Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.08.1998 - 15 W 583/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Schonvermögen bei Dauerbetreuung
Papierfundstellen
- Rpfleger 1998, 541
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 13.10.2014 - 1 T 363/14
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr einer Dauerbetreuung
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr nach Ziff. 11101 der Anlage I zum GNotKG ist auch nicht auf das reine Vermögen beschränkt, das der Betroffenen zur freien Verfügung steht (…Sommerfeldt, in: Bormann et al. (Hrsg.): GNotKG, 2014, Vorbem. 1.1 KV Rn. 9; vgl. allgemein schon zu § 92 KostO BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996, Az. 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998, Az. 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005, Az. 2 T 174/05 - jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 14.09.2009, Az. 2 Wx 66/09 - n. veröff.). - LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09 Gleichwohl wird nach der Rechtssprechung der Obergerichte auch das ererbte, einer Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen zum Vermögen eines Betreuten gerechnet auch wenn Nacherbschaft angeordnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996 - 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998 - 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005 - 2 T 174/05 m.w.N.).
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