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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6404
VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248 (https://dejure.org/2015,6404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248 (https://dejure.org/2015,6404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2015 - 15 ZB 13.2248 (https://dejure.org/2015,6404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage; Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans; übergemeindliche Versorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 11 Abs. 3; BauNVO § 8; BauNVO § 9
    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines SB-Warenhauses mit Shopzone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines SB-Warenhauses mit Shopzone

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.09.1989 - 4 B 99.89

    Zulässigkeit von Einkaufszentren u. Verbrauchermärkten im Mischgebiet bzw. …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Mit dieser grundsätzlichen Aufgabenbeschreibung bewege sich der Sachverständige vollumfänglich auf der Grundlage der Rechtsprechung das Bundesverwaltungsgerichts (Anm.: BVerwG, B.v. 1.9.1989 - 4 B 99/89 - NVwZ-RR 1990, 229 = juris Rn. 5 zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1968).

    Im Wesentlichen kommt es deshalb auf eine sachkundige Analyse der Marktverhältnisse, nicht hingegen auf die subjektiven Vorstellungen, die unternehmerischen Zielsetzungen des Betreibers oder Rentabilitätsgesichtspunkte an (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.1989 - 4 B 99/89 - NVwZ-RR 1990, 229 = juris Rn. 4 f.).

  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Rn. 33 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, sich also wegen seiner Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2011 - 8 ZB 10.2239 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Rn. 10 (2) Soweit sich die Beigeladene zur Begründung ihrer Rechtsansicht auf den Trennungsgrundsatz beruft (§ 50 BImSchG i.d.F. vom 15.3.1974 - BGBl. I 721, in Kraft getreten am 1.4.1974; vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - 4 C 50/72 - BVerwGE 45, 309 = juris Rn. 62 ff. "wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung und elementarer Grundsatz städtebaulicher Planung") ist nicht zu erkennen, dass die Planung im Zeitpunkt ihres Inkraftsetzens ohne die beanstandete Festsetzung jeglicher städtebaulicher Ordnung entbehrt hätte.
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Spätester in Betracht kommender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist dabei der Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Rechtsnorm (…vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 4 CN 3/13 - BVerwGE 149, 229 = juris Rn. 27; BVerwG, U.v.30.8.2001 - 4 CN 9/00 - BVerwGE 115, 77 = juris Rn. 25 m.w.N.), hier also der 20. Dezember 1974 (vgl. § 12 BBauG).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Rn. 8 Von Vorstehendem ausgehend ist nicht zu erkennen, dass die beanstandete Festsetzung in einem untrennbaren Regelungszusammenhang mit den übrigen Regelungen des Bebauungsplans stand und der Bebauungsplan deshalb ohne diese Festsetzung einer positiven Planungskonzeption entbehren würden oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit nicht hätte vollzogen werden können (vgl. zur Erforderlichkeit i.S.d § 1 Abs. 3 BauGB vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 CN 14/00 - BVerwGE 116, 144 = juris Rn. 9, 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Insoweit war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 "Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft" einen geeigneten Maßstab für die Feststellung der unzumutbaren Geräuschbelästigung und für die zulässigen Grenzwerte darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1971 - 1 C 39/67 - BVerwGE 38, 209; BVerwG, U.v. 7.6.1977 - 1 C 21/75 - BayVBl 1977, 769 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 12.12.1975 - 4 C 71/73 - BVerwGE 50, 49).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Spätester in Betracht kommender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist dabei der Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Rechtsnorm (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 4 CN 3/13 - BVerwGE 149, 229 = juris Rn. 27;… BVerwG, U.v.30.8.2001 - 4 CN 9/00 - BVerwGE 115, 77 = juris Rn. 25 m.w.N.), hier also der 20. Dezember 1974 (vgl. § 12 BBauG).
  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Rn. 6 Nach ständiger Rechtsprechung führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können (vgl. nachfolgend Doppelbuchst. aa) und - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. nachfolgend Doppelbuchst. bb; BVerwG, U.v. 11.9.2014 - 4 CN 3/14 - ZfBR 2014, 58 = juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Insbesondere ist nicht zu erkennen, dass das Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Verwaltungsgerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend wäre, weil es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen würde, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgegangen wäre oder dass Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestanden hätte (vgl. BVerwG, B.v. 28.3.2013 - 4 B 15/12 - BauR 2013, 1248 = juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248
    Insoweit war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 "Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft" einen geeigneten Maßstab für die Feststellung der unzumutbaren Geräuschbelästigung und für die zulässigen Grenzwerte darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1971 - 1 C 39/67 - BVerwGE 38, 209; BVerwG, U.v. 7.6.1977 - 1 C 21/75 - BayVBl 1977, 769 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 12.12.1975 - 4 C 71/73 - BVerwGE 50, 49).
  • BVerwG, 07.06.1977 - 1 C 21.75
  • VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für ein SB-Warenhaus mit Shopzone

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Behördenakten sowie auf die Entscheidungen des Senats vom 10. März 2015 in den vorausgegangenen Verfahren 15 ZB 13.2234 und 15 ZB 13.2248 Bezug genommen.
  • VG Augsburg, 27.07.2016 - Au 5 K 15.397

    Teilunwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Insoweit wird auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Juli 2013 (Au 5 K 13.94) und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. März 2015 (15 ZB 13.2248) in vollem Umfang Bezug genommen.
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