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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10953
VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/2000 (https://dejure.org/2001,10953)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2001 - 15 VG 3934/2000 (https://dejure.org/2001,10953)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 15 VG 3934/2000 (https://dejure.org/2001,10953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz

  • archive.org

    Planfeststellungsbeschluß "DA-Erweiterung A3XX"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erweiterung der Airbus-Produktionsfläche für Bau des A3XX in Hamburg gestoppt! (IBR 2001, 144)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    Sie sind jeweils anhand der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles situationsbedingt und damit bewertend zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, DVBl. 1991, 1142).

    Dann aber können gegenüber der Beigeladenen derartige Schutzauflagen nicht verfügt werden, da sie rechtlich nicht durchsetzbar sind ( vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a.a.O.).

    Zwar kann entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht bestritten werden, daß die Schutzwürdigkeit des Außenwohnbereich gegenüber dem Innenwohnbereich herabgesetzt ist, das Wohnen insgesamt umfaßt aber auch eine angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche (…vgl. BGH, Urt. v. 25.3.1993, BGHZ 122, 76 bis 84;… BVerwG, Urt. v. 21.5.1976, NJW 1976, 1760, 1764; Urt. v. 29.1.1991, aaO.; Beschl.v. 29.12.1998, UPR 1999, 226 ).

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    Zwar kann entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht bestritten werden, daß die Schutzwürdigkeit des Außenwohnbereich gegenüber dem Innenwohnbereich herabgesetzt ist, das Wohnen insgesamt umfaßt aber auch eine angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.1993, BGHZ 122, 76 bis 84;… BVerwG, Urt. v. 21.5.1976, NJW 1976, 1760, 1764;… Urt. v. 29.1.1991, aaO.; Beschl.v. 29.12.1998, UPR 1999, 226 ).

    So hat auch der Bundesgerichtshof in seiner neueren Entscheidung vom 25. März 1993 ( BGHZ 122, 76 bis 85) deutlich gemacht, daß die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle deutlich über der fachplanungsrechtlichen Erheblichkeitsschwelle liegt, die zugleich das zumutbare Maß bezeichnet, bis zu dem Eigentümer Beeinträchtigungen nach § 906 Abs. 2 BGB hinzunehmen haben.

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    Daß eine nur mittelbare Herbeiführung solch positiver Auswirkungen nicht ausreicht, um das Vorhaben als gemeinnützig einzustufen und damit Eingriffe in Rechte Dritter zu rechtfertigen, verdeutlicht gerade auch die von der Antragsgegnerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung herangezogene Rechtsprechung: ( BVerfG, Urt. v. 24.3.1987, BVerfGE 74, 264ff.-Boxberg-;.BVerwG, Beschl. v. 7.11.1996, NVwZ-RR 1997, 523).

    So hat das Bundesverfassungsgericht in dem zitierten Boxbergurteil ( BVerfGE 74, 264, 284 ff.) zur Voraussetzung gemacht, daß ein Gesetz den Gemeinwohlzweck umschreibt, die Voraussetzungen für einen Eingriff festlegt und insbesondere Vorkehrungen zur Sicherung des mit verfolgten Gemeinwohlzwecks regelt.

  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S. …

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    Daß eine nur mittelbare Herbeiführung solch positiver Auswirkungen nicht ausreicht, um das Vorhaben als gemeinnützig einzustufen und damit Eingriffe in Rechte Dritter zu rechtfertigen, verdeutlicht gerade auch die von der Antragsgegnerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung herangezogene Rechtsprechung: (… BVerfG, Urt. v. 24.3.1987, BVerfGE 74, 264ff.-Boxberg-;.BVerwG, Beschl. v. 7.11.1996, NVwZ-RR 1997, 523).

    In den anderen Fällen der zitierten Rechtsprechung, in denen auch privatnützige Eingriffe in Rechte Dritter zulässig sein können, war entweder durch Gesetz oder aber durch den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses selbst sichergestellt, daß die Anlage ordnungsgemäß zum Nutzen der Allgemeinheit geführt wird (…zum Beispiel Abfallentsorgungsanlage: BVerwG, Urt. v. 9.3.1990, BVerwGE 85, 44 = DVBl. 1990, 589; Energieversorgungsleitung: BVerfGE 66, 248 [257]; im übrigen fordert auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 7.11.1996, NVwZ-RR 1997, 523 unter Hinweis auf die Boxbergentscheidung eine Sicherstellung, daß der Zweck zum Nutzen der Allgemeinheit dauerhaft erreichbar bleibt).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    Fachplanungsentscheidungen unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich der Anforderung der Planrechtfertigung als erster Stufe der rechtlichen Bindung (Urteil vom 14.2.1975, BVerwGE 48 S. 56; Urteil vom 3.5.1988, NVwZ 1989 S. 149; OVG Hamburg, Beschluß vom 13.12.1994, OVG Bs III 376/93 m.w.N.).

    Dabei muß die Planung den Zielen des Fachplanungsgesetzes mit hinreichender Plausibilität dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1988, NVwZ 1989 S. 149; OVG Hamburg…, Beschluß vom 13.12.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    Die Tatbestandsvoraussetzung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat eines Verfahrensbeteiligten ist damit erfüllt, denn hierbei ist es ohne Bedeutung, ob die Mitgliedschaft in amtlicher Eigenschaft - hier zur Wahrnehmung der Interessen der Antragsgegnerin, die Aktien der Daimler Benz Luft- und Raumfahrt Holding im Werte von mehreren Hundert Millionen DM besitzt - oder als Privatperson wahrgenommen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom.18.12.1987, NVwZ 1988 S. 527, vom 30.5.1984, NVwZ 1984 S. 718 …und vom 30.5.1984, BVerwGE 69, S. 263;… a.A. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., Rn. 22 zu § 20).

