Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.08.2025 - 15 W 71/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 ; BGB analog § 1004
Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch eine Bewertung im Internet
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Anspruch gegen Bewertungsportal, wenn Bewertung nur pauschal beanstandet wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch eine Bewertung im Internet
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 02.07.2025 - 17 O 20/25
- OLG Köln, 15.08.2025 - 15 W 71/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2025 - 15 W 71/25
Rn. 3 Da es sich bei der angegriffenen Bewertung offensichtlich nicht um einen eigenen Inhalt der Antragsgegnerin handelt, ist sie keine unmittelbare Störerin (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 23 f. mwN).Rn. 4 Als mittelbarer Störer ist grundsätzlich verpflichtet, wer, ohne unmittelbarer Störer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 26 mwN).
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts - hier des Unternehmenspersönlichkeitsrechts - durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 27 mwN).
Im Fall eines konkreten Hinweises auf einen auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer zu bejahenden Rechtsverstoß hat der Hostprovider diese Beanstandung an den für den Inhalt Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 31).
Da der Nutzer die Bewertung unter einem vollständigen Namen abgegeben hat, bei dem es sich nicht offensichtlich um ein Pseudonym handelt, und da sich somit die - mögliche - Identität des Nutzers ohne weiteres aus der Bewertung ergibt, wäre eine nähere Begründung der Behauptung des fehlenden geschäftlichen Kontakts erforderlich gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 37; Senatsurteil vom 13. Juni 2024 - 15 U 91/23, n.v.).
- OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Prüfpflichten des Hostproviders
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2025 - 15 W 71/25
Rn. 7 Sollte es darauf ankommen, ergäbe sich aus den vorstehenden Ausführungen, dass die Haftung der Antragsgegnerin auch nach Art. 6 Abs. 1 DSA ausgeschlossen wäre, denn durch die pauschale Beanstandung der Antragstellerin hat die Antragsgegnerin noch keine hinreichende Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangt (gegen eine Anwendbarkeit des Art. 6 DSA auf zivilrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche allerdings OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. März 2025 - 16 W 10/25, AfP 2025, 133, 135; OLG Nürnberg…, Urteil vom 23. Juli 2024 - 3 U 2469/23, MMR 2025, 147 Rn. 27). - OLG Nürnberg, 23.07.2024 - 3 U 2469/23
Plattformbetreiber wie YouTube haften auch nach Art. 6 Abs.1 Digital Services Act …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2025 - 15 W 71/25
Rn. 7 Sollte es darauf ankommen, ergäbe sich aus den vorstehenden Ausführungen, dass die Haftung der Antragsgegnerin auch nach Art. 6 Abs. 1 DSA ausgeschlossen wäre, denn durch die pauschale Beanstandung der Antragstellerin hat die Antragsgegnerin noch keine hinreichende Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangt (gegen eine Anwendbarkeit des Art. 6 DSA auf zivilrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche allerdings OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. März 2025 - 16 W 10/25, AfP 2025, 133, 135; OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Juli 2024 - 3 U 2469/23, MMR 2025, 147 Rn. 27). - OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 91/23
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung von Bewertungen im …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2025 - 15 W 71/25
Da der Nutzer die Bewertung unter einem vollständigen Namen abgegeben hat, bei dem es sich nicht offensichtlich um ein Pseudonym handelt, und da sich somit die - mögliche - Identität des Nutzers ohne weiteres aus der Bewertung ergibt, wäre eine nähere Begründung der Behauptung des fehlenden geschäftlichen Kontakts erforderlich gewesen (vgl. BGH…, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 37; Senatsurteil vom 13. Juni 2024 - 15 U 91/23, n.v.). - LG Dortmund, 02.07.2025 - 17 O 20/25
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2025 - 15 W 71/25
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 2. Juli 2025 - 17 O 20/25 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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