Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Werbeanlage; faktische Baugrenzen; störende Häufung; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (bodenrechtliche Relevanz)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.01.2010 - Au 5 K 08.606
- VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn es keine "städtebaulichen Spannungen" hervorruft oder erhöht (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/386 f.).Bodenrechtlich beachtliche und bewältigungsbedürftige Spannungen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Vorhaben die vorhandene Situation in bauplanungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert, stört oder belastet und das Bedürfnis hervorruft, die Voraussetzungen für seine Zulassung unter Einsatz der Mittel der Bauleitplanung zu schaffen (zuletzt BVerwG vom 16.9.2010 NVwZ 2011, 436; vom 26.5.1978 a.a.O. S. 386 f.; vom 25.3.1999 BRS 62 Nr. 101).
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01
Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Rn. 21 4. Eine Divergenz gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (4 C 26/91 NVwZ 1993, 985 und 4 C 27/91 NVwZ 1993, 983), vom 7. Juni 2001 (NVwZ 2002, 90) sowie vom 8. März 1995 (BRS 57 Nr. 176) und zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Juli 2004 (Az. 26 B 03.2798) wurde nicht den Anforderungen von § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt und ist auch nicht ersichtlich.In seinem Urteil vom 7. Juni 2001 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht zu einer Werbeanlage als Hauptnutzung entschieden, dass die Baugrenze i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht nur durch Gebäude, sondern auch durch alle anderen baulichen Anlagen und Werbeanlagen eingehalten werden muss.
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 26.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Rn. 21 4. Eine Divergenz gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (4 C 26/91 NVwZ 1993, 985 und 4 C 27/91 NVwZ 1993, 983), vom 7. Juni 2001 (NVwZ 2002, 90) sowie vom 8. März 1995 (BRS 57 Nr. 176) und zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Juli 2004 (Az. 26 B 03.2798) wurde nicht den Anforderungen von § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt und ist auch nicht ersichtlich.In seinem Urteil vom 3. Dezember 1992 (4 C 26/91, a.a.O.) stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass es sich bei Werbeanlagen der Außenwerbung um bauliche Anlagen i.S.d § 29 BauGB mit städtebaulicher Relevanz handeln kann und dass sie entweder als Nebenanlagen oder als eigenständige Hauptnutzung (§§ 2 ff., 14 BauNVO) zu beurteilen sind.
- VGH Bayern, 07.07.2004 - 26 B 03.2798
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Rn. 21 4. Eine Divergenz gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (4 C 26/91 NVwZ 1993, 985 und 4 C 27/91 NVwZ 1993, 983), vom 7. Juni 2001 (NVwZ 2002, 90) sowie vom 8. März 1995 (BRS 57 Nr. 176) und zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Juli 2004 (Az. 26 B 03.2798) wurde nicht den Anforderungen von § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt und ist auch nicht ersichtlich.Eine Divergenz zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Juli 2004 (a.a.O.) ist ebenfalls nicht ersichtlich.
- OVG Hamburg, 31.05.2001 - 2 Bf 323/98
Erteilung einer Baugenehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anbringung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Im Übrigen stellen die bereits vorhandenen Werbeanlagen, im Unterschied zu der beantragten, nicht primär Werbung im Sinn einer Produktinformation zur Schaffung eines Kaufanreizes dar, sondern mehr informierende Hinweise auf die Einkaufs- und Parkmöglichkeiten in der Umgebung (vgl. OVG Hamburg vom 31.5.2001 BauR 2002, 459 RdNr. 48). - BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Rn. 21 4. Eine Divergenz gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (4 C 26/91 NVwZ 1993, 985 und 4 C 27/91 NVwZ 1993, 983), vom 7. Juni 2001 (NVwZ 2002, 90) sowie vom 8. März 1995 (BRS 57 Nr. 176) und zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Juli 2004 (Az. 26 B 03.2798) wurde nicht den Anforderungen von § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt und ist auch nicht ersichtlich. - BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10
Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Bodenrechtlich beachtliche und bewältigungsbedürftige Spannungen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Vorhaben die vorhandene Situation in bauplanungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert, stört oder belastet und das Bedürfnis hervorruft, die Voraussetzungen für seine Zulassung unter Einsatz der Mittel der Bauleitplanung zu schaffen (zuletzt BVerwG vom 16.9.2010 NVwZ 2011, 436;… vom 26.5.1978 a.a.O. S. 386 f.; vom 25.3.1999 BRS 62 Nr. 101). - BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92
Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Koppelungsverbot
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Nach der zweiten Entscheidung vom 3. Dezember 1992 (4 C 27/92, a.a.O.) sind Anlagen der Fremdwerbung als Hauptnutzung zu qualifizieren, weil bei ihnen anders als bei Anlagen der Eigenwerbung der nach § 14 BauNVO nötige Funktionszusammenhang fehlt.
