Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 136/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marl - 5a VI 112/16
- OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 136/17
- OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 135/17
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 16.07.2020 - 2 U 7/19
Zur den Pflichten des Betreuers bei der Vermögensverwaltung eines vermögenden …
Die Bestimmung begründet keine Pflicht, nicht mündelsichere Kapitalanlagen, die der Betreuer bei Amtsbeginn bereits vorfindet, umzuwandeln (RGZ 137, 320, 323; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2020 - 3 W 37/20 K-, juris;… OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 714, bei juris Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 7. April 2017 - 15 W 136/17 - juris Rn. 12; KG NJW 1968, 1836;… Kroll-Ludwigs, a. a. O., § 1806 Rn. 7;… Schulte-Bunert, a. a. O. § 1806 Rn. 4;… Staudinger/Veith, a. a. O., § 1806 Rn. 10;… Zimmermann in: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1806 BGB Rn. 6;… Fröschle, a. a. O., § 1806 Rn. 7). - OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Umschichtung von …
Der Nachlasspfleger hat vielmehr im Einzelfall unter Würdigung aller Vermögenspositionen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden, inwieweit im Hinblick auf die nach Kapitalanlagekriterien zu ermittelnden Risiken eine Fortführung des Aktieninvestments vertretbar erscheint (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 - OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17).Der Beschwerdeführer ist als bestellter Nachlasspfleger gegen den angegriffenen Beschluss nach § 59 FamFG auch beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 8).
Rn. 15 Es besteht keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (Kammergericht, Beschluss vom 20.05.1968 - 1 W 1274/68 -, NJW 1968, 1836 mit überzeugender Herleitung aus der Entstehungsgeschichte; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714;… Lafontaine, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. (Stand: 15.10.2019), § 1806 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
Jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - der vom Nachlasspfleger bei Wahrnehmung dieses Interesses eingenommene Standpunkt sachlich gut vertretbar ist, widerspräche es billigem Ermessen, ihn mit den Gerichtskosten zu belasten, wenn er sich mit dieser Position im Ergebnis nicht durchzusetzen vermag (OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 14).
- LG Münster, 24.08.2020 - 5 T 339/20 Wenn daher der Nachlasspfleger im Rahmen der pflichtgemäßen Ausübung des ihm übertragenen fremdnützigen Amtes sachlich vertretbare Standpunkte einnimmt und danach handelt, können die hierfür entstehenden Kosten nach Auffassung der Kammer nicht ihm, sondern nur den unbekannten Erben auferlegt werden (ähnlich in vergleichbarer Konstellation: OLG Hamm, 07.04.2017, 15 W 136/17, zitiert über juris).
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