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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.06.2012 - I-15 W 261/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20951
OLG Hamm, 15.06.2012 - I-15 W 261/11 (https://dejure.org/2012,20951)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.06.2012 - I-15 W 261/11 (https://dejure.org/2012,20951)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - I-15 W 261/11 (https://dejure.org/2012,20951)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 13.10.1994 - 15 W 201/94

    Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur dinglichen Belastung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 261/11
    Rn. 37 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. NJW-RR 1995, 399 = FGPrax 1995, 12 [15 W 201/94]; OLGZ 1991, 20 = NJW-RR 1991, 20 [15 W 77/90]; OLGZ 1985, 269 = Rpfleger 1985, 291 [15 W 293/84]) ist eine Belastung mit den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft dann zu vereinbaren, wenn sie sich im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Erbbaurechts hält und vernünftigem wirtschaftlichen Verhalten entspricht.

    Die Belastung muss sich also zum Nutzen des Erbbauberechtigten auswirken, sei es in Bezug auf das Bauwerk oder hinsichtlich des Aufbaus, der Sicherung oder Erhaltung der wirtschaftlichen Existenz des Erbbauberechtigten (vgl. Senat NJW-RR 1995, 399).

  • OLG Hamm, 31.01.1985 - 15 W 293/84

    Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung des 1/2-Anteils …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 261/11
    Rn. 37 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. NJW-RR 1995, 399 = FGPrax 1995, 12 [15 W 201/94]; OLGZ 1991, 20 = NJW-RR 1991, 20 [15 W 77/90]; OLGZ 1985, 269 = Rpfleger 1985, 291 [15 W 293/84]) ist eine Belastung mit den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft dann zu vereinbaren, wenn sie sich im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Erbbaurechts hält und vernünftigem wirtschaftlichen Verhalten entspricht.
  • OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17

    Anspruch auf Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer …

    So können auch Belastungen, die der Erbbauberechtigte zum Aufbau oder zur Erhaltung seiner wirtschaftlichen Existenz eingeht, mit den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft vereinbar sein (OLG München FGPrax 2008, 236; BayObLG Rpfleger 1989, 97; OLG Hamm Beschluss vom 15.6.2012, Az. 15 W 261/11 - juris Rn. 35; OLG Hamm OLGZ 1985, 269; Landgericht München I Rpfleger 2003, 242;… von Oefele/Winkler/Schlögel § 4 Rn. 234).

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der auch der Senat folgt, gilt allerdings das Erfordernis ordnungsgemäßer Wirtschaft als Voraussetzung für einen Zustimmungsanspruch auch für Belastungen im Wege der Zwangsvollstreckung (OLG München FGPrax 2008, 236; BayObLG Rpfleger 1989, 97; OLG Hamm, Beschluss vom 15.6.2012, Az. 15 W 261/11 - juris Rn. 35; OLG Hamm OLGZ 1985, 269;… von Oefele/Winkler/Schlögel § 4 Rn. 271).

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