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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.09.2017 - 15 W 413/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,70298
OLG Hamm, 26.09.2017 - 15 W 413/16 (https://dejure.org/2017,70298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2017 - 15 W 413/16 (https://dejure.org/2017,70298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2017 - 15 W 413/16 (https://dejure.org/2017,70298)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16

    Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2017 - 15 W 413/16
    Durch einen von vornherein zeitlich beschränkt geplanten Auslandsaufenthalt eines neugeborenen Kindes wird für dieses aber kein gewöhnlicher Aufenthalt in diesem Land begründet (OLG Celle NZFam 2017, 658;… Münchener Kommentar zum BGB-Helms, 6. Auflage, Art. 19 EGBGB Rn.8).

    Rn. 50 Die rechtliche Position der Beteiligten zu 2) als Mutter des Kindes M ergibt sich auch nicht in einer für die deutschen Gerichte verbindlichen Weise aus der Eintragung der Beteiligten zu 2) als Mutter in der vom ukrainischen Standesamt ausgestellten Geburtsurkunde, da diese Eintragung keine Entscheidung im Sinne des § 108 Abs. 1 FamFG darstellt (a. A. OLG Celle NZFam 2017, 658).

    Rn. 64 Die Rechtsbeschwerde war nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da der Senat in seiner Entscheidung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (NZFam 2017, 658) abweicht, soweit es die Einordnung der von dem ukrainischen Standesbeamten vorgenommenen Geburtsregistereintragung als Entscheidung im Sinne des § 108 FamFG angeht.

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17

    Darstellen der Eintragung im ukrainischen Geburtenregister und Ausstellung der …

    Das zeigt sich etwa daran, dass die Eintragung in das Register jederzeit berichtigt werden kann, wohingegen eine Gerichtsentscheidung entweder mit einer entsprechenden materiellen Rechtskraftwirkung ausgestattet ist oder die Rechtsfrage ansonsten verbindlich und abschließend klärt (vgl. OLG München FamRZ 2018, 696; OLG Hamm Beschluss vom 26. September 2017 - 15 W 413/16 - unveröffentlicht).
  • OLG Köln, 19.06.2024 - 26 Wx 1/24

    Anspruch der rechtlichen Eltern auf Nachbeurkundung der Geburt eines Kindes

    Das Amtsgericht Kiew hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach [richtig statt in der Übersetzung "Teil 2 Art. 123", Bl. 21R AG-Akte] Art. 123 Abs. 2 des Familiengesetzbuchs der Ukraine im Fall der Implantation eines Menschenembryos, der vom Ehepaar infolge der Anwendung von reproduktionsmedizinischen Hilfstechniken gezeugt wurde, in den Körper einer anderen Frau, dieses Ehepaar als Kindeseltern anerkannt ist (vgl. zu der Vorschrift in im Wesentlichen entsprechenden Übersetzungen OLG München…, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 31 Wx 243/16, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2017 - 15 W 413/16, juris Rn. 7; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17, juris Rn. 9).

    Weist die im Ausland ergangene Entscheidung die statusrechtliche Elternstellung daher - ausschließlich - den Wunscheltern zu, kommen die Vorschriften des materiell-rechtlichen Internationalen Privatrechts nicht zur Anwendung (…vgl. Hepting/Dutta, Familie und Personenstand, 3. Aufl., Teil IV-161 mwN;… jeweils zum "Vorrang des Verfahrensrechts vor dem Kollisionsrecht" vgl. Hepting/Dutta, aaO, Teil VI-76; Wagner in StAZ 2012, 294, 295; zum Prüfungsvorrang der im Inland anerkannten Auslandsentscheidung gegenüber Art. 19 EGBGB vgl. auch BGH…, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17, BGHZ 221, 300-308, juris Rn. 14;… Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17, juris Rn. 11 ff., 17; OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2017 - 15 W 413/16, juris Rn. 32, 44; OLG München…, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 31 Wx 243/16, juris Rn. 3 f., 10; OLG Celle…, Beschluss vom 23. Januar 2023 - 21 UF 171/19, juris Rn. 48).

  • VG Bremen, 12.12.2022 - 3 V 1881/22
    In diesem Sinne kann z.B. eine vom Standesamt vorgenommene Eintragung in einem Geburtsregister und die auf dieser Eintragung beruhende Ausstellung einer Geburtsurkunde keine rechtsfeststellende oder gar rechtsbegründende Wirkung haben, sondern sich nur als bloße Registrierung darstellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2017 - 15 W 413/16 -, Rn. 45 - 47, juris - m.w.N.; OLG Celle…, Beschluss vom 25. September 2020 - 10 WF 107/20 (IPRspr 2020-92) -, Rn. 15, juris).
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