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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5938
OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07 (https://dejure.org/2007,5938)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.03.2007 - 15 WF 41/07 (https://dejure.org/2007,5938)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. März 2007 - 15 WF 41/07 (https://dejure.org/2007,5938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3104 VV RVG
    Terminsgebühr; Sorgerecht:

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfallen einer Terminsgebühr in einem ohne mündliche Verhandlung entschiedenen Sorgerechtsverfahren; Entstehen einer Terminsgebühr für das Verfahren auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts; Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung in ...

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07
    Das bedeutet eine zwingende persönliche, also mündliche Anhörung der Eltern (vgl. BGH, FamRZ 2001, 907;… Keidel/Kunze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 13. Aufl., § 50 a Rn. 10).
  • BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05

    Erfallen der Terminsgebühr in Wohnungseigentumssachen bei Entscheidung ohne …

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07
    Bislang wurde obergerichtlich lediglich festgestellt, dass die Vorschrift analog anwendbar ist, soweit in einer Wohnungseigentumssache das Verfahren ohne mündliche Verhandlung beendet wird (vgl. BGH, NJW 2006, 2495; vgl. auch LG Potsdam, NJW 2005, 3583).
  • LG Potsdam, 28.09.2005 - 3 T 65/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung in WEG-Sachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07
    Bislang wurde obergerichtlich lediglich festgestellt, dass die Vorschrift analog anwendbar ist, soweit in einer Wohnungseigentumssache das Verfahren ohne mündliche Verhandlung beendet wird (vgl. BGH, NJW 2006, 2495; vgl. auch LG Potsdam, NJW 2005, 3583).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2022 - 7 WF 179/21

    Kindschaftssachen: Fiktive Terminsgebühr für den Erörterungstermin

    Eine zu stark am Wortlaut der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG haftende Auslegung werde dem Sinn und Zweck der Vorschrift nicht gerecht, die einen Anreiz für eine einvernehmliche Konfliktlösung bieten solle (OLG Rostock…, Beschluss vom 22. September 2011 - 10 WF 170/11 - juris Rn. 9 und 13; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 WF 133/10 - juris Rn. 8 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. März 2007 - 15 WF 41/07 - juris Rn. 4 ff.;… Toussaint, Kostenrecht, 51. Auflage 2021, VV 3104 RVG Rn. 28 FamFG).
  • OLG Schleswig, 12.02.2014 - 15 WF 410/13

    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts in Sorgerechtsverfahren: Terminsgebühr …

    Rn. 12 Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin kann sich nicht darauf berufen, dass der Senat hinsichtlich des Entstehens einer Terminsgebühr in Sorgerechtsverfahren nach altem Verfahrensrecht (§§ 50 a, 50 b FGG) die ohne Anhörungstermin entschieden worden sind, eine im Ergebnis andere Auffassung mit einer analogen Anwendung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VVRVG in FGG-Verfahren begründet hat (OLGR Schleswig 2007, 475 = AGS 2007, 502).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2009 - 3 WF 4/09

    Erfordernis einer mündlichen Anhörung von Eltern i.R.e. Sorgerechtsverfahrens im …

    Gegen den am 18.09.2008 zugestellte Beschluss hat die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin mit einem am 05.10.2008 eingegangenen Schriftsatz sofortige Beschwerde eingelegt und diese damit begründet, dass nach der Entscheidung des Schleswig - holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30.03.2007, 15 WF 41/07 der Gebührentatbestand der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG anzuwenden sei.

    Rn. 5 Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 30.03.2007, 15 WF 41/07, kann die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin nicht berufen.

  • OLG Koblenz, 21.05.2008 - 13 WF 391/08

    Erfallen der Terminsgebühr in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Diese grundsätzliche Verpflichtung zur mündlichen Anhörung der Parteien ist jedenfalls für die Kostenfestsetzung nicht mit einem Verfahren gleichzusetzen, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (so aber Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.3.2007 - Az. 15 WF 41/07 - recherchiert unter juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 10 WF 31/08

    Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Ein Wille des Gesetzgebers dahingehend, die Honoraransprüche in ZPO-Verfahren und FGG-Verfahren nach denselben Grundsätzen zu behandeln und daher die Anhörung der mündlichen Verhandlung gleichzustellen (so OLG Schleswig 30.03.2007, 15 WF 41/07, AGS 2007, 502), ist jedenfalls in der hier fraglichen Gebührenausnahmevorschrift nicht zum Ausdruck gekommen.
  • OLG Oldenburg, 31.03.2009 - 13 WF 63/09

    Festsetzung einer Terminsgebühr in Sorgerechtsverfahren ohne mündliche …

    Denn es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Verfahren im FGG, auf die sich die Regelungen im Teil 3 des VV-RVG erstrecken, an dieser Stelle übersehen und deshalb nicht in die Ausnahmevorschrift des Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG nicht aufgenommen hat (ebenso OLG Düsseldorf, NJW-Spezial 2009, 156. OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1971. OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 233, 234. Gerold/Schmidt/MüllerRabe, RVG, 17. Aufl., VV 3104, Rn. 29 und 30. a.A. OLG Schleswig, OLGR 2007, 475).
  • OLG Dresden, 28.06.2011 - 21 WF 432/11

    Versorgungsausgleich; Terminsgebühr

    Soweit in der Literatur (vgl. Keuter, NJW 2009, 2922; Schneider, AGS 2007 zu OLG Stuttgart AGS 2007, 503 bzw. OLG Schleswig, AGS 2007, 502;… Schneider/Wolf, AnwK-RVG, 2010, VV 3104 Rn. 16; a.A. Müller- Rabe, NJW 2010, 2009;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV-Nr. 3104 Rn. 29) bzw. in der Rechtsprechung (…vgl. OLG Schleswig a.a.O., KG, AGS-2009, 370) auch die gegenteilige Auffassung insbesondere zu Sorge- und Umgangsverfahren vertreten wird (OLG Stuttgart, NJW 2010, 3524), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Schleswig, 10.01.2013 - 15 WF 141/12

    Anwaltsgebühren im isolierten Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Soweit der Senat hinsichtlich des Entstehens einer Terminsgebühr in Sorgerechtsverfahren nach altem Verfahrensrecht (§§ 50 a, 50 b FGG ), die ohne Anhörungstermin entschieden worden sind, seine im Ergebnis andere Auffassung mit einer analogen Anwendung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VVRVG in FGG -Verfahren begründet hat (OLGR Schleswig 2007, 475 = AGS 2007, 502), wird daran nicht mehr festgehalten.
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