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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.04.2024

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,57344
OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24 (https://dejure.org/2024,57344)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2024 - 15 W 7/24 (https://dejure.org/2024,57344)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 15 W 7/24 (https://dejure.org/2024,57344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Beschlusses des LG im Kostenpunkt bzgl. Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Rechtmäßiger Erlass einer einstweiligen Anordnung auch betreffend die beiden im Tenor wiedergegebenen Äußerungen; Unzumutbares Abwarten auf ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Jedenfalls kann ein solches Verständnis nicht als entfernt liegende Deutungsvariante ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98, AfP 2006, 41, 43 - Stolpe).
  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Rn. 9 a) Als juristische Person kann sich die Antragstellerin insbesondere dann auf eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts berufen, wenn und soweit sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenbereich betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, AfP 2017, 316 Rn. 16).
  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Rn. 5 Allerdings kann der Verfügungsgrund wegen einer sogenannten Selbstwiderlegung fehlen, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Gefährdung mit einem Antrag zuwartet oder das Verfahren nicht zügig betreibt und damit durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105 Rn. 15; vom 28. Februar 2023 - 3 W 290/23, MDR 2023, 722;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 144 f.;… Meyer in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., 40. Abschnitt Rn. 33).
  • OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers …

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats von einer einmonatigen Regelfrist auszugehen, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die eine großzügigere Betrachtung gebieten (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2019 - 15 W 70/18, NJW-RR 2019, 1213 Rn. 3; vom 29. Juli 2021 - 15 W 48/21, n.v.; vom 25. August 2022 - 15 W 53/22, n.v.; vom 19. Oktober 2023 - 15 W 119/23, n.v.).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Die angegriffene Äußerung führt vielmehr zu einer über eine wahrheitsgemäße Äußerung hinausgehenden Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs der Antragstellerin (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 274/04, AfP 2006, 60, 61).
  • OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23

    Zurückweisung der sofortige Beschwerde; Ausreichende Glaubhaftmachung der …

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Dies geht zu Lasten des Antragsgegners, der entsprechend § 186 StGB die Wahrheit der behaupteten Tatsachen darlegen und im Eilverfahren jedenfalls dann glaubhaft machen muss, wenn es - wie hier - zu einer Anhörung und damit einem faktisch kontradiktorischen Verfahren kommt (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Januar 2024 - 15 W 153/23, n.v.).
  • OLG Köln, 28.04.2005 - 15 U 9/05

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine unwahre …

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Diese Abweichung von der Wahrheit ist auch nicht etwa unerheblich und deswegen eine sog. wertneutrale Falschbehauptung (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 28. April 2005 - 15 U 9/05, NJW-RR 2006, 126).
  • OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23

    Kein Verfügungsgrund bei Nichtbegründung einer sofortige Beschwerde gegen …

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Rn. 5 Allerdings kann der Verfügungsgrund wegen einer sogenannten Selbstwiderlegung fehlen, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Gefährdung mit einem Antrag zuwartet oder das Verfahren nicht zügig betreibt und damit durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist (…vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105 Rn. 15; vom 28. Februar 2023 - 3 W 290/23, MDR 2023, 722;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 144 f.;… Meyer in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., 40. Abschnitt Rn. 33).
  • OLG Hamm, 24.06.2022 - 15 W 53/22

    Anspruch eines Ehegatten auf Einsicht in das Grundbuch betreffend ein im Eigentum …

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats von einer einmonatigen Regelfrist auszugehen, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die eine großzügigere Betrachtung gebieten (…Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2019 - 15 W 70/18, NJW-RR 2019, 1213 Rn. 3; vom 29. Juli 2021 - 15 W 48/21, n.v.; vom 25. August 2022 - 15 W 53/22, n.v.; vom 19. Oktober 2023 - 15 W 119/23, n.v.).
  • OLG Celle, 16.02.2015 - 13 U 177/14
    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24
    Eine solche Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit kann auch dann anzunehmen sein, wenn ganz ähnliche Verletzungshandlungen bereits vor längerer Zeit erfolgt und zunächst unbeanstandet geblieben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2023 - 15 W 149/23, n.v.; OLG Celle, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 13 U 177/14, AfP 2016, 81;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 144).
  • OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24

    Wettbewerbsrechtliche Verfügungsklage wegen der Veröffentlichung von Äußerungen …

    Doch nach der Rechtsprechung des Senats geht es - ungeachtet der bisherigen Anwendung bestimmter "Regelfristen" von einem Monat auch in diesem Bereich (siehe etwa Senat, Beschlüsse vom 06.02.2024 - 15 W 7/24, n.v. …und vom 9. Mai 2019 -15 W 70/18, juris Rn. 3) - bei dieser Rechtsfigur letztlich schon immer ohnehin um eine Einzelfallwürdigung, nämlich ob der Betroffene durch sein Gesamtverhalten bei vernünftiger Betrachtung den Anschein gesetzt hat, dass es ihm um die Sache nicht eilig sein kann.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.04.2024 - 15 W 7/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,29658
OLG Düsseldorf, 22.04.2024 - 15 W 7/24 (https://dejure.org/2024,29658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.2024 - 15 W 7/24 (https://dejure.org/2024,29658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 2024 - 15 W 7/24 (https://dejure.org/2024,29658)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung eines …

    Rn. 4 Dafür mag zwar u.U. streiten, dass - anders als in dem von der Antragstellerin thematisierten Verfahren vor dem 6. Zivilsenat des Hauses (Beschluss vom 5. April 2018 - 6 W 32/18, n.v. = Anlage ASt 6, Bl. 70 ff. d.A.) - die Annahme eines "kerngleichen" Verstoßes hier wohl eher fernliegend erscheinen musste, nachdem der Senat im Beschluss vom 6. Februar 2024 - 15 W 7/24 (Anlage ASt 3, Bl. 14 ff. d.A.) auf S. 7 (Bl. 20 d.A.) ausdrücklich offen gelassen hat, ob man die fragliche Äußerung zu den ISBNs zumindest auch so verstehen könnte, dass damit auch eine doppelte Vergabe Dritten gegenüber kommuniziert worden sei, weil schon ungeachtet dessen jedenfalls die Zahlenangabe in der ersten Textfassung unrichtig und allein deswegen äußerungsrechtlich unzulässig war.

    Im Vorverfahren (15 W 7/24) war insofern u.a. auch eine in einer E-Mail vom 24. Juni 2020 ausgesprochene Entschuldigung der Antragstellerin Thema.

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