Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.11.2008 - 15 ZB 08.1667 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründung des Urteils; Beamter bei Vivento; Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung; Ausübung der Nebentätigkeit als Zweitberuf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 06.08.2008 - 16b DS 08.177
Zulassungsantrag im Beschwerdeverfahren; vorläufige Dienstenthebung; Ausübung …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 15 ZB 08.1667
Der hiergegen vom Kläger erhobene gerichtliche Eilrechtsschutz blieb erfolglos (BayVGH vom 6.8.2008 Az. 16b DS 08.177).
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
Bestimmung des anrechnungsfreien Umfangs privatwirtschaftlicher Einkünfte aus …
Mit der Beurteilung von Art, Umfang, Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit oder ihrem Charakter als gewerbsmäßige Dienst- oder Arbeitsleistung werden diese Gesamtumstände der Nebentätigkeit in den Blick genommen (zu alledem vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.11.2008 - 15 ZB 08.1667 -, Juris; Beschluss vom 05.08.2013 - 6 CE 13.1269 -, Juris;… Geis, a.a.O., § 99 BBG RdNr. 72 f.;… Plog/Wiedow, a.a.O., § 65 BBG a.F. RdNr. 21b). - VGH Bayern, 05.08.2013 - 6 CE 13.1269
Befristete Nebentätigkeit eines Zollbeamten als selbständiger …
Die in dieser Vorschrift formulierte Einschränkung der Nebentätigkeit eines Beamten hat eine eigenständige Bedeutung als Versagungsgrund jedenfalls dann, wenn die sog. Fünftel-Vermutung und die zugrundeliegende zeitliche Belastung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BBG schwer feststellbar sind (BayVGH, B.v. 5.11.2008 - 15 ZB 08.1667 - juris Rn. 13).Mit der Beurteilung von Art, Umfang, Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit oder ihrem Charakter als gewerbsmäßige Dienst- oder Arbeitsleistung werden diese Gesamtumstände der Nebentätigkeit in den Blick genommen (BayVGH, B.v. 5.11.2008, a.a.O.).
- VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 09.2798
Nebentätigkeit, teils ausschließlich materiell, teils formell und materiell ohne …
Rn. 16 Widerspruch, Klage und Antrag auf Zulassung der Berufung gegen diesen Bescheid blieben ohne Erfolg (Urteil des VG München vom 15.4.2008, Az. M 5 K 07.1482; Beschluss des BayVGH vom 5.11.2008, Az. 15 ZB 08.1667).Bis zur Zustellung des Nichtzulassungsbeschlusses vom 5. November 2008 (Az. 15 ZB 08.1667) durfte der Beklagte folglich eine Nebentätigkeit, wie sie ihm mit Bescheid vom 7. Juli 2004 genehmigt worden war, ausüben.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2014 - 11 N 53.12
Zielrichtung der Untersuchungsanordnung; Ermöglichung einer …
Abgesehen von dem Fall des gänzlichen Fehlens der Entscheidungsgründe liegt ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nur dann vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. zum vorstehenden insgesamt OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 8 A 2764/00. A -, bei Juris, Orientierungssatz 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2000 - 8 A 3014/00. A -, bei Juris, Orientierungssatz 2; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 16. November 2010 - 8 LA 224/10 -, bei Juris, Rz. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. November 2008 - 15 ZB 08.1667 -, bei Juris, Rz. 10). - VG München, 30.06.2010 - M 13 DK 10.1345
Volles Gehalt trotz Teilzeit (5 Jahre); umfangreiche Nebentätigkeit ohne …
Rn. 40 Ausgehend von der Schwere des Dienstvergehens, hier der Höhe des Schadens, der mindestens bewussten Fahrlässigkeit und der Dauer des Fehlverhaltens, könnte eine Entfernung aus dem Dienst durchaus in Betracht kommen (VGH Beschluss vom 6.8.2008 16 B DS 08.177; Beschluss vom 5.11.2008 15 ZB 08.1667).
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