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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33030
OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06 (https://dejure.org/2007,33030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.2007 - 15 W 89/06 (https://dejure.org/2007,33030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 2007 - 15 W 89/06 (https://dejure.org/2007,33030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Übernahme der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der Kosten des Beweissicherungsverfahrens einer Partei in einem Vergleich; Prüfung der Identität des Streitgegenstandes; Berücksichtigung der gesamten Kosten des Beweisverfahrens bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung der Identität des Streitgegenstandes bei der Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der Kosten des Beweissicherungsverfahrens einer Partei in einem Vergleich; Möglichkeit der teilweisen Einbeziehung der Kosten des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06
    Fehlt eine solche Einschränkung im Vergleich, so reicht die Teilidentität des Streitgegenstands aus, um die gesamten Kosten des Beweisverfahrens als "Kosten des Rechtsstreits" im Hauptprozess in der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 810).

    Rn. 16 b) Die Einbeziehung der Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zu einem bestimmten Hauptsacheverfahren hängt davon ab, ob Identität zwischen den Parteien und Identität des Streitgegenstandes zwischen dem Beweissicherungsverfahren einerseits und dem Hauptsacheverfahren andererseits besteht (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 810;… Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, 26. Auflage 2007, § 91 ZPO Rn. 13 "selbstständiges Beweisverfahren").

    (Vgl. BGH, NJW 2004, 3121; BGH, NJW-RR 2006, 810; BGH Beschluss vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05 - die frühere abweichende Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte - vgl. beispielsweise OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 1006 - muss insoweit als überholt betrachtet werden.) Für die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei von wesentlicher Bedeutung, dass bei einer Teilidentität des Streitgegenstandes eine Teilkostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 494 Abs. 2 ZPO nicht möglich ist (BGH, NJW 2004, 3121).

    Bei einer streitigen Entscheidung hat das Gericht im Hauptsacheverfahren im Übrigen die Möglichkeit, das Zurückbleiben des Streitgegenstandes hinter dem Gegenstand des Beweissicherungsverfahrens bei der Kostenentscheidung durch eine Anwendung von § 96 ZPO zu berücksichtigen (BGH, NJW-RR 2006, 810).

  • BGH, 10.01.2007 - XII ZB 231/05

    Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06
    (Vgl. BGH, NJW 2004, 3121; BGH, NJW-RR 2006, 810; BGH Beschluss vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05 - die frühere abweichende Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte - vgl. beispielsweise OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 1006 - muss insoweit als überholt betrachtet werden.) Für die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei von wesentlicher Bedeutung, dass bei einer Teilidentität des Streitgegenstandes eine Teilkostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 494 Abs. 2 ZPO nicht möglich ist (BGH, NJW 2004, 3121).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06
    (Vgl. BGH, NJW 2004, 3121; BGH, NJW-RR 2006, 810; BGH Beschluss vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05 - die frühere abweichende Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte - vgl. beispielsweise OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 1006 - muss insoweit als überholt betrachtet werden.) Für die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei von wesentlicher Bedeutung, dass bei einer Teilidentität des Streitgegenstandes eine Teilkostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 494 Abs. 2 ZPO nicht möglich ist (BGH, NJW 2004, 3121).
  • OLG Koblenz, 10.09.2003 - 14 W 469/03

    Kostenerstattung im nachfolgenden Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06
    (Vgl. BGH, NJW 2004, 3121; BGH, NJW-RR 2006, 810; BGH Beschluss vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05 - die frühere abweichende Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte - vgl. beispielsweise OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 1006 - muss insoweit als überholt betrachtet werden.) Für die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei von wesentlicher Bedeutung, dass bei einer Teilidentität des Streitgegenstandes eine Teilkostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 494 Abs. 2 ZPO nicht möglich ist (BGH, NJW 2004, 3121).
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06
    Rn. 19 Bei einer teilweisen Parteiidentität wie im vorliegenden Fall sind in der Kostenfestsetzung diejenigen Kosten auszusondern, die im Beweissicherungsverfahren durch einen Antragsteller entstanden sind, der bei der späteren Klage nicht mehr beteiligt war (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1651).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17

    Schadensersatzklage wegen Zerstörung eines Gartens: Behandlung der Kosten des …

    Dabei spielt es keine Rolle, dass dessen Streitgegenstand hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens betragsmäßig zurückblieb; denn die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind auch dann in vollem Umfang Kosten des späteren Rechtsstreits, wenn der Streitgegenstand nur teilweise übereinstimmt (…BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 9];… vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 5];… vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, NJW-RR 2006, 810 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06 [juris Rn. 22]).

    Angesichts dessen ist anerkannt, dass die Kosten eines im Klageverfahren nicht weiterverfolgten Teils des selbständigen Beweisverfahrens dem im Rechtsstreit siegreichen Antragsteller analog § 96 ZPO insbesondere dann auferlegt werden können, wenn der Gegenstand der Klage deshalb hinter dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, weil sich dort ergeben hat, dass der geltend gemachte Anspruch insoweit unbegründet war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 14];… vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 7];… vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06, juris Rn. 22).

  • LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13

    Wohnungseigentumssache: Erledigung des Duldungsanspruchs wegen des Zutritts von …

    Rn. 7 Die Klägerin hat den Klagantrag zu 1) für erledigt erklärt und trägt vor, dass es sich bei dem Übergang der Klägerrolle von der WEG-Verwaltung auf sie um einen Fall der Rubrumsberichtigung handele, da die WEG-Verwaltung als Prozessstandschafterin aufgetreten sei (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007, Az.: 15 W 89/06).

    Rn. 36 Dabei kann die Kammer ausdrücklich offen lassen, ob die vom Amtsgericht verneinte Identität zwischen den Parteien des selbständigen Beweisverfahrens (damalige WEG-Verwaltung gegen die Beklagten) und des vorliegenden Rechtsstreits (zuletzt: Klägerin gegen die Beklagten) hier anzunehmen wäre, weil die Antragstellerin im selbständigen Beweisverfahren als damalige WEG-Verwalterin der Klägerin als gewillkürte Prozessstandschafterin der Klägerin aufgetreten ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.03.2007 - 15 W 89/06, Rn. 17, zitiert nach juris).

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