Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …
Auszug aus OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
In vielen Fällen wird die Gefahr kerngleicher Wiederholungshandlungen durchaus noch recht greifbar sein, so dass man auch bei zeitweiligem Abstellen der Störungen und/oder - wie hier - einer von Anfang an zeitlich beschränkten Störung oft noch einen Verfügungsgrund wird glaubhaft machen können (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Februar 2017- 4 U 166/16, juris Rn. 35; KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9), dies insbesondere, wenn vom Antragsgegner kein oder kein plausibler Grund für das Abstellen der Störung vorgetragen oder sonst ersichtlich ist. - OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Greenpeace-Aktion rechtmäßig
Auszug aus OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
Dabei muss die Ausräumung der Wiederholungsgefahr sicher strengeren und teils auch ganz anderen Anforderungen genügen (siehe allgemein auch schon OLG Brandenburg…, Beschluss vom 1. März 2022 - 1 W 4/22, GRUR-RS 2022, 5850 Rn. 21;… OLG Rostock Beschl. v. 26. April 2021 - 2 W 12/21, BeckRS 2021, 9611 Rn. 6; OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871: MüKo-ZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, § 935 Rn. 17 m.w.N.). - KG, 22.03.2019 - 10 W 172/18
"Messer-Einwanderung": YouTube verliert gegen die AfD und muss entferntes Video …
Auszug aus OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
In vielen Fällen wird die Gefahr kerngleicher Wiederholungshandlungen durchaus noch recht greifbar sein, so dass man auch bei zeitweiligem Abstellen der Störungen und/oder - wie hier - einer von Anfang an zeitlich beschränkten Störung oft noch einen Verfügungsgrund wird glaubhaft machen können (vgl. etwa OLG Stuttgart…, Urteil vom 8. Februar 2017- 4 U 166/16, juris Rn. 35; KG, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9), dies insbesondere, wenn vom Antragsgegner kein oder kein plausibler Grund für das Abstellen der Störung vorgetragen oder sonst ersichtlich ist.
- OLG Frankfurt, 02.02.2023 - 11 U 101/22
Parodierende Auseinandersetzung mit einem urheberrechtlich geschützten Lichtbild
Auszug aus OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
Dies mag u.U. dafür sprechen können, dass auch bei einem Einstellen in eine Instagram-Story für 24 Stunden jedenfalls in diesem Kernbereich der schwelenden Auseinandersetzungen möglicherweise eher mit etwaigen Wiederholungen gerechnet werden muss und deswegen möglicherweise auch nach Ablauf der 24h-Frist dann einiges für einen fortbestehenden Verfügungsgrund hätte streiten können (wie bei der Fehde zwischen einem Comedian und einem Youtuber bei LG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2022 - 2-03 O 244/22, juris oder bei der gleichsam schwelenden Auseinandersetzung zweier Personen im Fall des OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. Februar 2023 - 11 U 101/22, juris). - BVerfG, 15.06.2023 - 1 BvR 1011/23
Erfolgreicher Eilantrag: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale …
Auszug aus OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.6.2023 - 1 BvR 1011/23, NJW 2023, 2770) begegnet es indes ersichtlich verfassungsrechtlichen Zweifeln, wenn die Eilbedürftigkeit im Sinne von § 935 ZPO auf die Wahrung einer weder begründeten noch konkret hinterfragten "Regelfrist" reduziert wird. - OLG Rostock, 26.04.2021 - 2 W 12/21
Unterlassungsverfügung: Verfügungsgrund wegen Veröffentlichung in einem …
Auszug aus OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
Dabei muss die Ausräumung der Wiederholungsgefahr sicher strengeren und teils auch ganz anderen Anforderungen genügen (siehe allgemein auch schon OLG Brandenburg…, Beschluss vom 1. März 2022 - 1 W 4/22, GRUR-RS 2022, 5850 Rn. 21; OLG Rostock Beschl. v. 26. April 2021 - 2 W 12/21, BeckRS 2021, 9611 Rn. 6; OLG Dresden…, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871: MüKo-ZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, § 935 Rn. 17 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 1 W 4/22
