Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 05.10.1995 - 15 WF 968/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 560
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11
Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der …
Rn. 15 Diese Rechtsauffassung, die bereits für das frühere Recht in Zweifel gezogen worden war (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1996, 560 f. und OLG Frankfurt FamRZ 1996, 867 f.), ist jedenfalls auf das seit dem 1. September 2009 geltende und hier anwendbare neue Recht nicht übertragbar. - OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04
Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille
Maßgeblich ist, ob bei verständiger und objektiver Betrachtungsweise hinreichend deutlich ist, was mit der Verfügung von dem Betroffenen verlangt wird (OLG Karlsruhe, 20. Senat, Beschluss vom 03. April 1998, 20 WF 27/98; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 876; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 560, 561; anderer Ansicht Oberlandesgericht Bamberg FamRZ 1995, 428). - OLG Koblenz, 25.09.2006 - 11 WF 490/06
Vollzugsfähigkeit einer Umgangsvereinbarung der Eltern
Die - allerdings vom Amtsgericht gebilligte und damit als Entscheidung übernommene (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1196 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Oktober 1995 - 15 WF 968/95 - = FamRZ 1996, 560 f.) - Umgangsvereinbarung der Eltern vom 9. November 2005 stellt keine im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 FGG vollzugsfähige gerichtliche Verfügung nach § 1684 Abs. 3 BGB dar.
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