 2019, 3 K 6973/19, BeckRS 2019, 37277).

    Die allgemeine Veröffentlichung von Entscheidungen auf Datenbanken der Justiz, die uneingeschränkt den Zugang für jedermann ermöglichen, dient verschiedenen Funktionen der Publikationspflicht, insbesondere der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit (vgl. hierzu auch BVerwG, NJW 1989, 412 - 414), ohne dass diese allein oder aber auch nur schwerpunktmäßig in der spezifischen Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet der Zivilrechtspflege zu verorten wären (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7.November 2019, 3 K 6973/19, BeckRS 2019, 37277).

    Auch soweit sie über die Befriedigung des allgemeinen und pressespezifischen Informationsbedürfnisses hinaus der Rechtsfortbildung und Gesetzeskonkretisierung dient, kann sie nicht dem spezifischen Aufgabenbereich der Zivilrechtspflege zugeordnet werden (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2019, 3 K 6973/19, BeckRS 2019, 37277).

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes; …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2022 - 15 VA 4/22
    Ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorliegt, bestimmt sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl. BVerwG NJW 1974 S. 2087).
  • OLG Hamm, 26.01.2015 - 1 VAs 70/15

    Rechtsprechungsdatenbank NRWE; Anspruch auf Veröffentlichung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2022 - 15 VA 4/22
    Daher stellt es zumindest im Hinblick auf ein entsprechendes Begehren einer nicht am Verfahrens beteiligten Person keinen speziellen Justizverwaltungsakt als Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet der Zivilrechtspflege im Sinne des § 23 EGGVG dar (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2015, 1 VA 70/15 [richtig: 1 VAs 70/15 - d. Red.] , zitiert nach juris; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85 - juris).
  • BayObLG, 29.08.2023 - 101 VA 39/23

    Rechtsweg bei einem Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen …

    aa) Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 23. März 2022, 15 VA 4/22, juris 2 ff.;… Beschluss vom 26. Januar 2015, III-1 VAs 70/15, juris Rn. 5), der sich das Oberlandesgericht Düsseldorf angeschlossen hat (…Beschluss vom 30. Januar 2023, 3 VA 12/22, juris Rn. 2), ist für das Begehren, dass eine bestimmte Entscheidung veröffentlicht werden soll, nicht der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sondern der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO gegeben.

    Die Oberlandesgerichte Hamm (Beschluss vom 23. März 2022, 15 VA 4/22, juris 2 ff.) und Düsseldorf (…Beschluss vom 30. Januar 2023, 3 VA 12/22, juris Rn. 2), die sich u. a. auf eine durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg überholte verwaltungsgerichtliche Entscheidung stützen, aber nicht mit den erwähnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen, enthalten keine Argumente, die Klärungsbedarf auslösen.

  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der …

    Der Senat hält somit an seiner Rechtsprechung fest, dass es sich bei der Entscheidung über das Begehren des Antragstellers auf Einstellung der Entscheidung in die Datenbank "Bayern.Recht" um eine Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege handelt (vgl. BayObLG StraFo 2022, 29 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 2 S 3145/19 -, juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. April 2020 - 2 VAs 1/20 -, juris jeweils zu einem Antrag auf Entfernung einer strafgerichtlichen Entscheidung von der Internetseite des entscheidenden Gerichts; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 2 S 623/20-, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 6 VA 24/20 -, juris zu einem Anspruch auf Unterlassung einer Veröffentlichung; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 23. März 2022 - 15 VA 4/22 -, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 26. Januar 2015 - III-1 VAs 70/15 -, juris Rn. 8 ff.; VG Aachen, Urteil vom 11. Februar 2020 - 8 K 276/16 -, juris; Putzke/Zenthöfer NJW 2015, 1777 ff., S. 1783).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2023 - 3 VA 12/22

    Rechtliche Einordnung der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen zum Zwecke …

    Der Senat teilt den vom Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 23. März 2022, 15 VA 4/22 - juris) und den vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (Beschluss vom 7. November 2019, 3 K 6973/19, BeckRS 2019, 37277) eingenommenen Standpunkt, dass es sich bei der Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch die Justizbehörden zum Zwecke der Erfüllung ihrer Publikationspflicht um eine nach öffentlichem Recht zu beurteilende, schlicht verwaltende Tätigkeit handelt.
  • VerfGH Saarland, 13.03.2024 - Lv 17/23

    Gesetzlicher Richter, Zulassung der Rechtsbeschwerde, unvertretbar, …

    Der Antragsteller hatte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm (Beschl. v. 23.03.2022 15 VA 4/22 BeckRS 2022, 7314) verlangt, eine "Vorabentscheidung" über den Rechtsweg zu treffen.
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