- VGH Bayern, 05.09.2025 - 2 ZB 24.1143
Werbeanlage, Verunstaltung, Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des …
Ob eine Häufung von Werbeanlagen, die in der Regel ab drei Werbeanlagen innerhalb eines eng begrenzten Wirkungsbereiches angenommen werden kann (…vgl. Dirnberger in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Art. 8 Rn. 204 m.w.N.), störend ist, lässt sich nicht abstrakt-generell bestimmen (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16;… B.v. 9.9.2020 - 9 ZB 17.1406 - juris Rn. 7).Jedenfalls muss sich ein gestalterischer Widerspruch aus der beziehungslosen Anhäufung von Werbeanlagen selbst oder ihrer Wirkung auf die Umgebung ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16;… Dirnberger in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Art. 8 Rn. 230).
Denn die Beurteilung des Vorliegens einer "störenden Häufung" nach Art. 8 Satz 3 BayBO kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden (vgl. bereits oben BayVGH, B.v. 12.01.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16;… B.v. 9.9.2020 - 9 ZB 17.1406 - juris Rn. 7).
- VG München, 16.04.2012 - M 8 K 11.4986
Werbeanlage auf Bahnfläche; Fachplanungsvorbehalt; bahnfremde Nutzung; …
Zur Konkretisierung der Anforderungen des § 34 Abs. 1 BauGB kann auf § 23 BauNVO zurückgegriffen werden (BayVGH Beschluss vom 12.1.2012 Az. 15 ZB 10.445, RdNr. 11), wobei im unbeplanten Innenbereich anhand der vorhandenen Bebauung zu ermitteln ist, ob die nähere Umgebung durch faktische Baugrenzen, Baulinien oder Bebauungstiefen geprägt wird (VG Saarland Urteil vom 2.2.2011 Az. 5 K 623/10, RdNr. 23 - juris).Ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn es keine "städtebaulichen Spannungen" hervorruft oder erhöht (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369, RdNr. 47 - juris; BayVGH Beschluss vom 12.1.2012 a.a.O.).
Bodenrechtlich beachtliche und bewältigungsbedürftige Spannungen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Vorhaben die vorhandene Situation in bauplanungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert, stört oder belastet und das Bedürfnis hervorruft, die Voraussetzungen für seine Zulassung unter Einsatz der Mittel der Bauleitplanung zu schaffen (vgl. BayVGH Beschluss vom 12.1.2012 a.a.O. m.w.N.).
- VG München, 14.12.2012 - M 1 K 12.274
Werbeanlage für Fremdwerbung; Faktisches Gewerbegebiet, Städtebauliche …
Jedenfalls ruft die beantragte Werbeanlage an diesem Standort keine städtebaulichen Spannungen hervor, die die vorhandene Situation (Autowaschanlage) in bauplanungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert, stört oder belastet, weshalb auch kein Bedürfnis dafür besteht, die Voraussetzungen für seine Zulassung unter Einsatz der Möglichkeit der Bauleitplanung zu schaffen (BayVGH v. 12.1.2012 15 ZB 10.445 Juris RdNr. 12; BVerwG v. 16.9.2010 NVwZ 2011, 436).Jedenfalls muss sich ein gestalterischer Widerspruch aus der beziehungslosen Anhäufung von Werbeanlagen selbst oder ihrer Wirkung auf die Umgebung ergeben (BayVGH v. 12.1.2012 a.a.O. RdNr. 16).
Zwar ist eine störende Häufung von Werbeanlagen auch in gewerblich geprägten Baugebieten nicht ausgeschlossen, doch sind an eine störende Häufung von Werbeanlagen in einem faktischen Gewerbegebiet höhere Anforderungen zu stellen als etwa in einem allgemeinen Wohngebiet oder Mischgebiet (vgl. BayVGH v. 12.1.2012, a.a.O.).
- VG München, 04.04.2022 - M 8 K 20.2028
Verpflichtungsklage, Werbeanlage (hinterleuchtetes Premium, Billboard mit …
Ob eine Häufung störend ist, lässt sich nicht abstrakt-generell bestimmen (…BayVGH, B.v. 9.9.2020 - 9 ZB 17.1406 - juris Rn. 7; B.v. 12.1.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16).Jedenfalls muss sich ein gestalterischer Widerspruch aus der beziehungslosen Anhäufung von Werbeanlagen selbst oder ihrer Wirkung auf die Umgebung ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16;… Dirnberger in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, 145. EL Januar 2022, Art. 8 Rn. 230).
- VG Augsburg, 14.06.2013 - Au 4 K 13.188
Werbeanlage im Gewerbegebiet; Notwendigkeit der Erteilung von Befreiungen von …
Insoweit gelten für die Annahme einer Störung im Gewerbegebiet höhere Anforderungen als in einem Wohngebiet (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16).Die Schwelle eines gestalterischen Widerspruchs aus einer beziehungslosen Anhäufung von Werbeanlagen selbst oder ihrer Wirkung auf die Umgebung (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16) kann jedoch nach den vorliegenden örtlichen Gegebenheiten, wie sie in den beim Augenscheinstermin gefertigten Lichtbildern dokumentiert sind, nicht angenommen werden.
- VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 ZB 17.1406
Störende Häufung von Werbeanlagen - hier: Antrag auf Zulassung der Berufung …
Rn. 7 2. Ob die - allein die Unzulässigkeit noch nicht begründende - Häufung von Werbeanlagen störend ist, lässt sich nicht abstrakt-generell bestimmen (vgl. BayVGH, B.v. 12.01.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16).Im Übrigen ist eine störende Häufung von Werbeanlagen auch in gewerblich geprägten Baugebieten nicht ausgeschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 12.01.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16).
- VG München, 10.07.2017 - M 8 K 16.1426
LED-Video-Wand im Schaufenster und Denkmalschutz
Eine störende Häufung von Werbeanlagen ist grundsätzlich auch in gewerblich geprägten Baugebieten nicht ausgeschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 15 ZB 10.445 - juris Rn. 16 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 16.9.1993 - 15 B 92.1836). - VG Würzburg, 10.07.2025 - W 5 K 24.1492
Klage der Standortgemeinde gegen Baugenehmigung für den Neubau einer …
Rn. 77 Für das Zulässigkeitsmerkmal "überbaubare Grundstücksfläche" kann auf die in § 23 BauNVO bezeichneten Begriffsbestimmungen von Baulinie, Baugrenze und Bebauungstiefe zurückgegriffen werden, sofern die Eigenart der näheren Umgebung faktisch hiervon geprägt wird (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 15 ZB 10.445 - juris und B.v. 28.1.2002 - 20 ZB 01.3161 - juris;… Söfker/Hellriegel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 157. EL Nov. 2024, § 34 BauGB Rn. 47). - VG Düsseldorf, 15.05.2023 - 9 K 3428/21
Veränderungssperre positives Planungsziel Verhinderungsplanung Ausnahme …
Rn. 88 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9.16 -, juris, Rn. 7 ff. und Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172.97 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2008 - 7 A 1969/07 -, juris, Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - OVG 10 N 47.14 -, juris, Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 15 ZB 10.445 -, juris, Rn. 11. - VG Würzburg, 11.05.2023 - W 5 K 22.260
Klage der Gemeinde gegen Erteilung einer Baugenehmigung für zwei …
Für das Zulässigkeitsmerkmal "überbaubare Grundstücksfläche" kann auf die in § 23 BauNVO bezeichneten Begriffsbestimmungen von Baulinie, Baugrenze und Bebauungstiefe zurückgegriffen werden, sofern die Eigenart der näheren Umgebung faktisch hiervon geprägt wird (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 15 ZB 10.445 - juris und B.v. 28.1.2002 - 20 ZB 01.3161 - juris;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 148. Erg. Lief. Okt. 2022, § 34 BauGB Rn. 47). - VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00224
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG München, 18.06.2015 - M 11 K 14.1181
Werbeanlage; faktische Baugrenze (verneint); unwirksame Werbeanlagesatzung; …
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00218
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00080
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
- VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00221
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
- VG Augsburg, 10.06.2015 - Au 4 K 14.1686
Zweiseitige Werbeanlage
- VG München, 13.05.2024 - M 8 K 23.6069
Verpflichtungsklage, Werbeanlage (hinterleuchtete Mega-Light-Anlage mit …
- VG Würzburg, 27.07.2017 - W 5 K 16.177
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens in den Gründen des …
- VG Würzburg, 04.09.2012 - W 4 K 12.456
Verpflichtungsklage; Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage; …
- VG Köln, 31.10.2023 - 2 K 4463/21
- VG München, 27.06.2017 - M 1 K 16.4000
Faktische Baugrenze in einem Gewerbegebiet
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00082
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Augsburg, 10.09.2014 - Au 4 K 14.1028
Beidseitige Werbeanlage; Faktisches Mischgebiet; Keine störende Häufung
- VG München, 22.02.2022 - M 1 K 19.5390
Baugenehmigung für Werbetafel
- VG Ansbach, 25.08.2017 - AN 9 K 15.02085
Störende Häufung von Werbeanlagen - Verunstaltung in einem Mischgebiet
- VG Ansbach, 01.06.2017 - AN 9 K 16.00071
Störende Häufung von Werbeanlagen
- VG Würzburg, 05.08.2015 - W 5 K 14.934
Genehmigung einer Werbeanlage
- VGH Bayern, 08.05.2012 - 15 ZB 12.128
Gebot der Rücksichtnahme als öffentlicher Belang
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00081
Baugenehmigung, Werbeanlage, Bannerwerbung, Sicherheitsgefährdung, …
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