Betrieb einer Biogasanlage; Unterlassungsanspruch in Bezug auf Äußerungen; …
Auszug aus OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
Dabei muss die Ausräumung der Wiederholungsgefahr sicher strengeren und teils auch ganz anderen Anforderungen genügen (siehe allgemein auch schon OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2022 - 1 W 4/22, GRUR-RS 2022, 5850 Rn. 21;… OLG Rostock Beschl. v. 26. April 2021 - 2 W 12/21, BeckRS 2021, 9611 Rn. 6; OLG Dresden…, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871: MüKo-ZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, § 935 Rn. 17 m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 3 O 244/22
Auszug aus OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
Dies mag u.U. dafür sprechen können, dass auch bei einem Einstellen in eine Instagram-Story für 24 Stunden jedenfalls in diesem Kernbereich der schwelenden Auseinandersetzungen möglicherweise eher mit etwaigen Wiederholungen gerechnet werden muss und deswegen möglicherweise auch nach Ablauf der 24h-Frist dann einiges für einen fortbestehenden Verfügungsgrund hätte streiten können (wie bei der Fehde zwischen einem Comedian und einem Youtuber bei LG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2022 - 2-03 O 244/22, juris oder bei der gleichsam schwelenden Auseinandersetzung zweier Personen im Fall des OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. Februar 2023 - 11 U 101/22, juris).
- OLG München, 20.01.2026 - 18 U 2360/25
Fake-Profile, Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am eigenen Bild, …
In vielen Fällen wird die Gefahr kerngleicher Wiederholungshandlungen durchaus noch recht greifbar sein, so dass man auch bei zeitweiligem Abstellen der Störungen oft noch einen Verfügungsgrund wird glaubhaft machen können (siehe dazu [in Bezug auf einen "Wegfall einer 'Störung' vor dem Anhängigmachen des Verfügungsverfahrens"] z.B. OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, GRUR-RS 2023, 41014, Rn. 3 m.w.N.). - OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24
Wettbewerbsrechtliche Verfügungsklage wegen der Veröffentlichung von Äußerungen …
Denn die angegriffenen Äußerungen vor der sog. Bezahlschranke sind trotz der nur die beiden ersten Veröffentlichungen erfassenden Abmahnung bis heute weiterhin abrufbar (anders als im Fall bei Senat, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, GRUR-RS 2023, 41014). - OLG Bamberg, 08.07.2024 - 6 U 12/24
Dringlichkeit - Eilbedürftigkeit - Presserecht - presserechtliche Streitigkeit - …
Beim Verfügungsgrund handelt es sich um eine eigenständige prozessuale Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die neben dem Verfügungsanspruch bestehen muss (…vgl. Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 935 Rn. 1;… Huber/Braun, in: Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 935 Rn. 4;… Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 935 Rn. 13;… Drescher, in: MüKo-ZPO, 6. Aufl. 2020, § 935 Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2023 - 15 W 134/23, juris Rn. 3; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. September 2023 - 4 W 42/23, MMR 2024, 258 Rn. 10).Die vorgenannte obergerichtliche Rechtsprechung liefe jedoch auf eine faktische Dringlichkeitsvermutung hinaus (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2023 - 15 W 134/23, juris Rn. 3).
Es scheint in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass auch objektive Umstände wie etwa Zeitablauf (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2023 - 15 W 134/23, juris Rn. 4) oder Handlungen des "Verletzers" wie etwa das Löschung eines Internetbeitrags die Eilbedürftigkeit entfallen lassen können (OLG Rostock…, Beschluss vom 26. April 2021 -2 W 12/21, MMR 2022, 149 Rn. 6).
