Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95 |
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Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung des Stimmrechts ; Instandhaltungslast für das gemeinschaftliche Eigentum ; Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Instandhaltungslast für Sondereigentum
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen - 11 II 118/93
- LG Bochum - 7 T 404/94
- OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- OLG Düsseldorf, 24.04.1985 - 3 W 32/85
Wohnungseigentümer; Zustimmungsverpflichtung; Teilungserklärung; …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
Ein solcher Anspruch kommt nach der Rechtsprechung in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden (BGHZ 95, 137; BayObLGZ 1984, 50, 53; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 146; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837; KG NJW-RR 1991, 1169;… Weitnauer, a.a.O., § 10 Rdnr. 52).So kann etwa die in einer Jahresabrechnung vorgenommene Kostenverteilung, die der Teilungserklärung entspricht, von einem Wohnungseigentümer nicht mit Erfolg unter dem Gesichtspunkt angefochten werden, ihm stehe ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels zu (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837; BayObLG NJW-RR 1990, 1493; KG OLGZ 1993, 47 = NJW-RR 1992, 1433).
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
Ein solcher Anspruch kommt nach der Rechtsprechung in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden (BGHZ 95, 137; BayObLGZ 1984, 50, 53; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 146; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837; KG NJW-RR 1991, 1169;… Weitnauer, a.a.O., § 10 Rdnr. 52). - BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei Mehrhaus-Wohnanlagen in Betracht kommen (vgl. BayObLGZ 1983, 320, 323; 1994, 98 = NJW-RR 1994, 1236).
- BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91
Duldungspflichten von Eigentümergemeinschaften unter Beachtung von …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
In bezug auf Dachterrassen ist dazu die gefestigte Rechtsprechung entwickelt worden, daß nur die oberste begehbare Schicht des Aufbaus Sondereigentum sein kann, während die darunter liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung zwingend dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind (OLG Köln OLGZ 1976, 142, 145; OLG Frankfurt OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1989, 1293, 1294; NJW-RR 1991, 976, 977; Senatsbeschluß vom 08.11.1993 - 15 W 174/93 -). - BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93
Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
In einem solchen Fall liegt keine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG vor (BayObLG NJW-RR 1986, 954; NJW-RR 1994, 276;… Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 22 Rdnr. 5). - BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
In bezug auf Dachterrassen ist dazu die gefestigte Rechtsprechung entwickelt worden, daß nur die oberste begehbare Schicht des Aufbaus Sondereigentum sein kann, während die darunter liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung zwingend dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind (OLG Köln OLGZ 1976, 142, 145; OLG Frankfurt OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1989, 1293, 1294; NJW-RR 1991, 976, 977; Senatsbeschluß vom 08.11.1993 - 15 W 174/93 -). - BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85
Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren, …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
In einem solchen Fall liegt keine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG vor (BayObLG NJW-RR 1986, 954; NJW-RR 1994, 276;… Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 22 Rdnr. 5). - KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
Ein solcher Anspruch kommt nach der Rechtsprechung in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden (BGHZ 95, 137; BayObLGZ 1984, 50, 53; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 146; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837; KG NJW-RR 1991, 1169;… Weitnauer, a.a.O., § 10 Rdnr. 52). - OLG Frankfurt, 09.07.1986 - 20 W 357/85
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
In bezug auf Dachterrassen ist dazu die gefestigte Rechtsprechung entwickelt worden, daß nur die oberste begehbare Schicht des Aufbaus Sondereigentum sein kann, während die darunter liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung zwingend dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind (OLG Köln OLGZ 1976, 142, 145; OLG Frankfurt OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1989, 1293, 1294; NJW-RR 1991, 976, 977; Senatsbeschluß vom 08.11.1993 - 15 W 174/93 -). - KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
So kann etwa die in einer Jahresabrechnung vorgenommene Kostenverteilung, die der Teilungserklärung entspricht, von einem Wohnungseigentümer nicht mit Erfolg unter dem Gesichtspunkt angefochten werden, ihm stehe ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels zu (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837; BayObLG NJW-RR 1990, 1493; KG OLGZ 1993, 47 = NJW-RR 1992, 1433). - BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85
Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des …
- OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77
Relevanz der Nutzungsart eines im Grundbuch und dem Aufteilungsplan als …
- BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 1b Z 35/89
- OLG Frankfurt, 21.02.1984 - 20 W 816/83
- BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83
- BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 75/83
- OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96
Sondereigentum und Deckenisolierung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung
In bezug auf Balkone und Dachterrassen ist allgemein anerkannt, dass nur diese Sondereigentum sein kann, während die darunter liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung zwingend dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind (Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 1995 - 15 W 93/95; vom 26. September 1995 - 15 W 176/95; ZMR 1997, 193 = NJWE-MietR 1997, 114; BayObLG …
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