Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.07.2009 - 15 ZB 08.170 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Ausfertigungsmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96
Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 15 ZB 08.170
Die formellen Gültigkeitsvoraussetzungen der Ausfertigung richten sich nach Landesrecht (BVerwG vom 9.5.1996 NVwZ-RR 1996, 630). - VGH Bayern, 04.04.2003 - 1 N 01.2240
Änderungsbebauungsplan; Schallschutzwand; Carport; Ausfertigungsmangel (offen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 15 ZB 08.170
Demzufolge muss die Ausfertigung vor der Bekanntmachung liegen (BayVGH vom 4.4.2003 BayVBl 2004, 22/23; Bauer/Pöhle/Masson/Samper, Bayerische Kommunalgesetze, Stand: November 2008, RdNr. 8 zu Art. 26 GO). - VGH Bayern, 02.05.2007 - 25 N 04.777
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 15 ZB 08.170
Zwar wird in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten, dass eine Originalurkunde auch durch Unterzeichnung eines Auszugs der Sitzungsniederschrift über den Satzungsbeschluss oder mit der Unterschrift auf dem Bekanntmachungsvermerk hergestellt werden kann (BayVGH vom 2.5.2007 Az. 25 N 04.777 m.w.N. -juris-).
- VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan
Durch die Ausfertigung wird die Satzung als Originalurkunde hergestellt, die den Willen des Normgebers nach außen wahrnehmbar macht (…BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 88.00567 - NVwZ-RR 1990, 588 = juris Rn. 26;… U.v. 18.11.1991 - 14 N 89.1153 - BayVBl. 1993, 146 = juris Rn. 61;… U.v. 25.2.1993 - 23 B 90.931 - NVwZ 1994, 88 = juris Rn. 20; B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris Rn. 12;… OVG NRW, U.v. 15.2.2012 - 10 D 46/10.NE - BauR 2012, 1080 = juris Rn. 37).D.h. auch insofern wird eine "gedankliche Schnur" - im Sinne eines hergestellten gedanklichen Zusammenhangs von Satzungsinhalt und Beurkundung - gefordert, die jeden Zweifel an der Zugehörigkeit aller Teile des Bebauungsplans zur beschlossenen Satzung ausschließt (BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris Rn. 13;… U.v. 18.11.1991 a.a.O. juris Rn. 62;… U.v. 16.11.1992 - 14 N 90.2062 - juris Rn. 37;… U.v. 10.10.2000 a.a.O. juris Rn. 13;… U.v. 2.5.2007 a.a.O. juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 17.09.2018 - 15 N 17.698
Unwirksamkeit einer Vorkaufssatzung
Diesen Bebauungsplan sah der Senat in seinem Beschluss vom 6. Juli 2009 (15 ZB 08.170) nach Inzidentprüfung im Rahmen eines Antrags auf Zulassung der Berufung aufgrund eines formellen Mangels als unwirksam an.Diesen Bebauungsplan sah der Senat aber in seinem Beschluss vom 6. Juli 2009 (15 ZB 08.170) im Rahmen eines Antrags auf Zulassung der Berufung inzident als unwirksam an.
- VG Regensburg, 16.02.2023 - RO 7 K 20.1382
Formeller Ausfertigungsfehler bei einem Bebauungsplan als Unwirksamkeitsgrund; …
Rn. 22 Nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. Art. 26 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GO ist der Bebauungsplan als Satzung vor der Bekanntmachung auszufertigen (BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris Rn. 12;… U.v. 4.4.2003 - 1 N 01.2240 - juris Rn. 16).Durch die Ausfertigung, d.h. die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters unter die Satzung, wird diese als Originalurkunde hergestellt und der Bürgermeister bezeugt mit seiner Unterschrift, dass die Satzung, so wie er sie unterzeichnet, vom Gemeinderat beschlossen worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris Rn. 12;… U.v. 4.4.2003 - 1 N 01.2240 - juris Rn. 16).
