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| OLG Karlsruhe, 12.08.1977 - 15 W 23/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79
Bürgschaftskosten - Vollstreckungsaufschub - Vollziehungsaussetzungsverfahren - …
Ebenso wird im Zivilprozeß nur für vorläufige Sicherheitsleistungen - z. B. nach den §§ 709, 711, 712 der Zivilprozeßordnung (ZPO) - die Auffassung vertreten, daß die Kosten der als Sicherheit beigebrachten Bürgschaft erstattungsfähige Verfahrenskosten im weiteren Sinn seien (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1973 VI ZR 158/72, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1974, 573; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Karlsruhe vom 12. August 1977 15 W 23/77, Betriebs-Berater - BB - 1978, 381). - FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
Erstattungsfähigkeit einer Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren
Die Klägerin verweist hierzu u.a. auf Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 29. Oktober 1955 (NJW 1956, 350), des OLG Karlsruhe vom 12. August 1977 15 W 23/77 (BB 1978, 381), des OLG Koblenz vom 27. September 1979 14 W 435/79 (RPfl 1980, 70), des OLG Düsseldorf vom 04. März 1998 3 W 80/98, (NJW-RR 1998, 1455) und des OLG Schleswig vom 27. August 1998 9 W 82/97, SchlHA 1999, 160) sowie auf eine jüngst ergangene Entscheidung des BGH vom 17. Januar 2006 VI ZB 46/05 (NJW-RR 2006, 1001).
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