Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.10.2005 - 15 ZB 04.3386 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche
Gleichwohl wurden zu dieser Frage bereits früher auch verwaltungsgerichtliche Rechtsstreitigkeiten geführt (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 4.10.2005 - 15 ZB 04.3386 - juris). - ArbG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 Ca 5602/09
Anspruch eines Dienstordnungsangestellten auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei …
Auch geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nicht nur für das Land Nordrhein-Westfalen bislang einhellig davon aus, dass es einen Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte nicht gibt (OVG Münster v. 18.04.1979 - XII A 1167/77, DÖV 1979, 802; HessVGH v. 19.06.1999 - 1 UE 1395/93, ZTR 1997, 95; BayVGH v. 94.10.2005 - 15 ZB 04.3386, nv jeweils mwN). - VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
Europarechtliches Effektivitätsgebot und Verjährungsbeginn; Verjährungshemmung …
Gleichwohl wurden über diese Frage bereits vor Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Schultz-Hoff eine Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten geführt, insbesondere unter dem Aspekt einer Analogie zu dem im privaten Arbeitsrecht geltenden § 7 Abs. 4 BUrlG (siehe beispielsweise VG Ansbach, VG Ansbach, Urteil vom 15. Februar 2006 - AN 11 K 05.03817 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 15 ZB 04.3386 -, juris; VG München, Urteil vom 21. Oktober 2004 - M 12 K 03.4028 -, juris). - VG München, 11.06.2010 - M 21 K 09.3432
Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Anspruchs eines Ruhestandsbeamten auf Abgeltung …
Rn. 17 Dass jedenfalls mangels positivrechtlicher Regelung nicht erteilter Erholungsurlaub eines Beamten nicht mit Geld abgefunden werden kann sowie, dass allgemein das Beamtenverhältnis, nicht zuletzt hinsichtlich der Regelung der finanziellen Pflichten und Rechte, einer Gestaltung durch Vereinbarung nur zugänglich ist, sofern und soweit dafür eine - hier nicht vorhandene - gesetzliche Grundlage besteht, war lange Zeit durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG vom 12.12.1962 - VI C 110.61 - ZBR 1963, 87 = Buchholz 232 § 89 Nr. 1; vom 31.07.1997 - 2 B 138.96 - juris; ebenso BayVGH vom 04.10.2005 - 15 ZB 04.3386 - juris).
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