Erbbaurechtsgesetz
I. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts (§§ 1 - 13) |
2. Vertragsmäßiger Inhalt (§§ 2 - 8) |
(1) 1Ist anzunehmen, daß durch die Veräußerung (§ 5 Abs. 1) der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird, und daß die Persönlichkeit des Erwerbers Gewähr für eine ordnungsmäßige Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen bietet, so kann der Erbbauberechtigte verlangen, daß der Grundstückseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung erteilt. 2Dem Erbbauberechtigten kann auch für weitere Fälle ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung eingeräumt werden.
(2) Ist eine Belastung (§ 5 Abs. 2) mit den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft vereinbar, und wird der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet, so kann der Erbbauberechtigte verlangen, daß der Grundstückseigentümer die Zustimmung zu der Belastung erteilt.
(3) 1Wird die Zustimmung des Grundstückseigentümers ohne ausreichenden Grund verweigert, so kann sie auf Antrag des Erbbauberechtigten durch das Amtsgericht ersetzt werden, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. 2§ 40 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1, 3 und 4 und § 63 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 | |
25.04.2006 | Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz | 19.04.2006 |
Rechtsprechung zu § 7 ErbbauRG
132 Entscheidungen zu § 7 ErbbauRG in unserer Datenbank:
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 186/15
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- OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17
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- OLG München, 19.01.2015 - 34 Wx 283/12
Erbbaurecht: Veräußerung des Erbbaurechts an eine Projektgesellschaft bei ...
- OLG München, 18.11.2020 - 34 Wx 315/19
Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts
- OLG Rostock, 24.05.2018 - 3 W 146/17
Belastung eines Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek
- OLG Düsseldorf, 14.10.2015 - 3 Wx 151/14
Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Erteilung ...
- OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14
Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht vertretungsbefugten ...
- OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12
Gerichtliche ersetzung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Veräußerung ...
- OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verweigerung der Zustimmung zur ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bochum, 18.03.2015 - 4 O 405/14
Schadensersatzanspruch wegen der Verweigerung einer Zustimmung des ...
- LG Bochum, 18.03.2015 - 4 O 405/14
Querverweise
Auf § 7 ErbbauRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Vorschriften für Gerichte und Notare
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Geltungsbereich)