Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.03.1997 - 15 W 1/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 18.08.1989 - 2 Wx 12/89
Gebühren gem. § 147 Abs. 2 KostO für die Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und …
Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1997 - 15 W 1/97
In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird nunmehr einhellig der Standpunkt vertreten, bei der Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und der Prüfung der Umschreibungsreife durch den Urkundsnotar handele es sich um einzelne Tätigkeiten, für die jeweils gesondert eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO anzusetzen sei (…BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 701 sowie FGPrax 1995, 164 = NJW-RR 1996, 95 = JMBl NW 1995, 226; OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 904; OLG Köln - 2. ZS. -, JurBüro 1990, 80 unter Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung des 17. ZS. in JurBüro 1986, 1231 und 1697).Die Überprüfung der erfolgten Zahlung des Kaufpreises dient dem Interesse der Verkäuferin, durch den Antrag des Notars auf Vollzug der Eigentumsumschreibung im Grundbuch das Eigentum an dem Grundstück nicht zu verlieren, ohne den Kaufpreis tatsächlich erhalten zu haben (vgl. insbesondere BayObLG a.a.O. sowie OLG Köln JurBüro 1990, 80, 82).
- OLG München, 20.01.1998 - 25 U 4623/97
Bindungsfrist beim sog. Einheimischenmodell
Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1997 - 15 W 1/97
(Leitsatz des Einsenders) OLG München, Urteil vom 20.1.1998 - 25 U 4623/97 -, mitgeteilt von Notar Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen. - BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91
Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"
Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1997 - 15 W 1/97
Nach herrschender Meinung kann eine Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit die Schaffung von Baurecht von der Übernahme solcher Verpflichtungen durch die begünstigten Grundstückseigentümer abhängig machen, wenn sie damit einheimischen Bauwilligen den Erwerb von Grundstücken sichern will (vgl. u.a. BVerwG NJW 93, 2695 f. [= MittBayNot 1993, 164 ff.]). - BayObLG, 30.06.1987 - BReg. 3 Z 90/87
Mitwirken des Präsidenten des Landgerichts als Richter in …
Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1997 - 15 W 1/97
Landgerichts weitere Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLGZ 1987, 228 = … - BayObLG, 08.05.1985 - BReg. 3 Z 37/85
Mitwirkung eines Notars als Richter am Notarkostenbeschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1997 - 15 W 1/97
Es entspricht in der Rechtsprechung einhelliger Auffassung, daß der Präsident des Landgerichts von der Wahrnehmung seines Richteramtes bei der Entscheidung über eine Notarkostenbeschwerde ausgeschlossen ist, wenn er als Organ der Justizverwaltung im Wege der Dienstaufsicht dem Notar die Weisung zur Einleitung des Verfahrens erteilt hat (vgl. BayObLGZ 1985, 182 = NJW 1986, 1622 ; OLG Stuttgart DNotZ 1972, 185 ;… Korintenberg/Bengel KostO, 13. Aufl., § 156 Rdnr. 67).
- OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04
Zur ordnungsgemäßen Besetzung einer Kammer des Landgerichts bei der Entscheidung …
Dies ist hinsichtlich derjenigen richterlichen Amtsträger, denen die Aufgaben der Justizverwaltung unmittelbar zufallen, also hinsichtlich der Landgerichtspräsidenten und ihrer ständigen Vertreter weitestgehend anerkannt (vgl. u.a. Senat MittBayNot 1998, 202, 203; BayObLG … - LG Köln, 09.12.1997 - 11 T 237/97
Pflicht zur Auszahlung eines hinterlegten Betrages nach seiner Abtretung und …
9. Kostenrecht - Gesonderte Gebühren für Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und Prüfung der Umschreibungsreife (OLG Hamm, Beschluß vom 25.3. 1997 - 15 W 1/97 - mitgeteilt von Richter am OLG Karldieter Schmidt, Hamm) GG Art. 97 Abs. 2 KostG §§ 156; 147 Abs. 2 1. Für die Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und Prüfung der Umschreibungsreife fällt jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 147 II an. - AG Grevenbroich, 15.12.1997 - 7 M 2313/97
Anweisung an Gerichtsvollzieher zur Zustellung vollstreckbarer notarieller …
Da eine solche Zustellungsart zum Aufgabenbereich des Gerichtsvollziehers gehört, ein 9. Kostenrecht - Gesonderte Gebühren für Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und Prüfung der Umschreibungsreife (OLG Hamm, Beschluß vom 25.3. 1997 - 15 W 1/97 - mitgeteilt von Richter am OLG Karldieter Schmidt, Hamm) GG Art. 97 Abs. 2 KostG §§ 156; 147 Abs. 2 1. Für die Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und Prüfung der Umschreibungsreife fällt jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 147 II an.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 13.06.1997 - 15 W 1/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1805/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beendigung eines aktienrechtlichen …
Die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf Erhöhung der Ausgleichszahlung sind zwar mittlerweile rechtskräftig zurückgewiesen worden (Beschluß des Landgerichts Mannheim vom 16. Dezember 1996 - 23 AktE 1/90 - und Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. Juni 1997 - 15 W 1/97 -).
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