Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1349
- FamRZ 1991, 1483
Wird zitiert von ... (22)
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …
Rn. 12 aa) Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihnen eingesetzten Erben tatsächlich gedacht haben und was sie für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt haben (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f. OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06
Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten …
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind
Rn. 18 Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
- OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
Wirksamkeit der Bestimmung der gewillkürten Rechtsnachfolger des eingesetzten …
So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind. - OLG Schleswig, 10.06.2013 - 3 Wx 15/13
Ergänzende Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung des Ehegatten des Erben
Dafür ist kein gesonderter Hinweis auf die Person des Ersatzerben erforderlich, sondern reicht die Berufung der vorverstorbenen, dem Erblasser nahestehenden Person als solche (BayObLGZ 1982, 159, 163; BayObLG FamRZ 1988, 986, 988; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1349 ff bei juris Rn. 36 und die weiteren Nachweise oben unter Prüfungsschritt 6). - OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit
Über den gesetzlich geregelten Sonderfall hinaus läßt sich § 2069 BGB jedoch nicht anwenden (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167 = FamRZ 1988, 986/987; OLG Hamm OLGZ 1992, 23 = NJW-RR 1991, 1349; OLG Karlsruhe DNotZ 1993, 456 = FamRZ 1993, 363 = NJW-RR 1992, 1482).Vielmehr ist es der richterlichen Feststellung und Auslegung nach den allgemeinen Vorschriften (§ 133, 2084 BGB) überlassen, ob sich ein Wille des Erblassers zur Berufung von Ersatzerben feststellen läßt und ob dieser Erblasserwille wenigstens andeutungsweise in dem Testament Ausdruck gefunden hat (Senat in 20 W 220/89 vom 29.06.1989; KG FamRZ 1977, 344; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1322, OLG Hamm OLGZ 1987, 179 = FamRZ 1987, 639 = NJW-RR 1987, 648 = Rpfleger 1987, 247 sowie OLGZ 1992, 23 = NJW-RR 1991, 1349; …
Deshalb kann der Senat nur feststellen, ob das Auslegungsergebnis möglich erscheint; dagegen kommt es nicht darauf an, ob es zwingend ist oder ob ein anderes Ergebnis ebenfalls möglich, vielleicht sogar näherliegend wäre (OLG Hamm OLGZ 1992, 23 = NJW-RR 1991, 1349; KG OLGZ 1993, 398 = FamRZ 1993, 1251;… Keidel/Kuntze FGG Teil A 13. Aufl. § 27 Rn. 48).
- KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19
Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten …
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 15 W 129/91 juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. September 1995 - 20 W 551/94 -, juris).Ohne Erfolg beruft sich die Beteiligte zu 2) für ihren Standpunkt auf die in der Beschwerdebegründung zitierte obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 1988 - 2 W 66/87 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 15 W 129/91 - juris; OLG München, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 31 Wx 35/06 juris).
- BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei …
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich und mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier: …
(vgl. etwa KG FamRZ 1977, 344; BayObLGZ 1982, 159; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1322; Senat FamRZ 1991, 1483).In diesen Fällten ist zunächst zu erforschen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat. - OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95
Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf …
Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest eben nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; Senat in 20 W 551/94 vom 07.09.1995 = NJW-RR 1996, 261 = FamRZ 1996, 829 = ZEV 1995, 457 = ErbPrax 1996, 67 = OLG-Report Frankfurt am Main 1995, 272; OLG Hamm OLGZ 1992, 23 = NJW-RR 1991, 1349; KG OLGZ 1993, 398 = FamRZ 1993, 1251;… Keidel/Kuntze FGG Teil A 13. Aufl. Rn. 47, 48, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 20, 21, je zu § 27). - BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - …
- OLG Hamm, 19.03.2025 - 10 W 40/25
- OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung
- BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge
- BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
Auslegung eines Testaments
- AG Augsburg, 04.06.2012 - VI 202/11
Vorversterben des im notariellen Erbvertrag eingesetzten Erben und des …
- BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99
Auslegung eines Erbvertrages
- BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99
Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung
- OLG Jena, 01.09.2025 - 6 W 94/24
Testamentsauslegung und Versterben des Erben vor dem Erbfall
- OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste
- OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
Testamentauslegung im Hinblick auf stillschweigende Berufung eines Ersatzerben …
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/11
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