- VG Ansbach, 10.06.2022 - AN 17 K 21.01496
Erfolglose Klage auf Genehmigung für Umnutzung von Räumen in Wohnnutzung im …
Nach Art. 26 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GO ist eine Satzung, und um eine solche handelt es sich nach § 10 Abs. 1 BauGB bei einem Bebauungpsplan, vor der Bekanntmachung auszufertigen (BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris Rn. 12;… U.v. 4.4.2003 - 1 N 01.2240 - juris Rn. 16).Durch die Ausfertigung, d.h. die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters unter die Satzung, wird diese als Originalurkunde hergestellt und der Bürgermeister bezeugt mit seiner Unterschrift, dass die Satzung, so wie er sie unterzeichnet, vom Gemeinderat beschlossen worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris Rn. 12;… U.v. 4.4.2003 - 1 N 01.2240 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 26.08.2015 - 9 N 12.2592
Normenkontrolle; Abtrennung
Selbst wenn man hinsichtlich der sich nach Landesrecht richtenden formellen Gültigkeitserfordernisse der Ausfertigung - der früheren Rechtsprechung des erkennenden Senats folgend - weniger strenge Anforderungen als andere Senate des Verwaltungsgerichtshofs stellen wollte (…vgl. BayVGH, U.v. 2.5.2007 - 25 N 04.777 - juris Rn. 16 auch unter Hinweis auf die strengere Auffassung des 1. Senats des Verwaltungsgerichtshofs; a.A. auch BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris Rn. 12;… U.v. 1.7.2014 - 15 N 12.333 - juris Rn. 27), besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, dass hierfür die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder seines Stellvertreters erforderlich ist (…vgl. U.v. 20.6.2005 - 25 N 04.1299 und 25 N 04.2512 - juris Rn. 15). - VG Regensburg, 18.05.2022 - RN 6 S 22.106
Antrag auf Änderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Die Ausfertigung muss zeitlich grundsätzlich vor der Bekanntmachung erfolgen, weil durch die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder seines Stellvertreters die Originalurkunde, die der Verkündung der Norm zugrunde zu legen ist, erst hergestellt und beglaubigt wird, dass die Satzung in ihrer vorliegenden Form vom Gemeinderat beschlossen worden ist (BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris). - VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448
Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs
Die Ausfertigung hat zwingend zeitlich vor der Bekanntmachung zu erfolgen, denn durch die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder seines Stellvertreters wird die Originalurkunde, die der Verkündung der Norm zugrunde zu legen ist, erst hergestellt und beglaubigt, dass die Satzung, so wie sie vorliegt, vom Gemeinderat beschlossen worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris Rn. 12). - VG Regensburg, 15.02.2022 - RN 6 K 19.2165
Klage gegen isolierte Befreiung vom Bebauungsplan
Die Ausfertigung muss zeitlich grundsätzlich vor der Bekanntmachung erfolgen, weil durch die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder seines Stellvertreters die Originalurkunde, die der Verkündung der Norm zugrunde zu legen ist, erst hergestellt und beglaubigt wird, dass die Satzung in ihrer vorliegenden Form vom Gemeinderat beschlossen worden ist (BayVGH, B. v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris). - VGH Bayern, 12.03.2012 - 15 ZB 10.2153
Vorbescheid; Wohnhaus auf festgesetzter öffentlicher Grünfläche; Ausfertigung und …
Demzufolge muss die Ausfertigung vor der Bekanntmachung liegen (BayVGH vom 6.7.2009 Az. 15 ZB 08.170 m. w. N.). - VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 9 S 13.00387
Baurecht; Rechtsschutzbedürfnis trotz weitgehender Baufertigstellung; …
Erst durch die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder seines Stellvertreters wird die Originalurkunde, die der Verkündung der Norm zugrunde zu legen ist, hergestellt und beglaubigt, dass die Satzung, so wie sie vorliegt, vom Gemeinderat beschlossen worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 15 ZB 08.170 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".