    Darunter fallen nicht nur die das Verfahren abschließenden Entscheidungen, sondern auch vorbereitende Handlungen und erst recht Weisungen und weisungsähnliche Handlungen (BVerwG, Urteil vom 30.5.1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    Fachplanungsentscheidungen unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich der Anforderung der Planrechtfertigung als erster Stufe der rechtlichen Bindung (Urteil vom 14.2.1975, BVerwGE 48 S. 56; Urteil vom 3.5.1988, NVwZ 1989 S. 149; OVG Hamburg, Beschluß vom 13.12.1994, OVG Bs III 376/93 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    In den anderen Fällen der zitierten Rechtsprechung, in denen auch privatnützige Eingriffe in Rechte Dritter zulässig sein können, war entweder durch Gesetz oder aber durch den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses selbst sichergestellt, daß die Anlage ordnungsgemäß zum Nutzen der Allgemeinheit geführt wird (…zum Beispiel Abfallentsorgungsanlage: BVerwG, Urt. v. 9.3.1990, BVerwGE 85, 44 = DVBl. 1990, 589; Energieversorgungsleitung: BVerfGE 66, 248 [257]; im übrigen fordert auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 7.11.1996, NVwZ-RR 1997, 523 unter Hinweis auf die Boxbergentscheidung eine Sicherstellung, daß der Zweck zum Nutzen der Allgemeinheit dauerhaft erreichbar bleibt).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm; …

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    Da im privaten Machtbereich gilt, daß jeder sein Eigentum so nutzen darf, wie es ihm richtig erscheint, und nicht seinerseits Schutzmaßnahmen ergreifen muß, um eine rechtswidrige Lärmbelästigung abzuwehren oder herabzumindern (vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1990, BGHZ 111, 63 bis 75;… Urt. v. 6. Juni 1969, MDR 1969, 744, Urt. v. 11.11.1983, NJW 1984, 1242;… Palandt, BGB, 59. Auflage 2000, § 906 Rn. 21), muß diese Grenze auch für privatnützige Vorhaben gelten.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
    Es reicht aus, wenn es objektiv "vernünftigerweise geboten" ist (BVerwG, Urteil vom 7.7.1978, BVerwGE 56 S. 110).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …

  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 231/82

    Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs bei Notwendigkeit einer behördlichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
  • BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98

    Flugplatz; Flugzeugwerk; Planfeststellungsverfahren; faires Verfahren; …

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert - …

  • BGH, 30.01.1986 - III ZR 34/85

    Entschädigung von Anwohnern - Militärflughäfen - Lärmbeeinträchtigungen

  • BVerfG, 01.10.1984 - 1 BvR 231/84

    Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; …

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

  • VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 15 VG 3936/00
    Die Kammer hat in ihren Beschlüssen in Parallelverfahren (15 VG 3934/00 und 15 VG 3932/00) vom 10. und 15. Januar 2001 ausgeführt, daß nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2000 die Auffassung der Europäischen Kommission und der Antragsgegnerin, wonach die umweltrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Planvorhabens an der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zu messen sei, nicht mehr aufrecht erhalten werden könne.
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 4838/00
    Die Kammer hat in ihren Beschlüssen in Parallelverfahren (15 VG 3934/00 und 15 VG 3932/00) vom 10. und 15. Januar 2001 ausgeführt, daß nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2000 die Auffassung der Europäischen Kommission und der Antragsgegnerin, wonach die umweltrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Planvorhabens an der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zu messen sei, nicht mehr aufrecht erhalten werden könne.
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 5102/00
    Die Kammer hat in ihren Beschlüssen in Parallelverfahren (15 VG 3934/00 und 15 VG 3932/00) vom 10. und 15. Januar 2001 ausgeführt, daß nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2000 die Auffassung der Europäischen Kommission und der Antragsgegnerin, wonach die umweltrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Planvorhabens an der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zu messen sei, nicht mehr aufrecht erhalten werden könne.
  • VG Hamburg, 02.10.2002 - 15 VG 3906/02

    Einstweiliger Rechtsschutz: Interessenabwägung

    Den in erster Instanz erfolgreichen Antrag einiger anderer Kläger, die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen wiederherzustellen (Beschlüsse vom 18. Dezember 2000, 15 VG 3923/2000, vom 10. Januar 2001, 15 VG 3934/2000, und vom 22. Januar 2001, 15 VG 4838/2000), lehnte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit (Teil-)Beschlüssen vom 19. Februar 2001 (Az.: OVG 2 Bs 370/00, OVG 2 Bs 28/01) und vom 19. April 2001 (Az.: OVG 2 Bs 21/01) als Ergebnis einer Interessenabwägung ab und ermöglichte damit den Baubeginn.
  • OVG Hamburg, 03.02.2003 - 2 Bs 376/02
    Mehrere von anderen Klägern mit in vergleichbaren Lagen belegenen Grundstücken dagegen geführte Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieben, nachdem das Verwaltungsgericht zunächst die aufschiebende Wirkung der Klagen hergestellt hatte (Beschlüsse v. 18.12.2000 - 15 VG 3923/2000, v. 10.1.2001 - 15 VG 3934/2000, v. 22.1.2001 - 15 VG 4838/2000), vor dem Beschwerdegericht im Ergebnis ohne Erfolg (Teilbeschlüsse v. 19.2.2001 - OVG 2 Bs 370/00, OVG 2 Bs 28/01, v. 19.4.2001 - 2 Bs 21/01 zur Vollziehungsanordnung v. 22.7.2000 sowie Schlussbeschluss v. 19.7.2001 zur Vollziehungsanordnung v. 8.5.2000).
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