- OLG Dresden, 14.07.2026 - 4 W 361/26
Vermutung der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung in einer Pressesache …
Beim Verfügungsgrund handelt es sich um eine eigenständige prozessuale Voraussetzung, die von der Wiederholungsgefahr als materiell-rechtlicher Voraussetzung zu unterscheiden ist (…statt aller: Zöller-Vollkommer, ZPO 36. Aufl. 2025, § 935 juris-Rz. 10 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2025 - 15 W 121/25 unter Hinweis auf Beschl. v. 17.11.2023 - 15 W 134/23;… juris-Rz. 3; OLG Bamberg, Beschl. v. 13.2.2024 - 6 U 42/23 e, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.11.2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.9.2015 - 16 U 120/15, juris). - OLG Köln, 18.11.2025 - 15 W 121/25 Beim Verfügungsgrund handelt es sich um eine eigenständige prozessuale Voraussetzung, die von der Wiederholungsgefahr als materiell-rechtlicher Voraussetzung zu unterscheiden ist (Senat, Beschl. v. 17.11.2023 - 15 W 134/23, GRUR-RS 2023, 41014; OLG Bamberg, Beschl. v. 13.2.2024 - 6 U 42/23 e, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.11.2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.9.2015 - 16 U 120/15, juris).
Vielmehr handelt es sich stets um eine Frage der Umstände des Einzelfalls (Senat, Beschl. v. 17.11.2023 - 15 W 134/23, GRUR-RS 2023, 41014; OLG Bamberg, Beschl. v. 8.7.2024 - 6 U 12/24, GRUR-RS 2024, 28090;… Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 12 Rn. 144a;… Söder, in: BeckOK-Informations- und Medienrecht, 44. Edition Stand: 01.05.2024, § 823 BGB Rn. 331;… vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.3.2023 - 16 W 6/23, AfP 2023, 362 Rn. 4).
- OLG Brandenburg, 02.07.2026 - 1 W 15/26
Rechtmäßige Kostenauferlegung der Verfahrenskosten auf klagende Partei nach …
Dem ist mit der h.M. allerdings entgegenzuhalten, dass diese Auffassung einer rechtlichen Grundlage entbehrt, denn der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt gerade nicht allein die Glaubhaftmachung eines materiell-rechtlichen Anspruchs voraus, sondern darüber hinaus das Vorhandensein eines Verfügungsgrundes im Sinne eines besonderen Eilbedürfnisses, das im Rahmen des § 940 ZPO unter Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Parteien gesondert festzustellen ist (…st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 22.08.2018 - 1 W 34/18, juris Rn. 16;… Beschluss vom 01.03.2022 - 1 W 4/22, juris Rn. 21; ebenso OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, juris Rn. 3; OLG Rostock…, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 W 12/21, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06.01.2015 - 16 W 92/14, juris Rn. 3;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 935 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Elzer, § 935 Rn. 71;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl., § 935 Rn. 17). - OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
Anforderungen an den Verfügungsgrund nach eingestellter Verletzungshandlung in …
Es handelt sich dabei um eine eigenständige prozessuale Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die neben dem Verfügungsanspruch bestehen muss (OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, GRUR-RS 2023, 41014, Rn. 3) und daher nicht mit der materiellrechtlichen Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs gleichgesetzt werden darf (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 W 1932/18, GRUR-RR 2019, 64, Rn. 13 - CurryWoschdHaus). - LG Berlin II, 24.06.2025 - 27 O 161/25
Verfügungsgrund bei Einräumung fehlerhafter Berichterstattung
Vielmehr darf er von den Gerichten nur nach Prüfung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls angenommen werden (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 1 BvR 1011/23 - juris Rn. 26; OLG Bamberg…, Beschluss vom 8. Juli 2024 - 6 U 12/24 e - juris Rn. 14; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 1. März 2022 - 1 W 4/22 - juris Rn. 21; OLG Dresden…, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05 - juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2023 - 15 W 134/23 - juris Rn. 3; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 - juris Rn. 19;… Söder, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand: 1. Mai 2025, § 823 Rn. 331 m.w.N.).
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