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| OLG Koblenz, 13.12.1985 - 15 WF 1432/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
ZPO § 121; BRAGO § 48
Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Mandatskündigung; grundlose Entziehung des Mandats; Rechtsmißbrauch; keine Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entziehung; Mandat; Beiordnung; Rechtsanwalt
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 375
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Braunschweig, 10.11.1961 - 2 W 146/61
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.1985 - 15 WF 1432/85
§ 48 Abs. 2 BRAO schreibt einen solchen nur für den Rechtsanwalt vor; für die Partei gilt dies - auch sinngemäß - nicht (ebenso OLG Braunschweig NJW 1962, 256).
- LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02
Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel
Zwar enthält § 48 Abs. 2 BRAO nur ein Antragsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts; dies bedeutet aber nicht, daß die Partei selbst nicht die Aufhebung der Beiordnung beantragen kann (OLG Koblenz v. 13.12.1985 - 15 WF 1432/85, FamRZ 1986, 375; OLG Köln v. 13.03.1992 - 13 W 8/92, FamRZ 1992, 966 = JurBüro 1992, 619 = OLGR Köln 1992, 222; insoweit a.A. OLG Düsseldorf v. 05.07.1994 - 1 WF 112/94, FamRZ 1995, 241 = OLGR Düsseldorf 1994, 249; OLG Zweibrücken v. 25.11.1993 - 6 WF 102/93, JurBüro 1994, 749 [Mümmler]; LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105). - OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92
ANWALTSWECHSEL PROZEßKOSTENHILFE NICHT MUTWILLIG
Das Wahlrecht der Partei bedeutet nach Auffassung des Senats auch, daß ihr kein Anwalt im Wege der Beiordnung aufgezwungen bleiben darf ungeachtet des Umstandes, daß durch die Beiordnung noch kein Vertragsverhältnis zwischen der Partei und dem beigeordneten Anwalt zustande kommt (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1986, 375;… a.A. OLG Frankfurt MDR 1989, 168, Zöller-Schneider, ZPO, 16. Aufl., Rn. 35 zu § 121). - OLG Koblenz, 10.09.2020 - 9 WF 509/20
Richterablehnung: Beachtlichkeit der Rechtsanwaltsbeiordnung für die Wirksamkeit …
Zudem endet die Vertretungsbefugnis des beigeordneten Rechtsanwalts dann, wenn der Beteiligte diesem das Mandat entzieht, sodass der beigeordnete Rechtsanwalt zu einer Vertretung des Beteiligten nicht mehr in der Lage ist (vgl. LAG Köln…, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, juris, Rdnr. 16; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2018, 80;… Beschluss vom 17. August 2017 - 2 LA 484/17 -, juris, Rdnr. 7, m.w.N.; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 9 WF 102/14 -, juris, Rdnr. 4; Hess. VGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 7 D 2046/12 -, juris, Rdnr. 14; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, juris, Rdnr. 12; OLG Koblenz, FamRZ 1986, 375, 375;… Groß-Groß, a.a.O., Rdnr. 8, m.w.N.;… Kilian/Koch-Kilian, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2018, B. III., Rdnr. 494).
- VGH Bayern, 23.04.2009 - 11 B 07.30511
Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts
Rn. 16 2. Auch in einem Verfahren, in dem die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist, kann die Beiordnung eines anderen als des zunächst gewählten Bevollmächtigten dann verweigert werden, wenn - wie hier der Fall - der Beteiligte, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, durch eigenes, sachlich ungerechtfertigtes Verhalten die maßgebliche Ursache für die Entpflichtung des zunächst beigeordneten Rechtsanwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO gesetzt hat, da sein Vorgehen als mutwillig im Sinn von § 114 Satz 1 ZPO gewertet werden muss (BGH vom 31.10.1991, ebenda; OLG Koblenz vom 13.12.1985 FamRZ 1986, 375; OLG Köln vom 11.5.1987 FamRZ 1987, 1168; OLG Köln vom 13.3.1992 FamRZ 1992, 966). - ArbG Köln, 25.02.2020 - 11 Ca 4883/19 Denn eine Beiordnung kann nicht gegen den Willen der Partei aufrechterhalten bleiben und aus Gründen der Rechtsklarheit kann hierüber auch durch Beschluss befunden werden (vgl. OLG Koblenz (15. ZivS.) FamRZ 1986, 375; OLG Nürnberg MDR 2003, 712; OLG Köln FamRZ 1992, 966, Landesarbeitsgericht Hamburg…, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 Ta 26/10 -, Rn. 12, juris; Hess. VGH NJW 2013, 3050; OLG Koblenz vom 08.06.2015 - 13 WF 549/15).
- OLG Köln, 11.05.1987 - 14 WF 92/87
Prozeßkostenhilfe; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung; Rechtsmißbräuchliches …
Deshalb muß mutwilliges Verhalten einer Prozeßpartei, der bereits Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, jedenfalls dann noch Berücksichtigung finden, wenn die Partei dadurch die Mandatsniederlegung und Entpflichtung des ihr beigeordneten Rechtsanwalts verursacht hat, und nun die Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts beantragt (so auch OLG Koblenz FamRZ 1986, 375).
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